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Reicht es zur Erstellung eines Lärmkatasters aus, mit einem betriebsinternen genauen Messgerät orientierende Messungen durchzuführen?
KomNet Dialog 22756
Stand: 27.07.2026
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Lärm > Sonstige Fragen zu Lärm
Frage:
Erstellung eines Lärmkatasters: Reicht es hier, mit einem betriebsinternen genauen Lärmmessgerät orientierende Lärmmessungen durchzuführen?
Antwort:
Lärmmessungen sind in den Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm), insbesondere in der TRLV Lärm - Teil 2 "Messung von Lärm" geregelt.
In der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrationsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV) ist im § 5 geregelt, wer die Messungen durchführen darf, wie z. B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen/ Betriebsärzte usw.
In den TRLV Lärm sowie in der LärmVibrationsArbSchV ist geregelt wer, wie, mit welchem Gerät messen darf und wie auszuwerten ist.