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Unterschied dazu gilt für andere Beschäftigte ein Ausgleichszeitraum von 6 Monaten gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz.Beispiel eines zulässigen Tagesarbeitszeitplans: Lenkzeit 7 Stunden und 45 Minuten Arbeitszeit 2 Stunden und 15 Minuten Bereitschaftszeit (geplant) 3 Stunden und 45 Minuten Pausen insgesamt 1 Stunde und 15 Minuten Gesamtarbeitszeit (LZ + ArbZ) 10 Stunden „Schichtzeit“ 15 StundenDie tägliche ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gewertet.Ruhepausen nach § 4 Arbeitszeitgesetz werden erfüllt, wenn eine gesetzlich konforme Fahrtunterbrechung gemäß der o.g. Verordnung eingelegt wurde. Demnach muss nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden keine erneute Pause (Arbeitsunterbrechung) eingelegt werden. ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42212
ist (Schaublatt/Fahrerkarte).Die mittels Kontrollgerät aufgezeichneten Lenktätigkeiten des Fahrers sind Arbeitszeiten. Die werktägliche Arbeitszeit, die Summe aus Lenk- und Arbeitszeit, darf 10 Stunden nicht überschreiten. Somit darf die Arbeitszeit (exklusive Pausen) für den Kraftfahrer nicht 10 Stunden betragen, wenn dieser noch zum Zweck der An- und Abfahrt zur Baustelle ein kontrollgerätepflichtiges ...
Stand: 06.04.2020
Dialog: 24336
der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. (2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann …, in Verkehrsbetrieben, … um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. Hält man ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628
Ein „Mehrfahrerbetrieb“ liegt für den Fall vor, in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug zum Lenken eingesetzt sind. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines anderen Fahrers oder anderer Fahrer fakultativ, während ...
Stand: 05.09.2014
Dialog: 9941
Ja, die Pause von mehr als 24 Stunden kann auch als längere Tagesruhezeit angesehen werden und die verkürzte Wochenruhezeit kann somit spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen beginnen. Artikel 8 der VO (EG) Nr. 561/2006 ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12945
regelt die Arbeitszeit von Personen die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit dem § 21a des Arbeitszeitgesetzes. Der § 21 a des Arbeitszeitgesetzes regelt die wöchentliche Höchstarbeitszeit. Hiernach darf die Arbeitszeit von 48 Stunden in der Woche nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf bis zu 60 Stunden in der Woche verlängert ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
der VO (EG) Nr. 561/2006 zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten und Vorschriften des ArbZG bzw. des KrFArbZG auch mehrere "Kurzschichten" bzw. "Einsatzzeiten" möglich.In einem 24-Stunden Zeitraum darf ein Kraftfahrer eine maximal höchstzulässige tägliche Lenkzeit von 10 Stunden erreichen und gleichzeitig eine maximale werktägliche Arbeitszeit von 10 Stunden absolvieren ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
muss, sondern nach den nationalen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.Länger als 6 Stunden hintereinander darf ein Fahrer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis 9 Stunden ist die Arbeit für mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden für mindestens 45 Minuten zu unterbrechen (§ 4 ArbZG).Tägliche RuhezeitInnerhalb von 24 ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
ausgeglichen sein.Die wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen.Zur Arbeitszeit siehe § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG):"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
bleiben hiervon unberührt.Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten und innerhalb von vier Kalendermonaten nicht mehr als 48 Stunden betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 60 Stunden nicht überschreiten.Die tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit ist die Summe aus Lenkzeiten und sonstigen Tätigkeiten, wie z. B. das Aufstellen oder die Bedienung der Arbeitsbühne ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 20733
- zu beachten.Hier beträgt die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 8 Stunden - sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden - wenn ein entsprechender Ausgleich gewährt wird. (§ 3 ArbZG).Für Kraftfahrer, die unter EG-rechtliche Bestimmungen fallen, ist zusätzlich § 21a des ArbZG zu berücksichtigen (Beschäftigung im Straßentransport). Hier beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden - sie darf auf bis zu 60 ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
1) Die Arbeitszeit von Fahrerinnen/ Fahrern, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) VO Nr. 561/2006/EG fallen ist in § 21 a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.Die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich darf nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 6710
gilt für die höchstzulässigen Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG)!Beispiel:"Schichtzeit 13 Stunden" - Diese beginnt im Anschluss an einer Tagesruhezeit.AZ = Arbeitszeit ; LZ = Lenkzeit ; FU = Fahrtunterbrechung ; BZ = Bereitschaftszeit0,5 h (AZ) + 4,5 h (LZ) + 1,5 h (FU/BZ) + 4,5 h (LZ) + 1,5 h (FU/BZ) + 0,5 h (LZ) - im Anschluss folgt eine Tagesruhezeit von 11 Stunden, danach könnte ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 19659
Die gesamte Arbeitszeit des Angestellten, d.h. die Transportfahrt auf der Straße und die Tätigkeit auf dem Acker fällt unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Vorschriften des Fahrpersonalrechtes sind in diesem Fall weniger relevant, da die Lenkzeit auf der Straße nur 2 bis 3 Stunden betragen wird.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 4692
Grundsätzlich müssen alle Tätigkeiten (auch die Pausenzeiten) und alle manuellen Nachträge bei Verwendung eines digitalen Fahrtenschreibers vor Fahrtantritt mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Fahrtenschreibers auf der Fahrerkarte erfolgen. Insbesondere, wenn zwischen Entnahme und erneutem Stecken der Fahrerkarte nur eine Zeitgruppe einzugeben ist. Die Menüführung des Fahrtenschreibers is ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43891
folgenden Woche ausgeglichen werden. Die eingesetzten Busse müssen mit einem digitalen Tacho ausgestattet sein. Bei Nachtfahrten (22 Uhr bis 6 Uhr) müssen entweder zwei Fahrer im Bus sein (Mehrfahrerbesatzung) oder die Fahrtunterbrechung (Pause) muss bereits nach drei Stunden Lenkzeit eingelegt werden. Dies bedeutet, dass kein Lenkzeitabschnitt zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr länger als 3 Stunden ...
Stand: 11.03.2014
Dialog: 20606
nicht eine "volle" Ruhezeit (grundsätzlich 11 Stunden gemäß § 5 Abs. 1 ArbZG ) dazwischenliegt.Betrachtet man nur das Arbeitszeitgesetz, so ist eine Arbeitszeit von maximal 10 Stunden (§ 3 Satz 2 ArbZG) und eine Verkürzung der Ruhezeit auf 10 Stunden (§ 5 Abs. 2 ArbZG) zulässig.Im Tarifvertrag TVöD der Kommunen gibt es aber eine Öffnungsklausel (§ 6 Abs. 4), die aus dringenden dienstlichen / betrieblichen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 11787
im Straßentransport gilt: "Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden." ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076
zusätzlich als Nachweis für die Arbeitszeit, die die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden übersteigt, gilt nach §16 Abs.2 des Arbeitszeitgesetztes eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Darüber hinaus existiert für Werkstätten eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Bei diesen Daten handelt es sich jedoch nicht um Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten. Sie beziehen sich ausschließlich ...
Stand: 02.02.2017
Dialog: 28440