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: "In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen" (Ziffer 3.7 Anhang ArbStättV). Dies trifft besonders auch auf nachträgliche ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 29039
Unter der Nummer 3.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten ist, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 14075
unterhalb von 80 dB(A), ist die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) relevant."In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 21097
nach dem Stand der Technik durchzuführen hat, um die Gefährdung der Beschäftigten auszuschließen oder so weit wie möglich zu verringern, ist als grundsätzliches Minimierungsgebot zu werten. Dieses gilt auch für die Forderung unter Nummer 3.7 "Lärm" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), wonach in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten ist, wie es nach der Art des Betriebes ...
Stand: 20.06.2024
Dialog: 10213
gefährdete Beschäftigte (Personen mit Hörminderung) konkret folgende Festlegungen getroffen: „(1)….Besonders bei Beschäftigten mit Hörminderung stehen zunächst technische oder organisatorische Maßnahmen im Vordergrund. Darüber hinaus darf ein bereits geschädigtes Gehör nicht weiter durch Lärm belastet werden, um eine Verschlimmerung zu vermeiden. (2) Für die Auswahl von Gehörschützern für Personen ...
Stand: 03.07.2013
Dialog: 18898
In der Technischen Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) Teil 2 - Messung von Lärm ist im Kapitel 3 (Planung und Beauftragung der Durchführung von Lärmmessungen) beschrieben, wer, wann unter welchen Voraussetzungen Lärmmessungen durchführen darf. Des weiteren ist in dieser Technischen Regel beschrieben, welche Schallpegelmesser eingesetzt ...
Stand: 14.04.2018
Dialog: 26382
zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen (Ziffer 3.7 Anhang zur ArbStättV). Grenzwerte für eine tatsächliche oder mögliche Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit ...
Stand: 24.06.2019
Dialog: 12860
ArbStättV)."In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen." (Anhang ArbStättV, Nummer 3.7 Lärm)Seit Mai 2018 ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 42343
Nach Nummer 3.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 42611
Lärmvorgaben für Sicherheitswerkbänke oder sonstige Arbeitsmittel bestehen nicht, da auf grund des Minimierungsgebotes jeder Konstrukteur die Lärmemission so gering halten muss wie es nach dem Stand der Technik möglich ist. Hersteller von Maschinen sind gesetzlich verpflichtet, über die Geräuschabstrahlung ihrer Maschinen (Geräuschemission) in Form einer Geräuschangabe zu informieren und die Werte ...
Stand: 17.08.2019
Dialog: 8551
Lärmmessungen sind in den Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - TRLV Lärm, insbesondere in der TRLV Lärm - Teil 2 "Messung von Lärm" geregelt.In der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrationsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV) ist im § 5 geregelt, wer die Messungen durchführen darf, wie z. B ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 22756
Die LärmVibrationsArbSchV lässt keine weiteren "Sonderfälle" zu. Die Bestimmung eines repräsentativen Lärmpegels über den Zeitraum einer Arbeitswoche (Bezugszeit 40 h) hinaus ist nicht gestattet. Im Rahmen von Ermittlungen der Lärmbelastung an Arbeitsplätzen, die z. B. großen saisonalen Schwankungen unterliegen, ist es zweckmäßig, mehrere repräsentative Arbeitstage zu unterscheiden ...
Stand: 22.07.2013
Dialog: 19020
Aus rechtlicher Sicht gilt hier die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - Anhang Ziffer 3.7 ArbStättV:"In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2366
Bezüglich des höchstmöglichen Lärmpegels höchstzulässigen Tages-Lärmexpositionspegel für Beschäftigte am Arbeitsplatz ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) zu beachten.. Gemäß § 3 LärmVibrationsArbSchV hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob die Beschäftigten Lärm ausgesetzt sind. Dabei sind u.a. die gemäß § 6 LärmVibrationsArbSchV aufgeführten Auslösewerte be ...
Stand: 20.02.2017
Dialog: 6202
geprüft und soweit wie möglich umgesetzt wurden, sind zur weiteren Umsetzung des Minimierungsgebotes organisatorische Schutzmaßnahmen vorzusehen, um noch bestehende Gefährdungen der Beschäftigten durch Lärm auszuschließen oder soweit wie möglich zu verringern. Erst wenn durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht ausgeschlossen ...
Stand: 09.07.2024
Dialog: 16247
: "Lärmschutzmaßnahmen", gegeben. Dabei ist wichtig, dass ein Vorrang technischer Schutzmaßnahmen vor organisatorischen Schutzmaßnahmen und dieser wiederum vorrangig vor individuellen Schutzmaßnahmen (persönlicher Gehörschutz) zu ergreifen ist. D.h. dass die Lärmemission am Entstehungsort verhindert oder so weit wie möglich verringert werden müssen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet ein Lärmminderungsprogramm ...
Stand: 12.06.2018
Dialog: 13834
von fachkundigen Personen durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundige Personen können insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Der Arbeitgeber darf mit der Durchführung von Messungen nur Personen beauftragen, die über die dafür notwendige Fachkunde und die erforderlichen ...
Stand: 01.06.2016
Dialog: 26716
ist, wenn der Emissions-Schalldruckpegel auf Grund der erwähnten Raumrückwirkung und des Einflusses weiterer Geräuschquellen etwa 15 dB unter dem Lärmimmissionsgrenzwert liegt. So kann man beispielsweise erst bei einem Emissions-Schalldruckpegel am Arbeitsplatz einer Maschine / Anlage von ca. 70 dB ( LpA ) davon ausgehen, dass die Immission (Expositionswert) an diesem Arbeitsplatz den Grenzwert LEX,8h von 85 dB ...
Stand: 18.05.2015
Dialog: 23858
können insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Der Arbeitgeber darf mit der Durchführung von Messungen nur Personen beauftragen, die über die dafür notwendige Fachkunde und die erforderlichen Einrichtungen verfügen." In der TRLV Lärm Teil 2: Messung von Lärm lässt sich unter der Nummer 3 u. a. Folgendes nachlesen:"(4) Für den Fall, dass Lärm gemessen werden muss, hat ...
Stand: 28.09.2022
Dialog: 25612
- und Bereitschaftsräume". Hier ist in Punkt 4.1 u. a. folgendes nachzulesen:"...(7) Im Pausenraum und Pausenbereich sind Beeinträchtigungen, z. B. durch Vibrationen, Stäube, Dämpfe oder Gerüche, soweit wie möglich auszuschließen. Während der Pause darf der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen aus den Betriebseinrichtungen und dem von außen einwirkenden Umgebungslärm höchstens 55 dB(A) betragen ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 42237