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nach Anlage 3 TRGS 519 erforderlich.Die Sifa muss jedoch keinen Sachkundeschein haben, wenn es schon eine andere sachkundige Person im Unternehmen gibt.Es ist auch nicht erforderlich, dass jeder Beschäftigte, der Asbestarbeiten durchführen soll, einen Sachkundeschein hat. ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 43834
Bleihaltiges Lötzinn darf nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden. Bei der Abgabe handelt es sich nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) in Verbindung mit Eintrag 30 des Anhanges XVII der REACh-Verordnung um eine Straftat. Wenn Sie an berufmäßige Verwender abgeben, muss § 7 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) beachtet werden. Hierbei muss eine sachkundige Person in Ihrem Betrieb vo ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 43499
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i. V. m. § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Für ein Asbestzementdach gibt es kein Sanierungsgebot. Ist das Dach unbeschädigt und werden keine Arbeiten oder sonstige Veränderungen (dazu zählen auch Auf- und Anbringen von Trägern etc.) daran vorgenommen, muss das Asbest nicht saniert werden.Die Asbestrichtlinie gilt für schwach gebundene Asbestprodukte und findet ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43219
und unter Luftwechsel zu halten. Da ein Staubsauger alleine i. d. R. für den Luftwechsel nicht ausreicht, ist ein kleines Unterdruckhaltegerät anzuschließen und auf entsprechende Frischluft in der Luftnachführung zu achten (keine Rückführung gereinigter Abluft). Nach 14.2 (3) TRGS 519 ist bei Arbeiten (im Innern von Gebäuden) eine 3-Kammer-Schleuse ausreichend, wenn 100.000 F/m3 nicht überschritten werden bzw ...
Stand: 11.12.2021
Dialog: 43612
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
. Folgendes zu lesen:"Asbesthaltige Putze, Estriche und Spachtelmassen sind keine AZ-Produkte und keine asbestzementhaltige Wandverkleidung. Sie sind zudem so fest mit dem Gebäude verbunden, dass ihr Abbruch ohne größere bauliche Maßnahmen unmöglich ist. (Das Überdeckungsverbot gilt hier nicht.) Zulässige überdeckende Tätigkeiten wie Tapezieren, Malen und Streichen zählen in der Regel ...
Stand: 28.02.2023
Dialog: 43771
Zuerst einmal wäre in Ihrem genannten Fall zu klären, ob es sich in dem genannten Flur auch um asbestbelastete Putze und Spachtelmassen handelt. Diese Informationen müssen gemäß § 5a Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (Stand 12.2024) vom Veranlasser (Bauherren) zur Verfügung gestellt werden. Sind keine ausreichenden Unterlagen über das Gebäude und die darin verbauten Gefahrstoffe vorhanden, so hat ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44135
Ergänzungen zur DGUV Information 201-012 "Asbestsanierung" ist zurzeit kein emissionsarmes Verfahren zum Herausdrehen der Schrauben aus asbesthaltigen Wänden und Decken benannt. c) Falls auch die Frage b verneint werden muss, welche Schutzmaßnahmen wären beim Herausdrehen von Schrauben aus asbesthaltigen Wänden und Decken zu empfehlen?Im Rahmen der gem. § 6 GefStoffV vor der Arbeitsaufnahme vom Arbeitgeber ...
Stand: 30.06.2025
Dialog: 44142
Für die Behandlung der KMF gilt die TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle". Es wird unterschieden in "alte" Mineralwolle (anwendbar bis 2010) und "neue" Mineralwolle (Anwendung ab ca. 1996). Wenn das Material nicht zugeordnet werden kann, ist unbedingt eine Einstufung als "alte" Mineralwolle vorgegeben.Für "alte" Mineralwolle besteht kein Gebot ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 19674
vorgestellt wurde, aber noch nicht in Kraft ist.) Die TRGS 519 regelt die Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Alle Arbeiten mit oder an asbesthaltigen Produkten, die nicht in eine der aufgeführten Kategorien fallen, sind verboten. Wie angemerkt, liegt im geschilderten Fall keine Sanierung vor.Folgende Definitionen kennt die TRGS 519:Abbruch bedeutet die vollständige Entfernung ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um eine ergänzend ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
und Arbeitsmedizin - BAuA ).Beim Betreiben eines Tageslichtprojektors mit asbesthaltigen Bauteilen greifen formalrechtlich die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung nicht, da kein Umgang mit asbesthaltigen Erzeugnissen stattfindet.Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert aber unter Ziffer 3.6 des Anhangs i.V.m. der ASR A3.6 "Lüftung", dass in Arbeitsräumen die Luftqualität im Wesentlichen ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780
Mio. Fasern/m³ Luft) erreichen und auch diese Zahl mehrfach überschritten werden kann, und sei es nur kurzzeitig. Deshalb ist selbst eine 10-Minuten-Arbeit, bei der die 100.000 Fasern/m³ Luft überschritten werden können, keine Arbeit geringen Umfangs mehr. Da die Faserzahl/m³ Luft ohne zeitaufwändige Messung nicht nachweisbar ist, ist bei allen Asbestarbeiten von der Überschreitung der z. Zt ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Für Asbestprodukte gibt es keine Verwendungsbeschränkung, sondern ausschließlich ein Verwendungsverbot. Das bedeutet, dass einmal entfernte Asbestprodukte nicht wieder eingebaut werden dürfen. Das bedeutet ferner, dass es sich hier asbestbezogen um einen Abbruch, nicht aber um eine Instandhaltungsarbeit handelt.Begründung:Die ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
, Verkleidungen, sanitäre, thermische und lüftungstechnische Anlagen, im Brandschutz usw. Es gibt im Baubereich über dreitausend asbesthaltige Materialien. Zum Vergleich: ausschließlich natürliche Materialien wie Holz oder Metall enthalten kein Asbest, können aber asbesthaltig beschichtet sein (Farben, Lacke, Kitte, Dichtungsreste usw.) oder mit asbesthaltigem Staub belastet sein.Die anzuwendenden ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
liegender Bauteile, Einrichtungen, Geräte oder Anlagen, 4. das Abwaschen und die Überholungsbeschichtung von Asbestzementprodukten mit vollflächig intakter Beschichtung an Außenwandflächen. Anderweitige Beschichtungsarbeiten von Asbestzementprodukten sind somit keine Instandsetzungsarbeiten und fallen unter das Verwendungsverbot des Anhangs II (zu § 16 Absatz 2) Nummer 1 der Gefahrstoffverordnung.Im § 24 ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934