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Auch in der TRGS 509 wird das Zusammenlagerungsverbot geregelt. Unter Nr. 12 der TRGS 509 ist festgehalten, dass Lagergüter nicht zusammengelagert werden dürfen, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen kann. Dies ist gegeben, wenn im SDB dies ausdrücklich erwähnt wird.Was unter Zusammenlagerung nach der TRGS 509 verstanden wird, ist unter Nr. 2 Abs. 14 "Begriffsbestimmungen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 23860
Die gesetzliche Grundlage zu dem Verbot der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen mit Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln ergibt sich aus § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dort ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 13715
Vorbetrachtungen:Arzneimittel mit gefährlichen Eigenschaften im Sinne des Chemikalienrechts fallen grundsätzlich unter die Definition für Gefahrstoffe im Sinne des § 3 "Gefährlichkeitsmerkmale" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Nach den Bestimmungen des zugrunde liegenden Chemikaliengesetzes (ChemG) sind die allgemeinen Umgangsvorschriften der GefstoffV und damit auch die Lagervorschriften ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
Die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Danach gilt weiter:"Lager im Sinne dieser TRGS sind Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, die besondere Anforderungen zum Schutz von Beschäftigten und anderen Personen erfüllen und dazu bestimmt sind, Gefahrstoffe zum Lagern ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13282
, H360D, H360FD, H360Fd, H360Dfliegt eine unmittelbare Nähe vor, wenn sie im selben Raum aufbewahrt oder gelagert werden. Grundsätzlich sollen auch alle anderen Gefahrstoffe in getrennten Räumen aufbewahrt/gelagert werden; wenn aus betrieblichen Gründen zwingend notwendig, sind diese zumindest durch einen horizontalen Abstand von mehr als 2 m zu trennen."Auf die Zusammenlagerungsverbote im Abschnitt 13 ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 43778
Die Regelungen der Getrenntlagerung und der Separatlagerung sind in Abschnitt 13 der TRGS 510 beschrieben. Bei einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe (hier Kraftstoff und Kältemittel) von bis zu 200 kg müssen die dort beschriebenen Maßnahmen nicht ergriffen zu werden (Abschnitt 13.1 der TRGS 510). Für größere Mengen ist hier eine Separatlagerung vorzusehen.Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 43550
Bei der Lagerung ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen:"...Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,..."In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 43758
in Lagerabschnitten.Welche Abstände und Wände notwendig sind, ist je nach Art des Gefahrstoffs (siehe Tabelle 1 der TRGS 510) in der TRGS 510 festgeschrieben (u. a. siehe oben) und können geringer sein, als für die Zusammenlagerung in Gebäuden.Auf Ihre Frage bezogen:Die Anforderungen für die Lagerung in Gebäuden (gemäß Nummer 2 im Abschnitt 13) können mittelbar auch für die Lagerung im Freien angewandt ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" lässt sich unter dem Abschnitt 4.2 Absatz 5 nachlesen:"Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Dazu gehören insbesondere1. Verkehrswege; zu Verkehrswegen zählen u.a. Treppenräume, Flucht- und Rettungswege ...
Stand: 05.07.2024
Dialog: 43604
Die Lagerung von Altöl zusammen mit anderen Gefahrstoffen in einem Lagerraum ist nicht verboten. In der DGUV Information 209-007 "Fahrzeuginstandhaltung" ist unter dem Punkt 5.7 zur Altölaufbewahrung und -entsorgung folgendes nachzulesen:"Bei unsachgemäßer Sammlung von Altöl bestehen Unfall- und Umweltgefahren. Daher muss Altöl bis zur sachgerechten Entsorgung entsprechend der vorgesehenen ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5122
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 GefStoffV hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen..."Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"...In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 01.07.2023
Dialog: 6593
Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen:...6.Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,..."In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen ...
Stand: 17.05.2019
Dialog: 42719
Nein, die TRGS 510 findet auch in Kfz-Werkstätten Anwendung soweit dort Gefahrstoffe oberhalb der in Tabelle 1 angegebenen Mengen gelagert werden. Die angesprochenen Ausnahmen in Ziffer 2 besagen lediglich, dass bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen, die über eine passive Lagerung hinausgehen, zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen.In Abschnitt 1, Absatz 4 heißt ...
Stand: 21.05.2019
Dialog: 19389
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" findet sich unter Nummer 7 (3) zur Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen folgendes:"Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, sind mit einem geeigneten ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13500
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen..."Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"...In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber ...
Stand: 25.09.2019
Dialog: 42852
Grundsätzlich ist dies möglich.Bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662
Grundsätzlich dürfen im Arbeitsraum keine Gefahrstoffe gelagert werden.Lagern ist nach § 2 Abs. 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19601
Aus dem arbeitsschutzrechtlichen Regelwerk ergeben sich für Gefahrstoffe, die sich im Arbeitsgang befinden, keine konkreten Mengenbegrenzungen pro Brandabschnitt.Folgendes ist jedoch zu beachten:Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, bei denen Beschäftigte sowie andere Personen gefährdet sein können, fallen in den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Anforderungen zum Schutz vor Brand ...
Stand: 29.06.2022
Dialog: 43646
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich der in Abschnitt 1 Absätze 1 und 2 genannten Tätigkeiten. Gefahrstoffe, die sich aktuell im Produktions- oder Arbeitsgang befinden (z. B. angeschlossen an eine Produktionsanlage über eine Fasspumpe mit Lanze) fallen ...
Stand: 20.11.2024
Dialog: 44039
Die Lagerung von Gefahrstoffen ist eine Tätigkeit im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Hinsichtlich der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern wird die GefStoffV durch die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" konkretisiert.Gefahrstoffe dürfen grundsätzlich nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung ...
Stand: 25.12.2021
Dialog: 43618