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, ansonsten muss die Zuordnung der Lagerklasse aus den Angaben des Sicherheitsdatenblattes und aus gefahrstoff- bzw. gefahrgutrechtlichen Kennzeichnungen ermittelt werden. Ist nun beispielsweise „30 %-iges Wasserstoffperoxid“ laut Sicherheitsdatenblatt des Herstellers in die Lagerklasse 5.1B (Oxidierende Gefahrstoffe) nach TRGS 510 eingestuft oder diese Lagerklasse ermittelt, darf dieser Stoff „30 % -iges ...
Stand: 05.10.2018
Dialog: 42466
innerbetrieblich hergestellte Stoffe oder Gemische, hat der Arbeitgeber selbst einzustufen (§ 6 Absatz 3 GefStoffV).Darüber hinaus hat der Arbeitgeber, wenn Anhaltspunkte für eine unzureichende Einstufung oder Kennzeichnung vorliegen, Stoffe selbst einzustufen und zu kennzeichnen (Pkt 4.1 Absatz 2 TRGS 201).Wenn Ihnen keine Einstufung des Lieferanten vorliegt oder Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 13.09.2022
Dialog: 43707
verwechselt werden kann. Sie dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV ...
Stand: 25.09.2019
Dialog: 42852
. des Chemikalienrechts fallen dann grundsätzlich unter die Definition für Gefahrstoffe der Gefahrstoffverordnung. Der Geltungsbereich dieser Verordnung wird allerdings durch das zugrundeliegende Chemikaliengesetz eingeschränkt. Nach § 2 des Chemikaliengesetzes gelten die Vorschriften des Dritten Abschnitts ChemG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung) sowie einige weitere Paragraphen dieses Gesetzes ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 13419
des § 2 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung handelt.(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind1. gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3,1a. Stoffe oder Gemische, die über die Gefahrenklasse gewässergefährdend nach der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung,Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43507
Auch in der TRGS 509 wird das Zusammenlagerungsverbot geregelt. Unter Nr. 12 der TRGS 509 ist festgehalten, dass Lagergüter nicht zusammengelagert werden dürfen, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen kann. Dies ist gegeben, wenn im SDB dies ausdrücklich erwähnt wird.Was unter Zusammenlagerung nach der TRGS 509 verstanden wird, ist unter Nr. 2 Abs. 14 "Begriffsbestimmungen" erl ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 23860
oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Im Abschnitt 2 finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(4) Aus dem Brandschutz werden folgende Begriffe verwendet ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095
Grundsätzliche Aussagen über die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen sind in der TGRS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", insbesondere in Nummer 7 „Zusammenlagerung“, aufgeführt. Weitere Informationen sind den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern zu entnehmen.Da Ätznatron und Chlor aktiv als ätzend eingestuft werden, sind sie nach der Tabelle Nummer 7.2 der TRGS 510 ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 20239
Gefahrstoffe ermittelt werden, welche Schutzmaßnahmen für eine sichere Lagerung notwendig sind (vgl. Tabelle 1, Seite 3ff.). Zum anderen finden Sie die Informationen und Anforderungen an die Zusammenlagerung (Abschnitt 7) verschiedener Gefahrstoffe. Bei Gemischen ist letztlich entscheidend, wie die Einstufung (resultierenden Eigenschaften) des Gemisches sind (siehe jeweiliges Sicherheitsdatenblatt ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" findet sich unter Nummer 7 (3) zur Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen folgendes:"Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, sind mit einem geeigneten ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13500
In den Lagervorschriften insbesondere der TRGS 510 (Abschnitt 11) sind keine Angaben zu der Haltbarkeit von Aerosolpackungen vorhanden. Die Mindesthaltbarkeit bezieht sich auf das in der Druckgasdose vorhandene Mittel. Wenn das MHD überschritten wird, ist die Qualität des Mittels nicht mehr gewährleistet. Zudem kann dies auch Einflüsse auf die sichere Verwendung haben. Grundsätzlich ...
Stand: 12.10.2023
Dialog: 43773
bleiben.Die Lagermenge ist die Nettomenge des Gefahrstoffes (TRGS 510, Nummer 2 (6)). Die Nettomenge muss auf dem Gebinde/der Verpackung angegeben sein; eine Ableitung aus dem Sicherheitsdatenblatt ist nicht zwingend möglich. ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 22504
des Abschnitts 13 nicht ergriffen werden. (siehe Abschnitt 13.1 der TRGS 510)Gefahrstoffe dürfen nur dann zusammengelagert werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass hierdurch keine Gefährdungserhöhung entsteht.Hierbei ist unter anderem die Zusammenlagerungstabelle (Tabelle 12 der TRGS 510) mitsamt den zugehörigen Erläuterungen zu beachten. Es wird hier zwischen Getrenntlagerung und Separatlagerung ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43490
Eine Definition, wann es sich um einen ausreichend belüfteten Arbeitsraum handelt, ist nicht bekannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Wir möchten am Beispiel von entzündbaren Flüssigkeiten die Vorgehensweise erläutern.Für die Beantwortung der Frage ist die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" heranzuziehen ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 26440
Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Die Regelungen der Punkte 4.1 "Grundsätze" und 4.2 "Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen" sind unabhängig ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873
die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten während der Entnahme des Calciumhypochlorit aus dem jetzt verwendeten Schrank beeinträchtigt wird.Hierbei sind u.a. folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:- Über gefährliche Eigenschaften des Calciumhypochlorit informiert der Hersteller oder Inverkehrbringer auf dem Sicherheitsdatenblatt, das haben sie offenbar vorliegen- Art und Ausmaß der Exposition ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 25383
Grillanzünder sind üblicherweise mit dem H-Satz H304 (Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein) eingestuft und gekennzeichnet (Aspirationsgefahr). Nach Anhang IV Tabelle 6.4 der CLP-Verordnung resultiert aus dieser Einstufung der Sicherheitshinweis P405 (Unter Verschluss aufbewahren.). Die Verwendung dieses Sicherheitshinweises im Rahmen der Kennzeichnung ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42207
Nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind Orte, Räume oder umschlossene Bereiche (z. B. Schränke), die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
ist. Die Mengenschwellen hängen von der Einstufung der Gefahrstoffe nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) ab. Diese Einstufung kann z. B. Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts des Produktes entnommen werden.Für die Summe alle Gefahrstoffe gilt hier grundsätzlich die Obergrenze von 1.500 kg. Für spezielle gefährliche Eigenschaften (z. B. entzündbar) gelten gemäß Tabelle 1 der TRGS 510 geringere ...
Stand: 25.12.2021
Dialog: 43618
werden kann. Sie dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV durch die Technischen Regeln ...
Stand: 01.07.2023
Dialog: 6593