Ergebnisse 1 bis 20 von 91 Treffern
Nein, auch am Gründonnerstag und Ostersamstag darf nicht länger als 10 Stunden täglich gearbeitet werden. Es handelt sich hier nicht um außergewöhnliche Fälle, diese Feiertage sind bekannt, jährlich wiederkehrend und daher planbar.Es gibt keine Regelung zur Höchstgrenze der Pausenzeit. Die Pausen sollen aber der Erholung dienen und nicht der Ausdehnung der Arbeitsschicht. Eine Pause von mehr ...
Stand: 21.03.2024
Dialog: 23472
liegen und es darf nicht mehr als sechs Stunden hintereinander ohne Pause gearbeitet werden. Ob bei Einhaltung dieses Rahmens die Ruhepause in der Mitte oder mehr am Ende bzw. am Anfang der Arbeitszeit liegt, kann der Arbeitgeber frei entscheiden. Es ist aber unzulässig, die Ruhepause ganz an den Beginn oder das Ende der Arbeitszeit zu legen. Eine Aufteilung der Ruhepausen ist zulässig, solange dabei ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 18449
Sofern Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen die in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG genannten Arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen vorgenommen werden (nur dann!). Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 darf in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung (Hotel) sowie im Haushalt auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Der Wäscheservice ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 11274
Beschäftigte dürfen gemäß § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht mehr als 6 Stunden ohne Pause beschäftigt werden. Das ArbZG sieht keine kürzeren Intervalle für Containerbrückenfahrer vor. Kürzere ununterbrochene Arbeitzeiten können sich jedoch aus anderen gesetzlichen Regelungen ergeben:Gemäß Nummer 4.1 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind den Beschäftigten in der Nähe ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2679
Das Arbeitszeitgesetz gibt keine zahlenmäßige Vorgabe, wie oft Nachtwache im Krankenhaus geleistet werden darf. Gemäß § 6 Arbeitszeitgesetz ist die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.Hierzu hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1406
Arbeitsschutzrechtlich sind Regelungen zur Arbeitszeit, zu Ruhepausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12656
muss seinem Zweck nach an einem Tag gewährt werden, der für den betroffenen Arbeitnehmer andernfalls ein Arbeitstag wäre. (Hierzu sind die Kommentierungen aber nicht eindeutig.) Zum Teil wird die Regelung von den Aufsichtsbehörden dahingehend interpretiert, dass der Ersatzruhetag auch in Zusammenhang mit Urlaub gewährt werden darf, wenn die Fristen, die durch § 11 Abs. 3 ArbZG vorgeschrieben ...
Stand: 30.12.2024
Dialog: 11053
werden (§ 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Die im ArbZG festgelegten Pausenzeiten sind Mindestanforderungen. Im Rahmen seines Direktionsrechtes darf der Arbeitgeber grundsätzlich die zeitliche Lage der Ruhepausen anordnen, solange er die Vorschriften des ArbZG einhält und diese den arbeits- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen nicht entgegenstehen. Er muss sich ebenfalls nicht auf die Mindestpausenzeiten ...
Stand: 03.03.2023
Dialog: 11836
Ja; gemäß § 14 Arbeitszeitgesetz darf vom Verbot der Sonntagsarbeit abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 619
Ja, es ist zulässig. Das Arbeitszeitgesetz sagt nichts zur Lage der Pause innerhalb der Arbeitszeit / Schichtzeit. Es darf lediglich nicht länger als 6 Stunden ohne Unterbrechung durch eine Pause oder Ruhezeit gearbeitet werden. Sinnvoll ist es aber, die Pause so zu legen, dass es nicht zur Überlastung kommt. Dann ist sicherlich auch die Arbeitseffizienz größer. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 3030
ein Einsatz. Die tägliche Ruhezeit wurde eingehalten.Beispiel 2: Arbeitszeit wie oben. Der Einsatz in der Bereitschaftszeit erfolgt um 23:00 Uhr und dauert bis 02:00 Uhr. Der Arbeitsbeginn darf dann nicht vor 13:00 Uhr liegen. Der Arbeitgeber muss dann die Fehlzeit aber nicht vergüten, da er diese nicht veranlasst hat, sondern vom Gesetzgeber verlangt wird. Meist gibt es jedoch hierzu betriebliche ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 17980
Der Ausgleich für Sonntagsarbeit ist im § 11 Abs.3 Arbeitszeitgesetz geregelt:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist."D. h. der Ersatzruhetag darf auch vor dem entsprechenden Sonntag genommen werden. Entscheidend ist immer ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 28918
Arbeitsschutzrechtlich sind Regelungen zur Arbeitszeit, zu Ruhepausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12886
Die Frage betrifft zwei Bereiche, nämlich den Bereich des Arbeitsschutzrechtes und den Bereich des Arbeitsrechtes.Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft arbeitsschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit.Dieses gilt für volljährige Erwachsene. Für jugendliche Beschäftigte gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nachfolgend gehen wird davon aus, dass das ArbZG anzuwenden ist.Das ArbZG verbietet grundsätz ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 6044
§ 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lässt grundsätzlich Abweichungen von allen Grundnormen des ArbZG in außergewöhnlichen Fällen und Notfällen zu. Gemeint sind nach dem Gesetzestext jedoch nur Fälle, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise zu beseitigen sind.Grundsätzlich darf es sich im Hinblick auf die Anwendbarkeit des § 14 ArbZG ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 2130
Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz (AbrZG) getroffen:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf nach § 3 Arbeitszeitgesetz -ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 5109
. Der Kunde hat damit zunächst nichts zu tun, zumal er auf die Arbeitszeit der Fremdarbeitnehmerinnen/ Fremdarbeitnehmer keinen Einfluss nehmen darf. Ansonsten ist man sehr schnell im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung mit allen rechtlichen Konsequenzen.Nur der Arbeitgeber darf, ggf. unter Berücksichtigung betriebsverfassungsrechtlicher Mitbestimmungsrechte, seinen Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 5432
Eine solche verbindliche Regelung gibt es nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG nicht.Laut ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Die Arbeitszeit darf auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird (§ 3 ArbZG). Bei Nachtarbeiter beträgt ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 12941
Es kommt ganz darauf an, ob sich der Mitarbeiter in Rufbereitschaft befindet oder nicht.Befindet sich der Mitarbeiter nicht in Rufbereitschaft, gilt nach Arbeitszeitgesetz - ArbZG - § 3, dass die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Die Arbeitszeit darf auf 10 Stunden verlängert werden, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt.Ist der Mitarbeiter ...
Stand: 22.02.2025
Dialog: 21647
Aus arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sich ergebende Unterweisungs- oder Fortbildungspflichten jeglicher Art sind keine freiwilligen Fortbildungsmaßnahmen, sondern Grundpflichten des Arbeitgebers im Sinne des § 3 Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG. Kosten für Maßnahmen dafür darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Dazu zählen z.B. auch Kosten ...
Stand: 24.05.2023
Dialog: 4519