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Arbeitgeber im Sinne des § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist jede natürliche Person, die einen Arbeitnehmer im Sinne des § 2 Absatz 2 des ArbZG beschäftigt. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft, so erstreckt sich die bußgeldrechtliche Verantwortung auf gesetzliche Vertreter, die anstelle des eigentlichen Normadressaten handeln, z. B. der Prokurist für de ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 6788
Im § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind die Bußgeldvorschriften und im § 23 ArbZG die Strafvorschriften aufgeführt. Adressat dieser Vorschriften ist der Arbeitgeber und nicht die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer. Die Pflichten für Beschäftigte im Bereich des Arbeitsschutzes sind in den §§ 15 und 16 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) beschrieben.Fazit: Sie haben sich in dem von Ihnen beschriebenen ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 3640
Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 15176
Über die Rahmenbedingungen zur Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß Arbeitszeitgesetz informieren entsprechende Dialoge der KomNet-Datenbank.Für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber bußgeld- wie auch strafrechtlich verantwortlich (§§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz). Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5831
Arbeitszeitgesetz – ArbZG nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet, liegt möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 Arbeitszeitgesetz vor.Bei Arbeits- oder Wegeunfällen i.V.m. unzulässigen Arbeitszeiten muss der Arbeitgeber u.U. mit dem Einleiten eines Strafverfahrens gemäß § 23 ArbZG rechnen. ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 2399
Ordnungswidrigkeit kann in diesem Fall mit einer Geldbuße bis zu 15.000 Euro geahndet werden.Wer diese Handlung vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder diese Handlung beharrlich wiederholt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§ 23 ArbZG). Wer die Gefährdung der Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers fahrlässig ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11464
Arbeitszeitgesetz – ArbZG nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet, liegt möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 Arbeitszeitgesetz vor.Bei Arbeits- oder Wegeunfällen i.V.m. unzulässigen Arbeitszeiten muss der Arbeitgeber u.U. mit dem Einleiten eines Strafverfahrens gemäß § 23 ArbZG rechnen. ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 1981
ein Einsatz. Die tägliche Ruhezeit wurde eingehalten.Beispiel 2: Arbeitszeit wie oben. Der Einsatz in der Bereitschaftszeit erfolgt um 23:00 Uhr und dauert bis 02:00 Uhr. Der Arbeitsbeginn darf dann nicht vor 13:00 Uhr liegen. Der Arbeitgeber muss dann die Fehlzeit aber nicht vergüten, da er diese nicht veranlasst hat, sondern vom Gesetzgeber verlangt wird. Meist gibt es jedoch hierzu betriebliche ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 17980
Auch bei Sonn- und Feiertagsarbeit muss der Arbeitgeber die maximal zulässigen Arbeitszeiten und Mindestruhezeiten gewährleisten. Unter § 11 "Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung" im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist dazu folgendes festgelegt:"Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in d ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6912
nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Die Ruhezeit (Ende einer Schicht bis zum Beginn der nächsten) muss grundsätzlich mindestens 11 Stunden betragen (§ 5 ArbZG). Wenn also Ende der Arbeitszeit 23:00 Uhr ist, darf am nächsten Tag erst um 10:00 Uhr mit der Arbeit wieder begonnen werden.Die Zeit, während der ein Fahrer auf das Ende einer Veranstaltung wartet, ist als Bereitschaftszeit zu werten. Bereitschaftszeiten ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12886
kann sich insbesondere ergeben durch die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken." Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG - definiert in § 2 Abs. 3 die Nachtzeit als die Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr. Ab einer Dauer von mehr als 2 Stunden in der Nachtzeit wird gemäß § 2 Abs. 4 ArbZG die Tätigkeit in der Nachtzeit als Nachtarbeit gewertet.Für Nacht ...
Stand: 13.12.2022
Dialog: 42586
beschränken, sondern kann im Rahmen seines Direktionsrechts auch längere Arbeitspausen gewähren und anordnen.Beim Festlegen der Ruhepausen muss der Arbeitgeber auch die "Grenzen billigen Ermessens" nach § 315 Abs. 3 BGB einhalten (vgl. Schliemann, Kommentar ArbZG, RdNr. 23 zu § 4).Zu klären wäre daher, ob betriebliche Belange zu der vom Arbeitgeber favorisierten Pausenregelung führen und ob der Arbeitgeber ...
Stand: 03.03.2023
Dialog: 11836
sich ebenfalls nicht auf die Mindestpausenzeiten beschränken, sondern darf im Rahmen seines Direktionsrechts auch längere Arbeitspausen gewähren und anordnen. Er muss allerdings die Grenzen billigen Ermessens nach § 315 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB einhalten (vgl. Schliemann, Kommentar ArbZG, RdNr. 23 zu § 4).Bei der Anordnung der Lage sowie der Dauer der Pausen sind die Mitbestimmungsrechte ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 18449
unterbleibt, da sie unter Umständen haftbar gemacht werden kann. Auf die Bestimmungen des § 22 "Bußgeldvorschriften" und des § 23 "Strafvorschriften" des ArbZG weisen wir in diesem Zusammenhang ausdrücklich hin.Des Weiteren besteht die Möglichkeit, zur Klärung der Angelegenheit mit der zuständigen Arbeitsschutzaufsichtsbehörde Kontakt aufzunehmen und um Unterstützung zu bitten. ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 19507
zur Arbeitszeitgestaltung vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Das wird auch dadurch deutlich, dass die unter § 22 und § 23 ArbZG genannten Bußgeld- und Strafvorschriften sich an den Arbeitgeber richten. Der Arbeitgeber kann seine Verantwortung nach dem Arbeitszeitgesetz nur auf Beschäftigte mit Vorgesetztenfunktion schriftlich übertragen, wenn er diese Vorgesetzten oder Führungskräfte wie ein Arbeitgeber ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12979
Wenn der Mitarbeiter einen PKW (weniger als 2,8 t) fährt, gilt für ihn das Arbeitszeitgesetz/ArbZG. Die EG-Verordnungen in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten sowie das Fahrpersonalgesetz kommen hier nicht zur Anwendung.Die Zeiten, die der Mitarbeiter am Steuer sitzt, sind als Arbeitszeiten zu werten und zu den sonstigen Arbeitszeiten dazu zu zählen. Die Arbeitszeit darf Insgesamt 10 Stunden pro ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16705
hier evtl. die EG-Sozialvorschriften im Straßenverkehr Anwendung finden. In diesem Fall wären die besonderen Lenk- und Ruhezeiten nach der »Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Rates vom 15.03.2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
deckungsgleich mit der in Art. 2 Nr. 5 EG-Richtlinie enthaltenen Definition, wonach Schichtarbeit jede Form der Arbeitszeitgestaltung kontinuierlicher oder nicht kontinuierlicher Art mit Belegschaften ist, bei der Arbeitnehmer nach einem bestimmten Zeitplan, auch im Rotationsturnus, sukzessive an den gleichen Arbeitsstellen eingesetzt werden, so dass sie ihre Arbeit innerhalb eines Tages oder Wochen ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2430
. Der Arbeitgeber handelt nach § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG ordnungswidrig, wenn er entgegen § 16 Abs. 2 ArbZG Aufzeichnungen nicht oder nicht richtig erstellt. Der Verstoß kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Es handelt sich also auch für den Arbeitgeber nicht um einen Straftatbestand im Sinne des § 23 ArbZG. Hinweis:In Nordrhein-Westfalen können Sie sich unter der Rufnummer 0211 855 3311 von Montag bis Freitag ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 2333