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In Ihrem Fall liegt Ihr Arbeitsbereich eventuell im Grenzbereich eines Lärmbereichs. Je nach Fahrzeugart, Straßenbeschaffenheit, Witterung und Verkehrsbelastung können an Bundesstraßen Geräuschimmissionen 75 bis 80 dB(A) auftreten (Beurteilungspegel nach RLS-90, 6 bis 22 Uhr, Tag). Entsprechend der GUV-V B3 „Lärm“ wäre dies noch kein Lärmbereich, dauerhafte Gehörschäden wären auszuschließen. In de ...
Stand: 04.08.2017
Dialog: 3830
: "In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen" (Ziffer 3.7 Anhang ArbStättV). Dies trifft besonders auch auf nachträgliche ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 29039
In § 11 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Können bei Exposition durch Lärm die unteren Auslösewerte nach § 6 Satz 1 Nr. 2 oder bei Exposition durch Vibrationen die Auslösewerte nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 erreicht oder überschritten werden, stellt der Arbeitgeber sicher, dass die betroffenen Beschäftigt ...
Stand: 20.02.2020
Dialog: 43046
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat den Forschungsbericht Fb 1030 "Lärm in Bildungsstätten" veröffentlicht, in dem pädagogische und gestalterische Empfehlungen zur Lärmminderung gegeben werden. Der Forschungsbericht Fb 1030 kann hier heruntergeladen werden.Relevante Rechtsvorschrift ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.Auf die vom Institut für Arbeitss ...
Stand: 10.01.2018
Dialog: 2052
Unter der Nummer 3.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten ist, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 14075
nach dem Stand der Technik durchzuführen hat, um die Gefährdung der Beschäftigten auszuschließen oder so weit wie möglich zu verringern, ist als grundsätzliches Minimierungsgebot zu werten. Dieses gilt auch für die Forderung unter Nummer 3.7 "Lärm" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), wonach in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten ist, wie es nach der Art des Betriebes ...
Stand: 20.06.2024
Dialog: 10213
Aus rechtlicher Sicht gilt hier die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - Anhang Ziffer 3.7 ArbStättV:"In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2366
nicht garantiert werden, da die Geräuschimmissionen wesentlich von den Betriebsbedingungen und den Einsatzzeiten, sowie den räumlichen Verhältnissen beim Maschinenbetreiber abhängen. Sollten die Vertragspartner solch eine Vorgehensweise wünschen, so muss dies vertraglich gesondert festgelegt werden und die Messgrößen und Rahmenbedingungen müssen genau definiert und beschrieben sein.Zur Auswahl leiser Maschinen ...
Stand: 18.05.2015
Dialog: 23858
: "Lärmschutzmaßnahmen", gegeben. Dabei ist wichtig, dass ein Vorrang technischer Schutzmaßnahmen vor organisatorischen Schutzmaßnahmen und dieser wiederum vorrangig vor individuellen Schutzmaßnahmen (persönlicher Gehörschutz) zu ergreifen ist. D.h. dass die Lärmemission am Entstehungsort verhindert oder so weit wie möglich verringert werden müssen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet ein Lärmminderungsprogramm ...
Stand: 12.06.2018
Dialog: 13834
Im Rahmen des Arbeitsschutzes kommen für den Bereich der Lärmbeurteilung die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) und die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV) zur Anwendung.Gemäß der ArbStättV ist in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig ...
Stand: 24.06.2019
Dialog: 12860
Lärmvorgaben für Sicherheitswerkbänke oder sonstige Arbeitsmittel bestehen nicht, da auf grund des Minimierungsgebotes jeder Konstrukteur die Lärmemission so gering halten muss wie es nach dem Stand der Technik möglich ist. Hersteller von Maschinen sind gesetzlich verpflichtet, über die Geräuschabstrahlung ihrer Maschinen (Geräuschemission) in Form einer Geräuschangabe zu informieren ...
Stand: 17.08.2019
Dialog: 8551
, dass Arbeitsstätten den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhanges entsprechend so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen (Vergleiche § 3a ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 42343
unterhalb von 80 dB(A), ist die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) relevant."In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 21097
Nach Nummer 3.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 42611
zur Lärm-Vibrations-Arbeitsschutz Verordnung geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene wieder. Sie bieten somit Rechtssicherheit für den Anwender. Weicht der Arbeitgeber von der Technischen Regel ab oder wählt eine andere Lösung zur Erfüllung der Verordnung, so ist die Gleichwertigkeit durch den Arbeitgeber nachzuweisen und zu dokumentieren. ...
Stand: 10.03.2015
Dialog: 23300
mit bestehendem Innenohrschaden (Hörminderung mit audiometrisch nachweisbaren Merkmalen eines Haarzellschadens, die bei 3 kHz 40 dB überschreitet) sind daher folgende Kriterien besonders wichtig: - Die Schalldämmung muss auch in der betrieblichen Praxis sicher gewährleistet sein. - Die ohnehin verringerte Sprach- und Signalverständlichkeit sowie das verringerte Richtungshören darf zusätzlich so wenig ...
Stand: 03.07.2013
Dialog: 18898
Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten. Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 42237
von Randbedingungen,− über lärmrelevante Tätigkeiten und Arbeitsmittel sowie über die dafür geltenden Vorschriften im Betrieb, z. B. Gebrauchs- oder Bedienungsanleitungen sowie, falls vorhanden, Betriebsanweisungen,− über die Protokollierung der Messungen und− ggf. auch über die Erhebung von Daten zur Beurteilung möglicher Wechsel- oder Kombinationswirkungen."Sind diese Kenntnisse vorhanden, so ...
Stand: 28.09.2022
Dialog: 25612
Schon seit einiger Zeit wird persönlicher Gehörschutz mit integrierten elektronischen Schaltungen ausgerüstet. So wird bei Kapselgehörschützern über sogenannten Antischall (Active Noise Reduction (ANR) bzw. Active Noise Cancellation (ANC)) versucht, eine entsprechende Lärmreduzierung (aktive Geräuschunterdrückung) zu erreichen.Auf Grund der physikalischen Gesetzmäßigkeiten (Berechnung ...
Stand: 26.06.2024
Dialog: 42636
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt vom Maschinenhersteller die Angabe folgender Geräuschemissionswerte: · den A-bewerteten Emissionsschalldruckpegel LpA an den Arbeitsplätzen, sofern er 70 dB(A) übersteigt; ist dieser Pegel kleiner oder gleich 70 dB(A), so ist dies anzugeben; · den Höchstwert des momentanen C-bewerteten Emissionsschalldruckpegels LpC peak an den Arbeitsplätzen, sofern ...
Stand: 17.05.2013
Dialog: 18538