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LärmVibrationsArbSchV zu berücksichtigen. Wird der untere Auslösewert nicht eingehalten, hat der Arbeitgeber gemäß § 8 LärmVibrationsArbSchV einen geeigneten Gehörschutz zu stellen. Bei der Auslegung einer Schulklingel werden vielfach Normen für Gefahrensignalanlagen herangezogen. Die DIN 33404 Teil 3 "Gefahrensignale für Arbeitsstätten; Akustische Gefahrensignale; Einheitliches Notsignal; Sicherheitstechnische ...
Stand: 20.02.2017
Dialog: 6202
Gemäß § 5 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers. Im Rahmen der Übertragung von Unternehmerpflichten kann er diese Aufgabe delegieren. Die Übertragung muss schriftlich erfolgen. Die Verantwortlichkeit ...
Stand: 28.09.2022
Dialog: 25612
Wer Fachkundig ist wird in der TRLV Teil 2: Messung von Lärm unter der Nummer 3 beschrieben. Hier sind insbesondere folgende Absätze zu beachten:"...."(4) Für den Fall, dass Lärm gemessen werden muss, hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Lärmmessungen fachkundig und nach dem Stand der Technik durchgeführt werden.(5) Fachkundige im Sinne § 5 LärmVibrationsArbSchV sind für die Durchführung ...
Stand: 28.09.2022
Dialog: 22887
zu überhören deutlich erhöht. Infolge dessen entsteht eine Gefährdung, die der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen muss. Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) muss die Art des zu verwendeten Gehörschutzes anhand der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Dabei hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung nur ...
Stand: 01.06.2016
Dialog: 26716
Die unteren Auslösewerte, ab der der Arbeitgeber den Beschäftigten einen geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen hat, sind: LEX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C) (§ 8 Absatz 1 i.V.m. § 6 Satz 1 Nr. 2 der LärmVibrationsArbSchV). Das heißt, werden diese Werte unterschritten, braucht kein persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Hinweis ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 6485
(A), der Spitzenschalldruckpegel ist hierbei weniger relevant. Die obere Auslöseschwelle wird somit (auch schon bei einer Arbeitszeit von 2 h) in der Regel überschritten.Der Arbeitgeber ist also verpflichtet, entsprechende Maßnahmen einzuleiten.Vorrang haben dabei technische und organisatorische Maßnahmen zur Lärmminderung. Diese sollten dazu führen, dass der Expositionspegel unterhalb der oberen, im besten Fall sogar unterhalb ...
Stand: 25.02.2018
Dialog: 26032
. Kennzeichnungspflichtig werden dann Bereiche ab 85 dB(A). Die in der GUV-V B3 derzeit enthaltenen höheren Werte müssen dann entsprechend angepasst werden.Nach Artikel 6 der Richtlinie 2003/10/EG „Persönlicher Schutz“ muss der Arbeitgeber, wenn der Tages-Lärmexpositionspegel gegenüber Lärm die unteren Auslösewerte von 80 dB(A) überschreitet, den Arbeitnehmern persönlichen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen ...
Stand: 04.08.2017
Dialog: 3830
zum Erreichen oder Überschreiten des oberen Auslösewerts kommen kann." Die TRLV Lärm wurde bislang zwar nicht an die aktuelle Fassung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV angepasst, allerdings wird auch hier im zweiten Satz bereits die Formulierung "...Überschreiten des oberen Auslösewerts kommen kann" verwendet.Der Arbeitgeber muss also im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 27.09.2019
Dialog: 11967
Eine Kennzeichnung der Arbeitsmaschine hat auch in dem von Ihnen geschilderten Fall zu erfolgen. Schon der Hersteller hat im Rahmen der Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) vor bestehenden Restrisiken an der Maschine zu warnen, um den Schutz der Gesundheit von Personen zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsmaschinen mit einem vom Hersteller ausgewiesenen Emissions ...
Stand: 10.03.2015
Dialog: 23300
Der Begriff des Lärmkatasters hatte seinen Ursprung in der ehemaligen Unfallverhütungsvorschrift BGV B3 "Lärm".Diese Unfallverhütungsvorschrift ist ersetzt worden durch die Regelungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV. Der Begriff des Lärmkatasters wird in der LärmVibrationsArbSchV nicht verwandt. Wie bei allen Maßnahmen des Arbeitsschutzes steht auch bei der ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 24556
Nach der Nummer 4.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Pausen- und Bereitschaftsräume folgendes:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 42237
Lärmvorgaben für Sicherheitswerkbänke oder sonstige Arbeitsmittel bestehen nicht, da auf grund des Minimierungsgebotes jeder Konstrukteur die Lärmemission so gering halten muss wie es nach dem Stand der Technik möglich ist. Hersteller von Maschinen sind gesetzlich verpflichtet, über die Geräuschabstrahlung ihrer Maschinen (Geräuschemission) in Form einer Geräuschangabe zu informieren ...
Stand: 17.08.2019
Dialog: 8551
, dass eine Gesundheitsgefährdung des Gehöres deutlich reduziert wird und Geräusche, wie z.B. Warnsignale, jedoch weiterhin hörbar sind.Werden Bluetooth-Kopfhörer mit zusätzlicher Beschallung eingesetzt, ist die Wahrscheinlichkeit ein Warnsignal zu überhören deutlich erhöht. Infolge dessen entsteht eine Gefährdung, die der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen muss.Ob der betriebliche Einsatz von "ANC ...
Stand: 26.06.2024
Dialog: 42636
sind, muss der Arbeitgeber diese im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und sicherstellen, dass die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt werden. ...
Stand: 04.12.2024
Dialog: 44050
Beschäftigten eine Unterweisung erhalten, die auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung beruht und die Aufschluss über die mit der Exposition verbundenen Gesundheitsgefährdungen gibt. Sie muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Abständen, jedoch immer bei wesentlichen Änderungen der belastenden Tätigkeit, erfolgen.(2) Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Unterweisung nach Absatz ...
Stand: 20.02.2020
Dialog: 43046
nicht garantiert werden, da die Geräuschimmissionen wesentlich von den Betriebsbedingungen und den Einsatzzeiten, sowie den räumlichen Verhältnissen beim Maschinenbetreiber abhängen. Sollten die Vertragspartner solch eine Vorgehensweise wünschen, so muss dies vertraglich gesondert festgelegt werden und die Messgrößen und Rahmenbedingungen müssen genau definiert und beschrieben sein.Zur Auswahl leiser Maschinen ...
Stand: 18.05.2015
Dialog: 23858
auch bei der LärmVibrationsArbSchV die Gefährdungsbeurteilung im Vordergrund. Die Gefährdungsbeurteilung muss durch fachkundige Personen durchgeführt werden (§ 5 LärmVibrationsArbSchV).In den technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - TRLV werden wiederum konkretisierende Erläuterungen zur Verordnung, zur Gefährdungsbeurteilung und zu den Lärmschutzmaßnahmen, z.B. in der TRLV - Lärm Teil 3 ...
Stand: 12.06.2018
Dialog: 13834
Konzentration oder geringere Sprachverständlichkeit:Tätigkeiten, die eine geringere Konzentration infolge überwiegend vorgegebener Arbeitsabläufe mit hohen Routineanteilen erfordern sowie geringere Anforderungen an die Sprachverständlichkeit stellen.(Beispiele für Tätigkeiten und Handlungen - allgemein industrielle und gewerbliche Tätigkeiten: einfache Montagearbeiten; handwerkliche Tätigkeiten (Fertigung ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 42611
des Arbeitsschutzes steht auch bei der LärmVibrationsArbSchV die Gefährdungsbeurteilung im Vordergrund. Gemäß § 3 LärmVibrationsArbV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die auftretenden Expositionen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten. In Bezug der Exposition der Beschäftigten durch Lärm umfasst die Gefährdungsbeurteilung insbesondere:"a) Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch Lärm ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 12083
Der Arbeitgeber hat Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (L (tief) EX, 8h = 85 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC, peak = 137 dB(C)) überschritten werden kann, als Lärmbereiche zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen.In diesen Bereichen dürfen sich Beschäftigte nur aufhalten, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert und die Beschäftigten eine geeignete ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 6153