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:§ 42 Abs. 1 Satz 2 BetrVG: "Kann wegen der Eigenart des Betriebs eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt nicht stattfinden, so sind Teilversammlungen durchzuführen".Denn eine Eigenart des Betriebes, die dazu führt, dass eine Versammlung aller Beschäftigter nicht gleichzeitig durchgeführt werden kann, ist sicherlich eine Verletzung rechtlicher Vorschriften wie dem ArbZG ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 1867
mit einer erhöhten psycho-mentalen Belastung verbunden. Die An- und Abreisezeiten sind in diesem Fall eine besondere Form der Arbeit und damit als Arbeitszeit zu werten. Die Dienstreise muss deshalb so geplant werden, dass es zu keiner Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit kommt. Gemäß § 3 ArbZG sind bis zu 10 Stunden werktägliche Arbeitszeit zulässig. Pausen gemäß § 4 ArbZG zählen ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18612
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Gemäß § 16 Abs.2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit (werktäglich heißt Montag bis Samstag) von 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 18883
Der Zeitausgleich für Sonntagsarbeit (Ersatzruhetag nach § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz/ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten i. S. § 5 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz, auch während der Messezeiten. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 1749
Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 9 ff des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen. Gemäß § 9 Abs.2 ArbZG kann in mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.Auf Ihren Fall ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 29292
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) soll die Aufsichtsbehörde in die Lage versetzen, die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften zu kontrollieren. Aufzuzeichnen ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 4444
Wenn der Mitarbeiter einen PKW (weniger als 2,8 t) fährt, gilt für ihn das Arbeitszeitgesetz/ArbZG. Die EG-Verordnungen in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten sowie das Fahrpersonalgesetz kommen hier nicht zur Anwendung.Die Zeiten, die der Mitarbeiter am Steuer sitzt, sind als Arbeitszeiten zu werten und zu den sonstigen Arbeitszeiten dazu zu zählen. Die Arbeitszeit darf Insgesamt 10 Stunden pro ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16705
der Grenzen des ArbZG’es erfolgen) keine zusätzliche Bezahlung geltend gemacht werden kann.Freigestellte Betriebsratsmitglieder sind entsprechend § 5 Abs.3 Nr.3 BetrVG wie leitende Angestellte zu sehen. Auf sie finden die Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes daher nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG keine Anwendung.Anders ist die Situation bei teilfreigestellten Betriebsratsmitgliedern zu sehen, wie im Falle ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 4407
, stichprobenartige Kontrollen die Einhaltung der Verpflichtung sicherstellt.Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten gehen grundsätzlich zu Lasten des Arbeitgebers (Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 Abs. 1 Nummer 9 ArbZG).Die Regelungen des ArbZG gelten auch für Arbeitgeber bei Filmproduktionen. Weitere Informationen sind dem Internetangebot des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 11641
Nein. Da es sich beim Arbeitszeitgesetz - ArbZG um öffentliches Recht handelt, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, den Ersatzruhetag auch dann zu gewähren, wenn ein Arbeitnehmer freiwillig darauf verzichten würde.Eine abweichende Regelung ist nur im Rahmen des § 12 Ziffer 2 ArbZG möglich:§ 12 Abweichende Regelungen In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13381
Ein außergewöhnlicher Fall im Sinne des § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist ein besonderes, nicht vorhersehbares Ereignis, welches unabhängig vom Willen des Betroffenen eingetreten ist und dessen Folgen nicht auf andere Weise als durch Abweichung von den regulären Arbeitszeitvorschriften zu beseitigen ist.Treten jedoch die Umstände, die eine Abweichung erfordern, mit einer gewissen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12330
beschränken, sondern kann im Rahmen seines Direktionsrechts auch längere Arbeitspausen gewähren und anordnen.Beim Festlegen der Ruhepausen muss der Arbeitgeber auch die "Grenzen billigen Ermessens" nach § 315 Abs. 3 BGB einhalten (vgl. Schliemann, Kommentar ArbZG, RdNr. 23 zu § 4).Zu klären wäre daher, ob betriebliche Belange zu der vom Arbeitgeber favorisierten Pausenregelung führen und ob der Arbeitgeber ...
Stand: 03.03.2023
Dialog: 11836
angesehen, auch leitende Angestellte aus dem Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes (§ 18 Abs.1 Satz 1 ArbZG) herauszunehmen. Der Verweis auf die Definition der leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wurde zur Klarstellung aufgenommen. Auch die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes der letzten Jahre hat zu einer weitreichenden Herausnahme von leitenden ...
Stand: 21.04.2023
Dialog: 5075
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Für die Erfüllung der Aufzeichnungspflicht aus § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist gegenüber der Aufsichtsbehörde der Arbeitgeber verantwortlich. Dies schließt jedoch ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12328
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG enthält für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise, wie diese arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind.In den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 ) werden daher Arbeitsgerichtsentscheidungen sowie gefestigte Rechtsauffassungen ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 5561
mit KürzungsmöglichkeitIn § 5 Abs. 2 werden die Beschäftigungsbereiche, in denen die elfstündige Ruhezeit des § 5 Abs. 1 um bis zu eine Stunde verkürzt werden kann, enumerativ aufgeführt. Betriebe aus anderen Beschäftigungsbereichen können sich auf die Kürzungsmöglichkeit nicht berufen. An erster Stelle werden "Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen" genannt. Das ArbZG ...
Stand: 05.10.2022
Dialog: 43666
Zu Frage 1 „Ist bei Abweichung vom Normalfall, aber innerhalb der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes,das Einverständnis des Arbeitnehmers zwingend erforderlich?“:Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält Vorschriften öffentlich-rechtlicher Natur. Normadressat der gegenüber dem Staat bestehenden Pflichten ist der Arbeitgeber, nicht der einzelne Arbeitnehmer. Regelungen, dass bei der Gestaltung ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 1349
Es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die Regelung für die Gewährung eines Ersatzruhetages für die Beschäftigung an einem Sonntag findet sich im § 11 Abs.3 ArbZG:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag ...
Stand: 27.02.2022
Dialog: 43073
, Abrechnungen usw.Fährt der Monteur selber, käme er auf eine Arbeitszeit von 15 Stunden. Damit würde die Arbeitszeit in jedem Fall außerhalb der nach dem Arbeitszeitgesetz regulär zulässigen Arbeitszeit liegen (Grundsätzlich 8 Stunden, unter bestimmten Voraussetzungen bis 10 Stunden). Auch wäre die im ArbZG geforderte ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach Beendigung der täglichen ...
Stand: 12.05.2022
Dialog: 2502
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*******************************************************************************************Der Arbeitgeber hat nach § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) jede werktägliche Arbeitszeit aufzuzeichnen, die über 8 Stunden hinausgeht sowie jede Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 620