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werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.Die werktägliche Arbeitszeit ist in § 3 des Arbeitszeitgesetzes geregelt. Hiernach darf die Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
und die Ruhezeiten geregelt werden, nicht aber die Arbeitszeiten der abhängig beschäftigten Personen – diese waren und sind weiterhin im Arbeitszeitgesetz geregelt.Tägliche Lenkzeit Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Lenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
Arbeitszeitrechtlich sind die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und des Arbeitszeitgesetzes zu beachten:Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalverordnung / Verordnung (EG) Nr. 561/2006).Tägliche Lenkzeit:- höchstens 9 Stunden /Erhöhung 2 x wöchentlich auf 10 Stunden möglich.Unterbrechung der Lenkzeiten:- Nach spätestens 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten, Aufteilung ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
Ruhepausen nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZGBeim Verteilen von Waren oder Gütern gleich welcher Art, kommt es aufgrund der Vielzahl der Entladestellen vor, dass eine tatsächliche Lenkzeit von 4,5 Stunden während einer Arbeitsschicht von 8 bzw. 10 Stunden vom Fahrer nicht erreicht wird. Dies bedeutet, dass der Fahrer keine Fahrtunterbrechung nach den Vorschriften der EG VO Nr. 561/2006 einlegen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
bleiben hiervon unberührt.Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten und innerhalb von vier Kalendermonaten nicht mehr als 48 Stunden betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 60 Stunden nicht überschreiten.Die tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit ist die Summe aus Lenkzeiten und sonstigen Tätigkeiten, wie z. B. das Aufstellen oder die Bedienung der Arbeitsbühne ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 20733
ist den Arbeitnehmern die tatsächliche Inanspruchnahme beider Rechte zu gewährleisten. Die kumulative Erholungszeit von 35 Stunden ist hierbei zwingend erforderlich. Eine Umsetzung dieser EuGH-Rechtsprechung ist durch die europarechtskonforme Auslegung von § 9 Absatz 1 i. V. m. § 11 Absatz 4 ArbZG gegeben.Auch nach dem Arbeitszeitgesetz sind die tägliche und die wöchentliche Ruhezeit zwei autonome Rechtsinstitute ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44055
nicht eine "volle" Ruhezeit (grundsätzlich 11 Stunden gemäß § 5 Abs. 1 ArbZG ) dazwischenliegt.Betrachtet man nur das Arbeitszeitgesetz, so ist eine Arbeitszeit von maximal 10 Stunden (§ 3 Satz 2 ArbZG) und eine Verkürzung der Ruhezeit auf 10 Stunden (§ 5 Abs. 2 ArbZG) zulässig.Im Tarifvertrag TVöD der Kommunen gibt es aber eine Öffnungsklausel (§ 6 Abs. 4), die aus dringenden dienstlichen / betrieblichen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 11787
Grundsätzlich ist ein Berufskraftfahrer vom Arbeitgeber so einzusetzen, dass die mögliche Höchstarbeitszeit von 10 Std. täglich gem. § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht überschritten wird. Anfallende Lenkzeit ist natürlich auch als Arbeitszeit zu bewerten, somit setzt sich die zu betrachtende Höchstarbeitszeit bei Berufskraftfahrern aus Lenkzeiten und anderen Arbeiten (bspw. Be ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 29107
- zu beachten.Hier beträgt die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 8 Stunden - sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden - wenn ein entsprechender Ausgleich gewährt wird. (§ 3 ArbZG).Für Kraftfahrer, die unter EG-rechtliche Bestimmungen fallen, ist zusätzlich § 21a des ArbZG zu berücksichtigen (Beschäftigung im Straßentransport). Hier beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden - sie darf auf bis zu 60 ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
der VO (EG) Nr. 561/2006 zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten und Vorschriften des ArbZG bzw. des KrFArbZG auch mehrere "Kurzschichten" bzw. "Einsatzzeiten" möglich.In einem 24-Stunden Zeitraum darf ein Kraftfahrer eine maximal höchstzulässige tägliche Lenkzeit von 10 Stunden erreichen und gleichzeitig eine maximale werktägliche Arbeitszeit von 10 Stunden absolvieren ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
die Ruhezeit von 9 Stunden nicht auf einem Zeitraum von 24 Stunden berechnet, sondern auf einem Zeitraum von 30 Stunden - hier könnte die "Schichtzeit" sogar 21 Stunden betragen.Die Ruhezeiten dürfen nur im stehendem Fahrzeug mit geeigneter Schlafkabine verbracht werden!Hinweis:Die höchstzulässigen täglichen Lenkzeiten von 9 Stunden bzw. 2 x 10 Stunden pro Woche dürfen nicht überschritten werden! Gleiches ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 19659
1) Die Arbeitszeit von Fahrerinnen/ Fahrern, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) VO Nr. 561/2006/EG fallen ist in § 21 a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.Die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich darf nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 6710
Die gesamte Arbeitszeit des Angestellten, d.h. die Transportfahrt auf der Straße und die Tätigkeit auf dem Acker fällt unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Vorschriften des Fahrpersonalrechtes sind in diesem Fall weniger relevant, da die Lenkzeit auf der Straße nur 2 bis 3 Stunden betragen wird.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 4692
des Schaustellers, wenn er keinen Handel treibt. Fällt das Fahrzeug unter die Ausnahme des § 18 Abs. 1 Nr. 10 FPesV, dann greift auch der § 21a des Arbeitszeitgesetzes www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__21a.html nicht. Gemäß § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des §3 Satz 1 (8 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer ...
Stand: 05.01.2012
Dialog: 15276
Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42217
beschriebenen Fällen jedoch nicht vor.Hinweis:Bei Übernahme eines im Geltungsbereich betroffenen Fahrzeugs sind diese Zeiträume entweder über die manuelle Erfassung als Arbeitszeit auf der Fahrerkarte nachzutragen oder aber der betroffene Zeitraum ist vom Arbeitgeber zu bescheinigen (Bescheinigung von Tätigkeiten gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006).Nach § 21a Abs. 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zur Beschäftigung ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076
der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gewertet.Ruhepausen nach § 4 Arbeitszeitgesetz werden erfüllt, wenn eine gesetzlich konforme Fahrtunterbrechung gemäß der o.g. Verordnung eingelegt wurde. Demnach muss nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden keine erneute Pause (Arbeitsunterbrechung) eingelegt werden. ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42212
Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Sie darf zwei mal pro Kalenderwoche auf 10 Stunden erhöht werden Artikel 6 VO (EG) 561/2006. Falls die Tageslenkzeit über eine Wochengrenze geht (z. B. So 22:00 bis Mo 10:00 Uhr) wird die Tageslenkzeit insgesamt der folgenden Woche zugerechnet. In dem o. a. Beispiel wird also die zehnstündige Tageslenkzeit der neuen Woche zugerechnet. ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 12325
in Gestalt des Arbeitszeit- und des Betriebsverfassungsgesetzes, wie auch der aus den BAG-Rechtsprechungen erwachsenen, einer Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes nicht gegeben, so handelt es sich um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Andere Möglichkeiten stellt das Arbeitszeitgesetz in diesem Zusammenhang nicht zur Verfügung. Bei dem geschilderten Zeitraum von fünf Stunden handelt ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628
durchführt, zum Beispiel die Ladung überwacht oder beaufsichtigt, liegt keine Ruhezeit (mehr) vor.Regelmäßige tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Stunden oder zuerst mindestens 3 Stunden gefolgt von weiteren mindestens 9 Stunden.Reduzierte tägliche Ruhezeit: mind. 9 Stunden und weniger als 11 Stunden. (Zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten dürfen höchstens drei reduzierte tägliche Ruhezeiten eingelegt ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 44053