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Bei Ihren Mitschülern ist vermutlich das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Hier gibt es strengere Vorgaben u. a. bzgl. der Arbeits- und Pausenzeiten und der freien Samstage / 5-Tage-Woche. Da Sie aber über 18 Jahre alt sind, muss bei Ihnen nur das Arbeitszeitgesetz beachtet werden. Danach ergibt sich folgende Beurteilung:Die angegebenen Arbeitszeiten sind sowohl im Hinblick auf die durchschni ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 1077
Nein; Ruhepausen müssen gemäß § 4 des Arbeitszeitgesetzes erst bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden gewährt werden. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 614
, dass für die Lage der Ruhepause ein Zeitkorridor vorgegeben wird, dieses gilt insbesondere bei gleitender Arbeitszeit. Ansonsten müssen aber betriebstechnische Gründe ein jeweils kurzfristiges (vor Beginn der Arbeit) Festlegen der konkreten Pausenzeit rechtfertigen. Auf Grund der ihm obliegenden Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber verpflichtet, möglichst regelmäßige Ruhepausen anzustreben, da so ein zusätzlicher ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 4317
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, werktägliche Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzuzeichnen, die 8 Stunden überschreiten und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen (§ 16 ArbZG ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 5432
- TRGS - ist der Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen.Gemäß § 4 "Ruhepausen" Arbeitszeitgesetz - ArbZG - ist eine Aufsplittung der Pausenzeiten in Blöcken von mindestens 15 Minuten zulässig. Dies dürfte aber der Problematik der Flüssigkeitsaufnahme während der Arbeitszeit/-schicht nicht unbedingt entgegenkommen, da dann eine größere Pause zur Mittagszeit für die Einnahme ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 23591
Eine Pause darf den Beschäftigten nicht gänzlich verwehrt werden. Zulässig wäre es aber, wenn z.B. ein Pausenkorridor festgelegt wird.Auch sieht das Arbeitszeitgesetz/ArbZG unter § 7 Abs. 1 Ziffer 2 sowie Abs. 2 Ziffer 3 vor, dass durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung Abweichungen vereinbart werden können:§ 7 Abs. 1 Ziffer 2 ArbZGIn einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 5609
Im Kommentar zum Arbeitszeitgesetz, Anzinger/Koberski wird zum § 14 Arbeitszeitgesetz "Außergewöhnliche Fälle" darauf hingewiesen, dass mit dieser Regelung der Zweck verfolgt wird, dem Arbeitgeber die Beschäftigung von Arbeitnehmern in außergewöhnlichen Fällen zu ermöglichen, ohne dass er an die weiteren Bestimmungen des ArbZG gebunden ist, wie Dauer der Arbeitszeit, Pausenregelung ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 13742
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Einteilung der werktäglichen Arbeitszeit in zwei oder mehr Arbeitsblöcke grundsätzlich zulässig. Die mehrstündige Unterbrechung der Arbeit wird als Pause gewertet und somit nicht auf die zulässigen täglichen Höchstarbeitszeiten nach § 3 ArbZG angerechnet. Zu beachten ist jedoch immer, dass die tägliche Höchstarbeitszeit von maximal 10 Stunden ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 11528
Arbeitszeitbestimmungen und Ruhepausen eingehalten werden.Ist hingegen der Arbeitnehmer freiberuflich als Dozent tätig, findet das Arbeitszeitgesetz bei seiner abendlichen Tätigkeit keine Anwendung und es gilt somit arbeitsschutzrechtlich auch keine Beschränkung.Hinweis:Ggf. ist arbeitsrechtlich zu klären, ob es sich hier um eine Nebentätigkeit handelt, für die der Arbeitgeber sich arbeitsvertraglich seine Zustimmung ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6579
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichen Umfang der Pflege nicht nur vorübergehend bedarf.Antwort:Die Ruhepause gem. § 4 Arbeitszeitgesetz ist u.a. dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft unterbrochen wird. Somit wäre zwar kein Bezug zur reinen Anwesenheit hergestellt, jedoch kann während der Pause keine Arbeit geleistet ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 3488
-minütige Pause zu unterbrechen.Auf der Grundlage der v.g. Ausführungen sollten Sie die geleisteten Arbeitszeiten nochmals überprüfen.Wenn tatsächlich ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegt, sollten Sie den Arbeitgeber, ggf. mit Unterstützung des Betriebsrates, auf die Thematik ansprechen und die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten und Ruhepausen einfordern.Wenn der Arbeitgeber Verstöße ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 14839
nicht um eine unternehmerische Fehlplanung z.B. als Folge von fehlerhaften Entscheidungen des Arbeitgebers und von Organisationsmängeln handeln. § 14 (1) ArbZG darf vom Wortlaut her nur für vorübergehende Arbeiten in Anspruch genommen werden. Bei länger anhaltenden Arbeiten kann sich der Arbeitgeber auf die Ausnahme des § 14 (1) ArbZG nicht berufen.Zur Frage ist weiterhin anzumerken, dass 10 Stunden ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 2130
der individuellen Arbeitszeit innerhalb von 24 Stunden jeweils die Arbeitszeit durch die Pausen (30-45 Minuten) zu unterbrechen ist. Gleiches gilt für die Ruhezeiten. Die individuelle Arbeitszeit kann sich somit auch auf zwei (Kalender-)Werktage erstrecken.Weitere Informationen zur Gestaltung von Schichtarbeit bieten die Dialoge der KomNet-Wissensdatenbank an. U.a. wird dort folgendes ausgeführt ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5977
von 24 Stunden jeweils die Arbeitszeit durch die Pausen (§ 4 ArbZG: 30-45 Minuten) zu unterbrechen ist. Gleiches gilt für die Ruhezeiten (§ 5 ArbZG: 11 Stunden). Geteilte Dienste sind möglich, wobei dann vom Arbeitgeber innerhalb eines 24-Stundenzeitraumes und des folgenden 24- Stundenzeitraumes jeweils die v.g. Vorschriften des ArbZG einzuhalten sind. Bei geteilten Diensten ist das Einhalten ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 16216
Arbeitstag sein sollte.Die Lage des Werktages ist nicht mit dem Kalendertag identisch. Hier ist es so, dass der Werktag ab Beginn der üblichen Arbeitszeit zählt und nach 24 Stunden endet. Die Lage des Werktages kann somit für jeden Arbeitnehmer individuell verschieden sein. Regelungen des Arbeitszeitgesetzes bezüglich maximal zulässiger Arbeitszeiten, Pausen- und Ruhezeiten, beziehen ...
Stand: 26.09.2019
Dialog: 5151
Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 15176
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Für die Erfüllung der Aufzeichnungspflicht aus § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist gegenüber der Aufsichtsbehörde der Arbeitgeber verantwortlich. Dies schließt jedoch ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12328
Zu Frage 1 „Ist bei Abweichung vom Normalfall, aber innerhalb der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes,das Einverständnis des Arbeitnehmers zwingend erforderlich?“:Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält Vorschriften öffentlich-rechtlicher Natur. Normadressat der gegenüber dem Staat bestehenden Pflichten ist der Arbeitgeber, nicht der einzelne Arbeitnehmer. Regelungen, dass bei der Gestaltung ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 1349
als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Um den 10-Stundentag nicht zu überschreiten, müsste mindestens 1 Stunde Pause gewährt werden. Inwieweit die Arbeitszeitverlängerung den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen entspricht ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2040
. Gemäß § 3 ArbZG sind bis zu 10 Stunden werktägliche Arbeitszeit zulässig. Pausen gemäß § 4 ArbZG zählen nicht zur Arbeitszeit. Anders wäre der Sachverhalt bei An- und Abreise als Mitfahrer oder in öffentlichen Beförderungsmitteln zu beurteilen, wenn hierbei keine sonstige Arbeit (z. B. Aktenbearbeitung) verrichtet wird. In diesem Fall wären - unabhängig von vergütungsrechtlichen Aspekten ...
Stand: 21.02.2024
Dialog: 6635