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und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie2. von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt ...
Stand: 01.08.2022
Dialog: 12965
und im § 7 Fahrpersonalverordnung die Ausnahmen umgesetzt. Unter anderem ist im § 7 Abs. 1 Nr. 7 Fahrpersonalverordnung folgendes geregelt: Fahrzeuge (und hier sind auch die Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,8 t uns 3,5 t eingeschlossen), die in einem Umkreis von 50 KM vom Standort des Fahrzeuges zur Beförderung von Material oder Ausrüstungen verwendet werden, die der Fahrer ...
Stand: 29.08.2014
Dialog: 2578
Der Unternehmer ist gemäß Artikel 14 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 verpflichtet, den Fahrern auf Verlangen eine Kopie der von den Fahrerkarten heruntergeladenen Daten sowie Ausdrucke davon auszuhändigen. ...
Stand: 03.12.2014
Dialog: 22597
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat u. a. den Zweck, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 Nr. 1 ArbZG) und gilt zwingend für alle Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (§ 2 Absatz 2 ArbZG). Für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
muss. Sollte also der Fahrer einmal innerhalb von 28 Kalendertagen eine Fahrt durchführen, die nicht unter eine Ausnahme fällt, ist zu überlegen, ob er an den vorangegangenen bzw. anderen Tagen, an denen er unter eine Ausnahme fällt, ebenfalls die Karte steckt um so seiner Nachweispflicht nachzukommen. Es würden dann keine manuellen Nachträge bzw. Freibescheinigungen oder sonstige geeignete Dokumente ...
Stand: 16.03.2015
Dialog: 23358
Die Uhrzeit aller digitalen Kontollgeräte ist auf UTC-Zeit (Koordinierte Weltzeit) eingestellt und darf maximal um 20 Minuten abweichen. Sie kann aufgrund der Manipulationssicherheit nur um +/- eine Minute pro Woche korrigiert werden, ansonsten muss eine Werkstatt aufgesucht werden.Die angezeigte "Ortszeit" ist beim digitalen Kontrollgerät nur eine Komfort-Funktion, die der Fahrer nutzen ...
Stand: 28.03.2019
Dialog: 12577
Es ist rechtlich nicht zulässig, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen.Die reduzierte wöchentliche Ruhezeit kann im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt. (siehe auch Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 15561
Linienlänge mit gesteckter Fahrerkarte geführt, ist das EG-Kontrollgerät über die Menüeinstellung (Eingabe Fahrzeug) auf OUT - Betrieb einzustellen.OUT - Betrieb bedeutet dabei:Die Fahrt erfolgt nicht im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) 561/2006, die Aufzeichnung im OUT - Betrieb werden auf der Fahrerkarte gespeichert und dienen gegenüber der Kontrollbehörde als Nachweis.Wechselt der Fahrer ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 16524
Es muss unterschieden werden zwischen Fahrerkarte und Unternehmenskarte.Die Fahrerkarte ist persönlich. Sie enthält die Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten. Der Besitz der Fahrerkarte, die die gesamten Tagesaktivitäten speichert, ist Voraussetzung für die Benutzung des digitalen Kontrollgerätes. Der Fahrer darf nur Inhaber einer einzigen gültigen ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 5772
Wenn in einem Fahrzeug größer als 2,8 t zulässige Gesammtmasse ein Kontrollgerät verbaut ist, ist das Kontollgerät zu benutzen. Alle Fahrer benötigen eine Fahrerkarte. Ausgenommen sind nur Fahrten, die unter die Ausnahmen des § 1 oder § 18 Fahrpersonalverordnung - FPersV - fallen. Siehe hierzu auch "Hinweise zu den Sozialvorschriften" im Straßenverkehr auf der Internetseite des Bundesamtes ...
Stand: 09.03.2015
Dialog: 23287
, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizität usw. verwendet werden von den Vorschriften ausgenommen. Dies gilt auch für die von den zuständigen Stellen beauftragten Unternehmen.Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt. Diese ...
Stand: 11.08.2011
Dialog: 14302
1) Die Arbeitszeit von Fahrerinnen/ Fahrern, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) VO Nr. 561/2006/EG fallen ist in § 21 a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.Die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich darf nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 6710
Gemäß § 18 Abs 1. Ziffer 1 der Fahrpersonalverordnung "Ausnahmen gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85" - sind Fahrzeuge, die im Eigentum von Behörden stehen oder von diesen ohne Fahrer angemietet oder geleast sind, um Beförderungen im Straßenverkehr durchzuführen, die nicht im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen stehen, vom Anwendungsbereich der Verordnung ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 11787
Zunächst wird zu der Frage unterstellt, dass sie auf den Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 "Haftung von Verkehrsunternehmen" abzielt. Nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Verkehrsunternehmen verpflichtet den Betrieb so zu organisieren, dass die Fahrer die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften einhalten können. Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13570
Das Kontrollgerät darf in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht "Out of Scope" gestellt werden. Be- und Entladetätigkeiten durch den Fahrer sind, auch auf dem eigenen Betriebsgelände, durch die entsprechende Bedienung des Kontrollgerätes mit gesteckter Fahrerkarte zu dokumentieren. Wie dies im Kontrollgerät vorgenommen werden muss, ist in der Regel der Betriebsanleitung des Herstellers ...
Stand: 31.03.2011
Dialog: 13389
Arbeitszeitrechtlich sind die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und des Arbeitszeitgesetzes zu beachten:Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalverordnung / Verordnung (EG) Nr. 561/2006).Tägliche Lenkzeit:- höchstens 9 Stunden /Erhöhung 2 x wöchentlich auf 10 Stunden möglich.Unterbrechung der Lenkzeiten:- Nach spätestens 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten, Aufteilung i ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
) Der Fahrer muss die Zeiten im Sinne des Artikels 4 Buchstabe e sowie alle Lenkzeiten in einem Fahrzeug, das für gewerbliche Zwecke außerhalb des Anwendungsbereichs der vorliegenden Verordnung verwendet wird, als andere Arbeiten festhalten; ferner muss er die seit seiner letzten täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit verbrachten Bereitschaftszeiten im Sinne des Artikels 15 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung ...
Stand: 11.07.2013
Dialog: 18951
Die Fahrpersonalverordnung betrifft Fahrer- von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie- von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659
auf der Straße bedeutet, dass Fahrzeuge, die z.B. nur auf einem Wohngelände, einer Baustelle, einem Betriebsgelände oder einem Flugplatz eingesetzt sind, nicht der Verordnung unterliegen. Öffentlicher Zugang bedeutet, dass die Vorschriften keine Anwendung finden, wenn die Tätigkeit der Fahrer auf einem abgeschlossenen privaten Gelände ausgeübt wird. Es ist jedoch nicht zwingend, dass das Gelände ...
Stand: 15.09.2012
Dialog: 2690
Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen ...
Stand: 10.05.2012
Dialog: 16194