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Nein; nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen. Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt ...
Stand: 10.07.2011
Dialog: 14035
Ja, Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte sind von den fahrpersonalrechtlichen Regelungen befreit. Gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Nummer 13 FPersV sind diese Fahrzeuge von den fahrpersonalrechtlichen Vorschriften und dem Fahrpersonalgesetz freigestellt.Auf die Tätigkeiten der Fahrerin/ der Fahrer und Beschäftigten dieser Sp ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 8096
Ja, die Angabe ist nach Artikel 34 "Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern" Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 einzugeben. Hier heißt es:"(7) Der Fahrer gibt in den digitalen Fahrtenschreiber das Symbol des Landes ein, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beginnt, und das Symbol des Landes, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beendet. Ein Mitgliedstaat kann jedoch den Fahrern ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 15589
Grundsätzlich müssen alle Tätigkeiten (auch die Pausenzeiten) und alle manuellen Nachträge bei Verwendung eines digitalen Fahrtenschreibers vor Fahrtantritt mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Fahrtenschreibers auf der Fahrerkarte erfolgen. Insbesondere, wenn zwischen Entnahme und erneutem Stecken der Fahrerkarte nur eine Zeitgruppe einzugeben ist. Die Menüführung des Fahrtenschreibers is ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43891
Wenn die 12-Tage-Regelung bei grenzüberschreitendem Busverkehr in Anspruch genommen werden kann, und wenn das Fahrzeug nicht mit einem zweiten Fahrer besetzt ist, muss bei Nachtfahrten zwischen 22 und 6 Uhr die Fahrtunterbrechung von 45 Minuten bereits nach drei Stunden eingelegt werden. Fahrtunterbrechungen sind ein Zeitraum, in dem keine Fahrtätigkeiten und keine anderen Arbeiten ausgeübt werden ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30838
, an dem er das Fahrzeug übernimmt, die Fahrerkarte zu benutzen. Erst nach der täglichen Arbeitszeit darf die Fahrerkarte entnommen werden. (Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014).Grundsätzlich ist es dem Fahrpersonal nicht gestattet, ohne gesteckte Fahrerkarte zu lenken - mit Ausnahme bei Verlust, Diebstahl oder Defekt der Fahrerkarte. In diesen Fällen müssen Ersatzaufzeichnungen geführt werden!Fahrten ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076
des Schaustellers, wenn er keinen Handel treibt. Fällt das Fahrzeug unter die Ausnahme des § 18 Abs. 1 Nr. 10 FPesV, dann greift auch der § 21a des Arbeitszeitgesetzes www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__21a.html nicht. Gemäß § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des §3 Satz 1 (8 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer ...
Stand: 05.01.2012
Dialog: 15276
sind,Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten entsprechend der EU-Verodnungen einzuhalten.Daraus folgt, dass Taxi und Mietwagen zur gewerblichen Personenbeförderung mit maximal 8 Fahrgastplätzen plus Fahrer nicht unter die Bestimmungen des § 1 Abs.1 Nr. 2 (Lenk und Ruhezeiten ) der Fahrpersonalverordnung fallen.Für Arbeitnehmer auf solchen Fahrzeugen gelten uneingeschränkt die Bestimmungen ...
Stand: 01.08.2022
Dialog: 12965
zusätzlich als Nachweis für die Arbeitszeit, die die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden übersteigt, gilt nach §16 Abs.2 des Arbeitszeitgesetztes eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Darüber hinaus existiert für Werkstätten eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Bei diesen Daten handelt es sich jedoch nicht um Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten. Sie beziehen sich ausschließlich ...
Stand: 02.02.2017
Dialog: 28440
Die Uhrzeit aller digitalen Kontollgeräte ist auf UTC-Zeit (Koordinierte Weltzeit) eingestellt und darf maximal um 20 Minuten abweichen. Sie kann aufgrund der Manipulationssicherheit nur um +/- eine Minute pro Woche korrigiert werden, ansonsten muss eine Werkstatt aufgesucht werden.Die angezeigte "Ortszeit" ist beim digitalen Kontrollgerät nur eine Komfort-Funktion, die der Fahrer nutzen ...
Stand: 28.03.2019
Dialog: 12577
Als Lenkzeit gelten alle Zeiten, die mit der Fahrtätigkeit in Zusammenhang stehen (vgl. VO EG 561/2006, Art. 4 ff.)Dazu rechnen u.a. Aufenthalte an Ampeln, Bahnübergängen oder bei Staus, auch wenn diese Zeiten im Kontrollgerät als Arbeitszeit dokumentiert werden.Siehe hierzu die Leitlinie 4 der EU zur VO EG Nr.561/2006. ...
Stand: 04.05.2022
Dialog: 13083
Die Fahrten fallen unter § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung/FPersV und somit müssen die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nachweisen. Das Nachweisen der Lenk- und Ruhezeiten durch GPS-Aufzeichnungen ist nicht gesetzeskonform. Der freiwillige Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine Lösungsvariante, denn durch den Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine rechtskonforme Aufzeichnung der einzelnen Tät ...
Stand: 08.05.2012
Dialog: 16169
ist jedoch als selbstfahrende Arbeitsmaschine der Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes relevant. Somit sind die Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten zu werten.Nochmal das Grundverständnis zu selbstfahrenden Arbeitsmaschinen:Selbstfahrende Arbeitsmaschinen unterliegen grundsätzlich nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr, weil sie nicht zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind (vgl ...
Stand: 09.04.2024
Dialog: 43924
Gemäß § 11 Abs. 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG übernimmt der Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers, alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Das bedeutet, dass der Entleiher für den Download und die Aufbewahrung (nach Fahrpersonalrecht 1 Jahr / nach dem Arbeitszeitgesetz 2 Jahre) der Daten aus Fahrerkarte und Massenspeicher verantwortli ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13401
, wird der zuvor eingestellte Modus "OUT" aufgehoben. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes oder des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern sind jedoch zu beachten. ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27833
nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gelten (Ausnahme: Er arbeitet während der Fahrt, z.B. durch Bearbeitung von Akten und Achtung: obige 45-Minuten-Regelung beachten!).Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde Kontakt aufzunehmen und die fahrpersonal- bzw. arbeitsschutzrechtliche Bewertung zu klären. ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
ist dann weder Arbeitszeit noch Ruhepause, wird jedoch in die Arbeitsschicht einbezogen. ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 11979
Grundsätzlich ja. Der Fahrer ist verpflichtet, einen lückenlosen Nachweis über seine aktiven (bspw. Lenk- und Arbeitszeiten) und passiven Zeiten (bspw. Ruhezeiten, Krankheitszeiten) über den laufenden und die vorausgegangenen 28 Kalendertage mitzuführen. Als Nachweis für den Fahrer in Ihrem Beispiel gelten Aufzeichnungen durch Eintragungen auf der Fahrerkarte, Ausdrucke aus dem digitalen ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42296
Die Bescheinigung nach § 20 FPersV ist nicht ordnungsgemäß ausgefüllt. In der Bescheinigung sind genau die Fehlzeiten ab Ende der Arbeit bis zur Aufnahme der Arbeit zu dokumentieren. Bei einer Kontrolle kann es zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige kommen. Besser ist der Nachtrag auf der Fahrerkarte, hierbei werden genau die Fehlzeiten seit Entnahme der Fahrerkarte aus dem Gerät bis zum Einstecken ...
Stand: 04.09.2014
Dialog: 21898
und des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern finden in ihrem Geltungsbereich weiterhin Anwendung. ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276