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Bei der Berufung in den Wahlvorstand handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist.Bei dieser Tätigkeit handelt es sich nicht um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.Die Gewährung von Ersatzfreizeit für den Sonntag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern liegt im Ermessen des Arbeitgebers. ...
Stand: 13.05.2019
Dialog: 42710
Im Sachstandsbericht "Bereitschaftszeiten im Ehrenamt - Einzelfragen zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs" des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages ist im Kapitel 3. Folgendes nachzulesen:"Gemeinsames Merkmal ehrenamtlicher Tätigkeiten ist, dass sie freiwillig, unentgeltlich und gemeinwohlorientiert sind. Die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist weder als abhäng ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 4552
ist jede 8 Stunden überschreitende Arbeitszeit an Werktagen und jede Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen, und zwar auch dann, wenn diese Arbeitszeit nur eine kurze Zeitspanne umfasst (vgl. z.B. Kommentar zum ArbZG Anzinger/Koberski; 2. Auflage, Rd-Nr. 11 zu § 16).Zu Frage 1:Nach der früheren gesetzlichen Regelung im Arbeitszeitgesetz von 1994 waren Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft keine Arbeitszeit ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 4444
Als Werktage gelten sämtliche Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (siehe auch § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz).Auch nach dem Arbeitszeitgesetz zählt der (vielfach arbeitsfreie) Samstag gleichwohl zu den Werktagen. Dieses ist z.B. für die Ermittlung der durchschnittlichen werktäglichen Arbeitszeit (§ 3 Arbeitszeitgesetz) von Bedeutung.Neben den bundeseinheitlichen ...
Stand: 25.01.2024
Dialog: 5136
arbeitsrechtlich geklärt werden. Dazu sollte der Betriebs-/Personalrat angesprochen werden. Das Arbeitsgericht stellt auf Antrag fest, wie lange ein Arbeitnehmer arbeitsrechtlich arbeiten muss.Hinweis:Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) bleibt auch dann bestehen, wenn gegen gesetzliche Arbeitszeitbestimmungen verstoßen wird. ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 5109
in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) behalten Sie auch dann, wenn gegen gesetzliche Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen würde. ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für die betriebliche Fortbildung, wie z.B. Seminarbesuche. Die Fahrtzeit zum Besuch des Seminars ist für den Fahrer Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, d.h. Fahrtzeit und Seminarbesuch dürfen zusammen die gemäß Arbeitszeitgesetz zulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) nicht überschreiten. Dies gilt auch für die tägliche Dauer des Seminars. F ...
Stand: 21.02.2022
Dialog: 6158
Es existiert keine gesetzliche Vorschrift darüber, dass eine Festschreibung der Anlässe erfolgen muss. Ebenfalls ist damit auch nicht ausgeschlossen, dass ein Betrieb eine entsprechende Regelung für den Rufbereitschaftsdienst trifft. Die Entscheidung liegt zunächst allein in der Eigenverantwortung des Unternehmens. Sofern vorhanden ist die Arbeitnehmervertretung wegen der Auswirkungen ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2813
von 24 Stunden jeweils die Arbeitszeit durch die Pausen (§ 4 ArbZG: 30-45 Minuten) zu unterbrechen ist. Gleiches gilt für die Ruhezeiten (§ 5 ArbZG: 11 Stunden). Geteilte Dienste sind möglich, wobei dann vom Arbeitgeber innerhalb eines 24-Stundenzeitraumes und des folgenden 24- Stundenzeitraumes jeweils die v.g. Vorschriften des ArbZG einzuhalten sind. Bei geteilten Diensten ist das Einhalten ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 16216
Im Dritten Abschnitt des Arbeitszeitgesetzes finden sich die Vorschriften zur Sonn- und Feiertagsruhe. Neben den dort gesetzlich geregelten Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe wird von der zuständigen Behörde eingeräumt, unter bestimmten Randbedingungen Ausnahmen zu bewilligen. Gemäß dem Durchführungserlass zum Arbeitszeitgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist dabei zu überprüfen, ob ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 1556
Für den Begriff Ausnahmefall gibt es keine gesetzliche Definition.Gemäß § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf in Notfällen und Ausnahmefällen unter anderem auch die Ruhezeit verkürzt werden. Ein Ausnahmefall ist eine ungewöhnliche Situation, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintritt und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise beseitigt werden können als durch Abweichungen ...
Stand: 18.05.2021
Dialog: 43407
Ausgleichszeitraum neben den gesetzlichen Vorgaben auch an die betrieblichen Schwankungen angepasst wird. ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 7383
Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Das Arbeitszeitgesetz beschränkt die Arbeitszeit auf grundsätzlich 8 Stunden werktäglich, bei entsprechendem Ausgleich sind Arbeitszeiten bis zu 10 Stunden möglich (§ 3 ArbZG).Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht aber eine Verlängerung der Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich hinaus, wenn- in die Arbeitszeit ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 13192
mit einer erhöhten psycho-mentalen Belastung verbunden. Die An- und Abreisezeiten sind in diesem Fall eine besondere Form der Arbeit und damit als Arbeitszeit zu werten. Die Dienstreise muss deshalb so geplant werden, dass es zu keiner Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit kommt. Gemäß § 3 ArbZG sind bis zu 10 Stunden werktägliche Arbeitszeit zulässig. Pausen gemäß § 4 ArbZG zählen ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18612
- bzw. Minusstunden keine gesetzlichen Regelungen gibt, sollte hierzu grundsätzlich eine schriftliche Arbeitszeit- bzw. Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten bzw. Betriebsrat getroffen werden. ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18187
Über die Rahmenbedingungen zur Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß Arbeitszeitgesetz informieren entsprechende Dialoge der KomNet-Datenbank.Für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber bußgeld- wie auch strafrechtlich verantwortlich (§§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz). Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5831
Nach § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Beschäftigte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.In Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn und Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Std. der Betrieb ruht.Nach § 10 Abs. 1 ArbZG dürfen ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 27521
Nach § 9 Abs.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nach § 10 Abs. 1 Nr.14 ArbZG bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen (wie Maschinen und Anlagen) beschäftigt ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43787
Für bestimmte Arbeiten sieht das Arbeitszeitgesetz – ArbZG gesetzliche Ausnahmen vor (§ 10 ArbZG), sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können:§ 10 (1) Nr. 14 ArbZG: " …. bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4034
eine gesetzliche Ruhezeit eingehalten wurde, beginnt mit der Arbeitsaufnahme in der Rufbereitschaft ein neuer „individueller Werktag“ und die Arbeitszeit innerhalb der Rufbereitschaft zählt dann zum folgenden Arbeitstag (z. B. Beginn der Rufbereitschaft um 16:00 und Einsatz ab 03:30 Uhr: Bei Einsatzbeginn sind 11 Stunden Ruhezeit eingehalten und um 03:30 beginnt arbeitszeitrechtlich ein neuer „individueller ...
Stand: 23.11.2024
Dialog: 44043