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Ja, Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte sind von den fahrpersonalrechtlichen Regelungen befreit. Gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Nummer 13 FPersV sind diese Fahrzeuge von den fahrpersonalrechtlichen Vorschriften und dem Fahrpersonalgesetz freigestellt.Auf die Tätigkeiten der Fahrerin/ der Fahrer und Beschäftigten ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 8096
Der Unternehmer hat die im Massenspeicher des Fahrtenschreibers - spätestens alle 90 Tage – und die auf der Fahrerkarte – spätestens alle 28 Kalendertage – gespeicherten Daten im Betrieb zu kopieren und diese Daten 2 Jahre aufzubewahren (vgl. VO (EG) Nr. 581/2010)Der Unternehmer hat von allen kopierten Daten Sicherheitskopien zu erstellen, die auf einem gesonderten Datenträger zu speichern ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 3212
Gemäß § 11 Abs. 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG übernimmt der Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers, alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Das bedeutet, dass der Entleiher für den Download und die Aufbewahrung (nach Fahrpersonalrecht 1 Jahr / nach dem Arbeitszeitgesetz 2 Jahre) der Daten aus Fahrerkarte und Massenspeicher ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13401
in Kartenschacht 2. Die verbrachte Zeit des Beifahrers ist Arbeitszeit, § 21a Arbeitszeitgesetz - ArbZG findet keine Anwendung. Hinweis: Die Sozialvorschriften (Fahrpersonalverordnung, EG VO 561/2006, EWG VO 3821/85) finden keine Anwendung, wenn der PKW zur Personenbeförderung eingesetzt wird und das Fahrzeug nach Bauart und Ausstattung nicht geeignet ist mehr als neun Personen einschließlich des Fahrer ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13947
Es wird beide Systeme nebeneinander geben. Für den notwendigen Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten hat der Fahrer gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Neben der bestehenden Mitführungsverpflichtung der Schaublätter, und eventueller Ersatzaufzeichnungen bei Betriebsstörungen gemäß VO EWG 3821/85 Art. 16 Abs. 2 wird es die Mitführungsverpflichtung der Ausdrucke des digitalen Kontrollgerätes ...
Stand: 15.05.2012
Dialog: 3208
" zu entnehmen ist, sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen aber nicht zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (vgl. Legaldefinition in § 2 Nr. 17 FZV) und unterliegen somit nicht dem Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen ab einer zulässigen Höchstmasse von 7,5 t müssen einen Fahrtschreiber verwenden (§ 57a StVZO). ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 12283
des Geltungsbereiches nicht unter die Verordnung und müssen das Gerät auf „Out“ stellen, siehe Artikel 2- 1a in der VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006. Weitere Informationen zur Auslegung finden Sie unter dem Link BAG. Hier die Nr. 1-1.1. ...
Stand: 24.05.2013
Dialog: 18599
Nicht kontrollpflichtige Fahrten sind alle Fahrten, die- nicht vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (Artikel 3) bzw. der Fahrpersonalverordnung - FPersV (§ 1 Abs. 2) erfasst werden sowie- Fahrten, die unter eine der in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, bzw. der FPersV genannten Ausnahmen fallen (VO Artikel 13 (EG) Nr. 561/2006, § 18 FpersV).Die genannten Vorschriften werden z.B ...
Stand: 09.12.2021
Dialog: 15323
Voraussetzung für die Nutzung nur einer Tachoscheibe für den Einsatz auf 2 Fahrzeugen ist, dass dieses Schaublatt für die eingebauten EG-Kontrollgeräte beider Fahrzeuge geeignet sein muss.Der Fahrer sollte im vorliegenden Fall bei Beginn seiner Tätigkeit die Vorderseite des Schaublattes korrekt soweit erforderlich ausfüllen und erst bei Arbeitsende den Kilometerstand dieses Fahrzeuges eintragen ...
Stand: 20.05.2013
Dialog: 18552
Aus dem § 4 Absatz 3 Fahrpersonalgesetz - FPersG - und dem § 2 Absatz 5 Fahrpersonalverordnung - FPersV - ergeben sich u. a. die Befugnisse der Behörden und die Speicherungs- und Aufbewahrungspflichten in Bezug auf die digitalen Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes und den Fahrerkarten für den Unternehmer. Demnach hat der Unternehmer alle sowohl von den digitalen Kontrollgeräten ...
Stand: 01.04.2015
Dialog: 23504
werden und der vom Fahrer ausschließlich zur Erholung genutzt wird. Die Fahrtunterbrechung im Rahmen der 12-Tage-Regelung bei Nachtfahrten kann durchgeführt werden in Form einer:1. durchgehenden Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten nach einer Lenkzeit von 3 Stunden oder 2. Aufteilung der Fahrtunterbrechung in zwei Abschnitte von erst 15 Minuten, gefolgt von weiteren 30 Minuten innerhalb bzw. im unmittelbaren ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30838
-Kontrollgerätes nachzutragen. Die Technischen Voraussetzungen, Nachträge zu erfassen, sind von allen Geräteherstellern gegeben! Es gibt zwei Möglichkeiten zu prüfen, ob der Nachtrag richtig durchgeführt wurde: 1. mit Hilfe einer Auswertesoftware (sichtbar im Zeitstrahl), wenn keine entsprechende Auswertesoftware vorhanden, dann Alternativ 2. über den Ausdruck aus dem EG-Kontrollgerät mit gesteckter ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13351
Abs.2 Nr. 4 der FPersV sind Fahrten in der o.g. Gewichtsklasse generell von einer Nachweisführung ausgenommen).Das Ausfüllen des handschriftlichen Nachweises ist entsprechend des vom Gesetzgeber vorgegebenen Vordruckes ("Tageskontrollblatt") zu handhaben. Das Ausfüllen dieses Nachweises gilt auch für den selbstfahrenden Unternehmer.Auf die Informationen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität ...
Stand: 19.09.2023
Dialog: 17049
, ...." Der Linienverkehr ist in § 1 Abs. 1 Nr. 2 FPersV benannt. "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind, ...." brauchen keinen Nachweis / Aufzeichnungen zu führen. ...
Stand: 10.07.2011
Dialog: 14035
zum Fahrpersonalrecht gegegeben. Hier wird u.a. ausgeführt: "Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr gelten bei jeder ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführten Fahrt (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 4 Buchst. a VO (EG) Nr. 561/2006) eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. Das gilt für die Dauer der gesamten Arbeitsschicht."Die Fahrpersonalverordnung ...
Stand: 20.01.2025
Dialog: 11820
werden. Wenn ein anderer Fahrer die Fahrerkarte verwendet, stellt dies ein Missbrauch dar.Die Fahrerkarte ist Eigentum des Fahrers. Auch wenn der Arbeitgeber die Karte bezahlt hat, geht sie nicht in das Eigentum des Arbeitgebers über.Nach § 2 Abs. 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV) hat der Fahrer dem Unternehmen die Fahrerkarte zur Auslesung und Speicherung der Daten zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst ...
Stand: 27.07.2023
Dialog: 16721
Das Fahrpersonalrecht wie auch das Arbeitszeitgesetz - ArbZG enthalten für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise wie diese rechtlich zu bewerten sind.In den Leitlinien Nr. 2 zur Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wird eine Aussage zur Erfassung der Zeiten getroffen, die ein Fahrer aufwendet, um sich zwecks Fahrzeugübernahme zu einem Ort zu begeben, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
hat folgende Angaben zu machen und durch Unterlagen nachzuweisen: 1. Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens, 2. Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie Anschrift des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen.“ Unternehmenskarten werden nur an den Unternehmer selber (z. B. bei Einzelunternehmern ...
Stand: 24.11.2014
Dialog: 22366
Nein ! Die Fahrpersonalverordnung - FPersV - enthält entsprechende Ausnahmeregelungen. In § 18 "Ausnahmen gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85" heißt es u. a.: (1) Gemäß Artikel 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 werden im Geltungsbereich des Fahrpersonalgesetzes folgende Fahrzeugkategorien von der Anwendung ...
Stand: 25.03.2013
Dialog: 18203
ist von Bedeutung, dass nur bei Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 1 eine Fahrtunterbrechung oder Ruhepause (Tagesruhezeit) nach Art. 9 Abs. 2 vorliegt.Bezüglich der Fragestellung hat die Fahrerin/ der Fahrer das Symbol für "Bereitschaftszeit" zu benutzen (Viereck), da die Voraussetzungen des § 21 a Arbeitszeitgesetz (Beschäftigung im Straßentransport) gegeben sind. Der Zeitraum auf der Fähre/dem Zug ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 11979