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Darf eine ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit die Messung und Bewertung von Lärm und Beleuchtungsstärke durchführen und sind dort spezielle Messgeräte erforderlich?
KomNet Dialog 26382
Stand: 14.04.2018
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Lärm > Lärmmessungen, Grenzwerte
Frage:
inwieweit darf eine ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit die Messung und Bewertung von Lärm und Beleuchtungsstärke durchführen und sind dort spezielle Messgeräte erforderlich oder könnte dies auch mit einem üblichen Umweltmessgerät aus dem Handel durchgeführt werden?
Antwort:
In der Technischen Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) Teil 2 - Messung von Lärm ist im Kapitel 3 (Planung und Beauftragung der Durchführung von Lärmmessungen) beschrieben, wer, wann unter welchen Voraussetzungen Lärmmessungen durchführen darf. Des weiteren ist in dieser Technischen Regel beschrieben, welche Schallpegelmesser eingesetzt werden dürfen.
Hinweis
Schallpegelmesser müssen regelmäßig geprüft werden.
Auf die DGUV Information 209-023 - Lärm am Arbeitsplatz weisen wir hin.
Bei der Beleuchtungsmessung ist Sachkundiger, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Beleuchtungsplanung hat und mit den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, den lichttechnischen Normen, VDE-Bestimmungen etc. soweit vertraut ist, dass er Beleuchtungsanlagen planen und deren arbeitssicheren Zustand beurteilen kann. DGUV Grundsatz 315-201 „Grundsätze für die Ausbildung von Sachkundigen für die Prüfung der künstlichen Beleuchtung von Arbeitsstätten"
Das Beleuchtungsstärkemessgerät sollte mindestens der Klasse C gemäß DIN 5035 Teil 6 entsprechen.
Hinweis
Beleuchtungsstärkemessgerät müssen mindestens alle 2 Jahre werkskalibriert werden.