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Eine Anzeigepflicht, vergleichbar der in der alten Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - VbF enthaltenen, ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht mehr enthalten. Die Lagerung von frischem Maschinen- oder Motoröl muss aus dem Rechtsgebiet des Arbeitsschutzes (BetrSichV) auch nicht erlaubt werden, da es sich im Regelfall nicht um eine entzündliche bzw. leicht ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 9042
Grundlagen/Informationsbeschaffung:Nach den Angaben in der GESTIS-Stoffdatenbank (Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) ist Kohlendioxid (CAS-Nummer: 124-38-9) wie folgt eingestuft:Gefahrenhinweise - H-Sätze:H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.Sicherheitshinweise - P-Sätze:P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Diese Angaben ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 19288
Der in Abschnitt 12.6.2 Absatz 2 TRGS 510 genannte Wert von 1.000 Liter bezieht sich auf die Behältergröße, nicht auf die Gesamtlagermenge innerhalb eines Lagerraumes.In Lagerräumen mit Behältern bis zu dieser Größe muss ein mindestens 0,4-facher Luftwechsel pro Stunde vorhanden sein. ...
Stand: 05.06.2021
Dialog: 43541
Nach § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Lagern das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.Konkretisiert we ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 42844
müssen u. a. giftige und sehr giftige Gefahrstoffe unter Verschluss oder so aufbewahrt oder gelagert werden, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben.Da nicht angegeben worden ist, in welcher Art von Gebinden oder in welchen Mengen der Kraftstoff gelagert werden soll, kann hier nicht näher darauf eingegangen werden.Die Anforderungen der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19601
Die Anforderungen des Abschnitt 13 der TRGS 510 gelten dann, wenn die Lagerung im „Lager“ gemäß Abschnitt 5 erforderlich ist und zusätzlich die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg überschreitet (Abschnitt 13.1 Absätze 1 und 2 der TRGS 510). Die Menge von 200 kg gilt in Bezug auf Abschnitt 5.1 Absatz 1 der TRGS 510 grundsätzlich pro „Brand(bekämpfungs)abschnitt“ (zur Definition siehe Abschnitt 2 ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43760
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 GefStoffV zu ermitteln, ob sich durch die Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ergeben. Insbesondere sind hier die unter Nummer 3 der TRGS 510 aufgezählten Aspekte zu berücksichtigen.Eine Pauschalaussage, ob die Lagerung zulässig ist und welche Nummern der TRGS 510 bei der Lagerung zu beachten sind, kann von uns nicht getroffen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 16922
Grundsätzlich muss dieser Sachverhalt, wenn der Sicherheitsschrank weiter betrieben werden soll, in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) betrachtet werden. Dies gilt zum einen deshalb, um dort die genauen räumlichen und arbeitsstättenrechtlichen Anforderungen festzulegen und zu beschreiben. Zum anderen muss dort die Festlegung getroffen werden, welche Gefahrstoffe in dem "alten" Schrank gelagert ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 17398
Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von „Lagern“ gelagert wird, darf pro Brand(bekämpfungs)abschnitt 1.500 kg nicht überschreiten (Abschnitt 1 Absatz 8 der TRGS 510). Darüber hinausgehende Mengen sind in Lagern zu lagern, welche die Anforderungen der Abschnitte 5 und 13 der TRGS 510 erfüllen. Je nach Gefahrstoffart und Menge (siehe Tabelle 1 der TRGS 510 ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
wichtig. Es soll eine Überfüllung ausgeschlossen und hiermit ein eventueller Austritt der Flüssigkeit verhindert werden. Je nachdem, um welchen Stoff es sich hierbei handelt, unter welchen Randbedingungen der Stoff eingelagert und gelagert wird, können sich hierbei Unterschiede im zulässigen Füllungsgrad des Behälters ergeben. Da man nicht abschließend alle Randbedingungen in der Technischen Regel ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42534
Gefahrstoffe ermittelt werden, welche Schutzmaßnahmen für eine sichere Lagerung notwendig sind (vgl. Tabelle 1, Seite 3ff.). Zum anderen finden Sie die Informationen und Anforderungen an die Zusammenlagerung (Abschnitt 7) verschiedener Gefahrstoffe. Bei Gemischen ist letztlich entscheidend, wie die Einstufung (resultierenden Eigenschaften) des Gemisches sind (siehe jeweiliges Sicherheitsdatenblatt ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
Maßnahmen, welche gemäß Tabelle 1 für die Lagermengen darüber gelten anzuwenden und einzuhalten.Diese Aufteilung ist in der Gefährdungsbeurteilung deutlich darzulegen, zu dokumentieren und die daraus folgenden Schutzmaßnahmen sind detailliert aufzuführen.Auffangwannen sind grundsätzlich Einrichtungen, welche die Anforderungen des Brand- und Abwasserschutzes erfüllen. Daher sind diese Schutzmaßnahmen ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 43986
und Maschinen im fehlerfreien Funktionszustand,2. Arbeitsorganisatorische Festlegungen zur regelmäßigen Durchführung von Funktionskontrollen,3. Checklisten zur vollständigen, z.B. täglichen, wöchentlichen oder monatlichen visuellen Kontrolle der Schutzmaßnahmen."Hinweis:Weitere Anforderungen können sich aus dem Wasser- und Umweltrecht der Länder ergeben. Hierzu bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42693
Auch die "normalen" Industriebauten/Gebäude sind hiervon betroffen. Wichtig ist vor allem, welche Tätigkeit wird in diesen Gebäuden ausgeübt bzw. was hier gelagert wird.Weitere Informationen zu der Brandgefährdung sind auch der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) zu entnehmen. Hier heißt es unter Punkt 3.1: "Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit ...
Stand: 15.07.2020
Dialog: 43183
In der TRGS 526 "Laboratorien" ist hierzu unter dem Punkt 4.16 folgendes nachzulesen:"4.16.1 Sammlung und Transport(1) Die einzelnen Abfallarten sind getrennt so zu sammeln, dass gefährliche Reaktionen ausgeschlossen sind. Es sind Behälter bereitzustellen, die nach Größe und Bauart für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geeignet sind und die von den Beschäftigten sicher transportiert werden kö ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5885
in Arbeitsräumen Sicherheitsschränke verwendet werden (Nummer 4.2 Absatz 9).Ab einer Menge von über 200 kg sind die Maßnahmen nach den Nummern 5, 6 und 12 umzusetzen und hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes die Anlage 5 zu beachten. Bei Lagermengen zwischen 20 kg und 200 kg hat die Lagerung leicht entzündbarer Stoffe in einem Lager zu erfolgen, das zumindest die Anforderungen der Nummer 4.3 der TRGS ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43198
nach § 8 – Allgemeine Schutzmaßnahmen- und ggf. § 9 zusätzliche Schutzmaßnahmen der GefStoffV abgeleitet, festgelegt und umgesetzt werden. Zur Zusammenlagerung mit Spraydosen (Aerosolpackungen):Die Anforderung / Möglichkeit der Zusammenlagerung der Spraydosen ist in der TRGS 510 Nummer 7 "Zusammenlagerung" geregelt. Gefahrstoffe dürfen nur zusammengelagert werden, wenn hierdurch keine ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 25383
Nach den Begriffsbestimmungen der TRGS 745 (§ 2 Abs.8) gilt als Entleeren, wenn ortsbewegliche Druckgasbehälter mit Entnahmeeinrichtungen verbunden sind und Gase entnommen werden.Bei den geschilderten Gasflaschen an einem Schweißgerät, welches nur etwa halbjährlich benutzt wird, ist die Entnahme der Gase und somit der unmittelbare Gebrauch nicht sofort gegeben. Insofern ist für die Gasflaschen ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 42657
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Gebinden ist die TRGS 510 heranzuziehen. Abhängig von der Größe und Menge der Gebinde kann es sinnvoll sein, dass diese in entsprechenden Gefahrstoffschränken gelagert werden. Genauere Angaben zu den Anforderungen des Sicherheitsschranks sind dem Anhang 1 der TRGS 510 (Lagerung in Sicherheitsschränken) zu entnehmen. Ein Sicherheitsschrank muss ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 43616
sind, wenn in Verkaufsräumen größere Mengen gelagert werden sollen, die notwendigen Maßnahmen, welche gemäß Tabelle 1 für die Lagermengen darüber gelten anzuwenden und einzuhalten.Diese Aufteilung ist in der Gefährdungsbeurteilung deutlich darzulegen, zu dokumentieren und die daraus folgenden Schutzmaßnahmen sind detailliert aufzuführen. ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 43758