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Wie groß ist die Mindestanzahl gleichzeitig sprechender Personen in einen Durchschnittsgruppenbüro, um einen schallmaskierenden Effekt zu generieren?

KomNet Dialog 29039

Stand: 09.05.2017

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Lärm > Sonstige Fragen zu Lärm

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Frage:

Wir betreiben Open-Space Büros mit jeweils ca. 20-40 Arbeitsplätzen, die im Tagesdurchschnitt nur zu 50 % belegt sind. Aufgrund der schlechten akustischen Abschirmung der Arbeitsplätze ist die Sprachverständlichkeit in den Flächen sehr schlecht, so dass die Beschäftigten nur leise und sehr kurz sprechen. Lange Gespräche und Telefonate werden i.d.R. in separaten Räumlichkeiten geführt. Die Atmosphäre in den Büros ist daher eher gespenstisch ruhig als kommunikativ. Nun gibt es den Vorschlag durch lauteres und längeres Sprechen in den Büros ein "natürliches Soundmasking" zu erzeugen (vergleichbar mit einer Bahnhofshalle...). Ist so ein Vorschlag bei 10 bis 20 anwesenden Personen pysikalisch überhaupt realistisch? Anders herum gefragt; wie groß ist die Mindestanzahl gleichzeitig sprechender Personen in einen Durchschnittsgruppenbüro (Nachhallzeit <0,6 sek.), um überhaupt einen schallmaskierenden Effekt zu generieren?

Antwort:

Die akustische Gestaltung von Büros unterliegt häufig der Forderung nach einer kommunikativen Arbeitsumgebung in Verbindung mit einem persönlichen Arbeitsplatz ohne Lärm und Ablenkung. Grundsätzlich wird eine raumakustische Situation einheitlich von allen Betroffenen umso günstiger empfunden, je kürzer die Nachhallzeit ist. Nicht nur hochfrequente Anteile der Störgeräusche, sondern auch die diffusen (überlagerten) Geräuschanteile des Nachhalls sorgen in Arbeitsräumen für eine eingeschränkte Sprachverständlichkeit. Schicke Bürowelten, Open-Space-Großräume, können solchen physikalischen Gesetzmäßigkeiten, bzw. den akustischen Abläufen nicht gerecht werden. Die Folge sind die von Ihnen geschilderten Effekte („Rückzug in Telefonzellen, gespenstische Atmosphäre“).

Ein Überlagern bzw. Maskieren der Geräusch(Sprach)kulisse innerhalb der Arbeitsumgebung (Büro) durch lauteres und längeres Sprechen oder durch technische Maßnahmen des „Sound Masking“ ist grundsätzlich nicht zu empfehlen. Die Richtlinie VDI 2569 „Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro“ zeigt hierzu Alternativen auf. Im Zusammenhang mit der Lärmwirkung im Büro werden Empfehlungen für den Schallschutz und Hinweise zur Planung gegeben. Eine akustisch bewährte Maßnahme ist der Einsatz von schallabsorbierenden Raumgliederungssystemen, die zusätzlich dafür sorgen, dass auch visuelle Störungen fast vollständig unterbunden werden.

Für die Beurteilung des Lärms innerhalb einer Arbeitsstätte, besonders für Schallpegel unterhalb von 80 dB(A), ist die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) relevant: "In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen" (Ziffer 3.7 Anhang ArbStättV). Dies trifft besonders auch auf nachträgliche Maßnahmen (z. B. absichtlich erzeugte Geräusche) zur Verdeckung (Maskierung) von störenden Geräuschen zu!

Die Lärmbelastung (Geräuschimmission) ist die Summe aller Geräusche, die auf den Beschäftigten bzw. auf die Versicherten einwirken. Dabei werden sämtliche Lärmimmissionen unabhängig von ihrer Quelle innerhalb oder außerhalb des betroffenen Raumes im Gebäude erfasst. Auch Lärmquellen von außerhalb des Gebäudes sind zu berücksichtigen.

Die VDI-Richtlinie 2058 Blatt 3 "Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten" nennt hierzu Grenzbereiche für den Beurteilungspegel unterhalb der unmittelbaren Gefährdungsgrenze. Für eine Beurteilung der Lärmbelastung werden die Tätigkeiten bzw. Arbeitsabläufe in drei Kategorien unterteilt. Die VDI 2058-3 nennt auch entsprechende Praxisbeispiele und weist auf verschiedene Einflussfaktoren des Geräuschempfindens hin.

In der DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" ist unter 7.4.3 Lärm dazu der folgende Hinweis zu entnehmen:

"Der Beurteilungspegel an Büroarbeitsplätzen soll unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche möglichst niedrig sein. In abhängig von der Tätigkeit soll der Beurteilungspegel höchstens 55 dB(A) betragen".

Hinweis:
Die VDI Richtlinien können kostenpflichtig über den Beuth-Verlag bezogen werden.