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Wiederverwendung ausgebauter Asbestprodukte ist verboten nach Gefahrstoffverordnung - GefStoffV 2010 Anhang II Nr. 1 (Abs. 1 – letzter Satz) und Abs. 2. Das gilt auch für private Haushalte; siehe Abs. 4.Hintergrund:Asbest wurde eingesetzt in schwach gebundenen Produkten und in Asbestzement (TRGS 519 Nr. 2.11 und 2.12). Die Begriffe Abbruch, Sanierung und Instandhaltung sind definiert in der TRGS 519 Nr. 2.1 ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Anhang II Absatz 1 der GefStoffV definiert die ASI-Arbeiten und nennt die Ausnahmen sowie die Abfallbehandlung.Nein!Hintergrund: Als Überdeckung von Asbestzement an Dächern und Fassaden zählt das Anbringen einer Photovoltaikanlage oder eine andere vor die originale Wand- oder Dachverkleidung aus Asbestzement gehängte ...
Stand: 12.03.2014
Dialog: 20620
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Nein!In der TRGS 519 Kapitel 8 heißt es:8 Sicherheitstechnische Maßnahmen 8.1 Allgemeine Anforderungen (1) Das Arbeitsverfahren ist so zu gestalten, dass Asbestfasern nicht frei werden und die Ausbreitung von Asbeststaub verhindert wird, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 05.10.2015
Dialog: 24926
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 18.03.2023
Dialog: 43790
und Arbeitsmedizin - BAuA ).Beim Betreiben eines Tageslichtprojektors mit asbesthaltigen Bauteilen greifen formalrechtlich die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung nicht, da kein Umgang mit asbesthaltigen Erzeugnissen stattfindet.Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert aber unter Ziffer 3.6 des Anhangs i.V.m. der ASR A3.6 "Lüftung", dass in Arbeitsräumen die Luftqualität im Wesentlichen ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Grundsätzlich gilt: BT-Verfahren, also emissionsarme Verfahren, sind 1:1 umzusetzen. Nur bei der exakten Umsetzung (1:1) der zugelassenen emissionsarmen Verfahren kann eine maximale Faserfreisetzung von 10.000 F/m³ angenommen werden.In Ihrem Fall handelt es sich nicht um Vinyl-Asbestplatten nach DIN 16 950 Ausgabe 4/77 ...
Stand: 05.09.2022
Dialog: 43622
Die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Stand 02.12.2024 hat folgende neue Regelung aufgenommen:"§ 5a Besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen(1) Derjenige, der Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen veranlasst (Veranlasser), hat vor Beginn der Tätigkeiten dem ausführenden Unternehmen alle ihm vorliegenden ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 44079
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.In der LV 45 "Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung" wird die Frage I 1.1 "Was gilt bei Tätigwerden von Privatpersonen bei einer ASI-Maßnahme mit Asbest?" folgendermaßen beantwortet:"Privatpersonen: § 16 und Anhang II Nr. 1 Allerdings gelten auch für Privatpersonen bei ASI-Arbeiten mit Asbest Anforderungen zum Schutze Dritter ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Einzelunternehmer ohne Beschäftigte unterliegen voll inhaltlich den Forderungen der TRGS 519. (s. Nummer 3.3 TRGS 519)Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen*) (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)"§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich(1) Ziel dieser Verordnung ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.In der LV 45 Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung des LASI ist hierzu unter I 4.4 (Ergänzung 2018) Anhang II Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV "Bei welchen Tätigkeiten ist das Verbot der Überdeckung einschlägig?" folgendes nachzulesen:"...Asbesthaltige Fußbodenplatten unterliegen nicht dem ausdrücklichen Überdeckungsverbot ...
Stand: 09.11.2020
Dialog: 43329
können nur messtechnisch nachgewiesen werden. Bei den BT Verfahren handelt es sich um Verfahren, bei denen dieser messtechnische Nachweis erfolgt ist.Unter der Voraussetzung, dass die BT Verfahren 1:1 angewendet werden, können sie von jedem eingesetzt werden, der die dafür notwendige Qualifikation nach Gefahrstoffverordnung und das technische Equipment wie in den BT-Verfahren besitzt. Wenn er das Verfahren ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Im Rahmen der Informationsermittlung des Arbeitgebers kommt dem Veranlasser der Baumaßnahme eine besondere Mitwirkungs- und Informationspflicht zu. Dieser hat u. a. gem. § 5a Abs. 1 GefStoffV dem ausführenden Unternehmen alle ihm vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065
) vom Arbeitgeber mitgeteilt werden (Anhang II Nr. 1 der GefstoffV). Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten durchführt oder asbesthaltige Abfälle entsorgt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen verfügen. Demnach ist auch die Entfernung von asbesthaltigen Eternit-Verkleidungen ausschließlich durch sachkundige Personen durchzuführen. Dabei ist darauf ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
durch die zuständige Behörde ist für diese Arbeiten nicht erforderlich, diese ist sehr wohl erforderlich für Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten.Die Formulierungen in der TRGS 519 Nr. 2.8 und 2.9 lassen für die Zukunft andere Verfahren und niedrigere Grenzwerte erwarten.In der Praxis ist die Faserkonzentration nicht feststellbar. Es ist davon auszugehen, dass Fasern sehr große Mengen (> 1 ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193
eine Kontaktprobe zu erhalten. Das genügt nicht immer. Das Verfahren liegt nach Einzelfall in der Entscheidung des Sachkundigen vor Ort. So kann das Labor die Probe im REM untersuchen ohne dabei weitere Fasern freizusetzen.Der Begriff „bereits abgebrochene Bodenbeläge“ bedarf der genaueren Definition:1. Sind es Beschädigungen noch liegender Bodenbeläge?2. Oder liegen bereits herausgerissene Beläge ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
. Die Beschichtung ist hier (noch) gestattet; sie ist nicht mehr anzuwenden nach Asbestrichtlinien (Anhang 16 techn. Baubestimmungen Ausgabe 2021/1 vom 17.01.2022 mit Druckfehlerkorrektur vom 04.03.2022).Instandhaltung bedeutet Wartung (Bewahrung des Sollzustands), Inspektion (Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands) und Instandsetzung (Wiederherstellung des Soll-Zustands).Der Umgang an der von Ihnen ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733