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Nach der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte N ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5202
bei der Pflege einer einzelnen Person in deren Privatwohnung.Zu Pausen wird im Mindestkatalog unter Ziffer 6 aufgeführt, dass man beispielsweise in der Sozialstation Pausenräume schaffen kann und den Pflegekräften zwischen zwei Einsätzen ermöglicht – beispielsweise durch entsprechende Tourenplanung – dort die Pause zu verbringen.Den Mindestkatalog erhalten Sie im Internet auf der Seite des LASI ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 23633
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebenen Privatwohnungen. Gemäß § 2 Abs.1 ArbStättV sind Arbeitsstätten: "1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen" Privatwohnungen befinden sich nicht auf dem Gelände eines Betriebes und sind somit definitionsgemä ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 19322
, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine ...
Stand: 20.12.2021
Dialog: 15456
sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten. Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 24019
sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten. Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während ...
Stand: 27.01.2025
Dialog: 27294
oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten (siehe Nummer 4.2 des Anhangs der ArbStättV).Auf Grund ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28347
nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten. Schwangere Frauen ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42394
sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten. Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 8675
Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten. Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42643
Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten. Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 30410
Die Gestaltung von Arbeitsstätten wird in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV geregelt. Nach der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt, dass wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen fallen und keine Pausenräume vorhanden sind, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 4585
Die Berechnung des Platzbedarfs an einem Arbeitsplatz richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob diese teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind. Eine Reduzierung des Platzbedarfs bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist somit nur möglich, wenn sie nicht gleichzeitig im Betrieb sind. ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 2606
Nach Nummer 4.2 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen sich schwangere Frauen und stillende Mütter während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.2 "Pausen ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 28752
nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten. Schwangere Frauen ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
nicht weiter als eine Etage entfernt sein." Fazit: Gemäß Ihrer Beschreibung entspricht die von Ihnen geschilderte Situation nicht den Vorgaben des Gesetzgebers, wobei wir darauf hinweisen, dass ohne Ortskenntnisse kein abschließendes Urteil gebildet werden kann. Es sollten im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ArbStättV die Arbeitsbedingungen beurteilt ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19935
sein (Ziffer 3.6 Abs.1 des Anhangs zur ArbStättV). Gelangen, wie in der Frage geschildert, Abgase in einen Arbeitsraum, widerspricht dieses den Anforderungen der ArbStättV an die Luftqualität in Arbeitsräumen. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- grundsätzlich verpflichtet, eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und möglicher Gefährdungen vorzunehmen und zu dokumentieren (§§ 5 und 6 ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 2415
nicht für...2.Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Teeküchen,..."Unserer Einschätzung nach fällt der Geldbearbeitungsbereich in den Bereich der Ausnahme und es ist somit keine Sichtverbindung nach außen ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 42767
Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten,c. als separate Räume zu gestalten, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern. (Anhang ArbStättV, Nummer 4.2)Konkretisiert werden die Anforderungen an Pausenräume in der ASR A4.2, wobei sich auch hier keine konkreten Anforderungen in Hinsicht auf die Fragestellung ergeben ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18656
mit Rückenlehne auszustatten. Sie sind als separate Räume zu gestalten, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Auf Kantinen wird dort unter Punkt 4.1 Abs.13 eingegangen:"Eine Kantine oder ein Restaurant kann als Pausenraum genutzt ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193