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In § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV) (für nationalen Güter- oder Personenverkehr) ist hierzu nachzulesen:"(1) Selbstfahrende Unternehmer und Fahrer, die die in dieser Verordnung, in Artikel 36 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 oder in Kapitel III Artikel 12 Absatz 2 Satz 1 des Anhangs zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahr ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 6894
Auch wenn grundsätzlich nur Fahrten im 100 km Umkreis um den Standort des Unternehmens angefahren werden, ist nicht generell davon auszugehen, dass in jedem Fall eine bzw. die Ausnahme vom Fahrpersonalrecht in Anspruch genommen werden kann [hier insbesondere Art. 3 Buchstabe aa) Verordnung (EG) 561/2006)]. Wie die meisten Ausnahmen ist auch die der sog. "Handwerkerregelung" (vgl. v.g. Artikel ...
Stand: 19.09.2021
Dialog: 42453
Fahrpersonalrecht gemäß § 2 Abs. 4, Abs. 5Die Verpflichtung zur Benutzung der Unternehmenskarte besteht ebenfalls, diese ist erforderlich und ist zu Beginn des Mietzeitraums in den Fahrtenschreiber zu stecken. Nach dem Loginvorgang ist diese wieder aus dem Fahrtenschreiber zu entfernen.Damit ist das Unternehmen am Fahrtenschreiber ordnungsgemäß angemeldet und der Fahrer kann die geplante Fahrt ...
Stand: 10.04.2019
Dialog: 42661
Gemäß § 11 Abs. 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG übernimmt der Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers, alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Das bedeutet, dass der Entleiher für den Download und die Aufbewahrung (nach Fahrpersonalrecht 1 Jahr / nach dem Arbeitszeitgesetz 2 Jahre) der Daten aus Fahrerkarte und Massenspeicher ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13401
Im EG- und Fahrpersonalrecht hat es noch nie eine Ausnahmeregelung für sportliche Zwecke gegeben.Lediglich Art. 3 Buchst. h der VO (EG) 561/2006 stellt Fahrten zur nichtgewerblichen Güterbeförderung biseinschließlich 7,5 t frei. Fahrten im Rahmen von Reiterhöfen, Gestüten etc.unterliegen den EG/EU rechtlichenBestimmungen.§ 57 b der StVZO ist nur anzuwenden auf Fahrzeuge ...
Stand: 15.04.2014
Dialog: 20909
Aus den EG-Bestimmungen ergibt sich keine direkte Informationspflicht des Unternehmers gegenüber seinem Fahrpersonal. Der Unternehmer hat aber die Pflicht, das Fahrpersonal ordnungsgemäß anzuweisen und zu überprüfen, ob die Sozialvorschriften eingehalten werden. Hieraus ergibt sich eine indirekte Verpflichtung des Arbeitgebers Fahrer zu informieren. Da das Verkehrsunternehmen auch für Verstöße des ...
Stand: 04.09.2015
Dialog: 5895
Nein. Bei der Inanspruchnahme einer Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten gemäß § 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV), ist die in Ihrem Beispiel aufgeführte Fahrtunterbrechung nicht erforderlich. In § 18 FPersV wurde in Deutschland von der durch EU-Recht (Artikel 13 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 561/2006) gegebenen Ausnahme Gebrauch gemacht. Bestimmte Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von m ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27833
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) schreibt in seinen Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Fahrpersonalrecht hierzu:"Wann ist die Vorlage einer Bescheinigung über Urlaubs-, Krankheits- und andere berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 FPersV erforderlich?[...]EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis berücksichtigungsfreier Tage:In den Fällen, in denen berücksichtigungsfreie Tage ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 10144
Maßnahmen zu treffen und Einsicht in die Personalakte des Fahrers zu nehmen. Eine solche Beauftragung für die Übernahme von Unternehmerpflichten wird auf Fahrer nicht zutreffen.Wer in einem Betrieb mit fahrpersonalrechtlichen Unternehmerpflichten beauftragt werden darf, sollte im Zweifelsfall mit der vor Ort für das Fahrpersonalrecht zuständigen Behörde geklärt werden.Auf die Informationen ...
Stand: 29.03.2016
Dialog: 26257
Generell unterliegen reine Transportfahrten ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zgG) von mehr als 2,8 t der Nachweispflicht. Bis einschliesslich 3,5 t zgG würde auch ein handschriftlicher Nachweis reichen, sofern ein Kontrollgerät nicht verbaut ist. Über 3,5 t zgG ist der Einbau und die Nutzung eines Kontrollgerätes verpflichtend. Darüberhinaus ist eine eigene Unternehmens- und Fahrerkarte erforder ...
Stand: 18.06.2017
Dialog: 13704
) Nr. 561/2006)Wird von Ihnen die Fahrzeugkombination aus Motorwagen (LKW 7,49 t) plus Anhänger (Wohnwagen) geführt, so ist das eingebaute EG-Kontrollgerät ordnungsgemäß zu bedienen. Ausnahmen können durch Sie in diesem Fall nicht mehr in Anspruch genommen werden. Die einschlägigen Vorschriften des Fahrpersonalrechtes sind daher vollumfänglich durch Sie anzuwenden und einzuhalten. Einen umfangreichen ...
Stand: 16.07.2019
Dialog: 27042
Bei Fahrzeugen und Fahrzeugeinheiten zur Güterbeförderung oder zur Personenbeförderung sind grundsätzlich - in Abhängigkeit der zulässigen Gesamtmasse - die Verordnung (EG) 561/2006 oder die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) anzuwenden. Wie auch Ziffer 1.5 des "Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr -Rechtsvorschriften" zu entnehm ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 12283
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien hinsichtlich der Fahrzeugkombination sowie des Einsatzzweckes des Gespannes und unter der Annahme, dass sich die Montage-/Baustelle außerhalb des 100 km Radius' um den Standort des Betriebes befindet, ist das Fahrpersonalrecht, hier insbesondere die Verordnung (EG) 561/2006, vollumfänglich anzuwenden.Eine Inanspruchnahme der Ausnahme gemäß Art. 3 ...
Stand: 06.04.2020
Dialog: 24336
vor.Auch die Verpflichtung zum Herunterladen der Daten vom Fahrtenschreiber ist gem. § 2 Abs. 5 FPersV eine rein unternehmerische Verpflichtung, welche sich weder aus der Verordnung selbst, noch aus einschlägigen Kommentierungen auf Privatpersonen übertagen lässt.Im Ergebnis kann u.E. nur stehen, dass Fahrten mit der von Ihnen eingesetzten Fahrzeugkombination zwar grundsätzlich dem Fahrpersonalrecht ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 42638
die Unternehmenskarte den Zugriff auf die Daten alle Fahrer.Auf die Ausführungen in den "Hinweisen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Fahrtenschreiberkarten" unter Nummer 1.4 "Unternehmenskarte" und in den "Hinweisen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften" möchten wir hinweisen.Die Seite "Fahrpersonalrecht" des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) bietet ...
Stand: 04.04.2023
Dialog: 5633
empfehlen wir eine entsprechnde Frage direkt an die zuständige Aufsichtsbehörde zu richten. DWeitere Informationen zum Fahrpersonalrecht können auch unter www.bag.bund.de abgerufen werden. ...
Stand: 17.02.2021
Dialog: 6803
Die gesamte Arbeitszeit des Angestellten, d.h. die Transportfahrt auf der Straße und die Tätigkeit auf dem Acker fällt unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Vorschriften des Fahrpersonalrechtes sind in diesem Fall weniger relevant, da die Lenkzeit auf der Straße nur 2 bis 3 Stunden betragen wird.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 4692
Nach dem Leitfaden "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr", der zwischen den obersten für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Behörden des Bundes und der Länder abgestimmt wurde, gilt folgendes:Unterrichts- oder Prüfungsfahrten: Für das Vorliegen der Voraussetzungen der Ausnahmeregelung ist es erforderlich, dass die Fahrt ausschließlich Unterrichts- od ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 10711
zum Fahrpersonalrecht gegegeben. Hier wird u.a. ausgeführt: "Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr gelten bei jeder ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführten Fahrt (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 4 Buchst. a VO (EG) Nr. 561/2006) eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. Das gilt für die Dauer der gesamten Arbeitsschicht."Die Fahrpersonalverordnung ...
Stand: 20.01.2025
Dialog: 11820
Das Fahrpersonalrecht wie auch das Arbeitszeitgesetz - ArbZG enthalten für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise wie diese rechtlich zu bewerten sind.In den Leitlinien Nr. 2 zur Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wird eine Aussage zur Erfassung der Zeiten getroffen, die ein Fahrer aufwendet, um sich zwecks Fahrzeugübernahme zu einem Ort zu begeben, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396