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zum Gemisch; die Einzelkomponenten müssen dabei nicht separat betrachtet werden). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln, welche Anforderungen sich für Ihr Apothekerlager hieraus ergeben.Informative Hilfestellungen liefert in diesem Zusammenhang insbesondere auch die DGUV Information 213-032 "Gefahrstoffe im Krankenhaus" Abschnitte 10 "Arzneimittel" und 16 "Brennbare Flüssigkeiten". Liegen ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
Die Anforderungen des Abschnitt 13 der TRGS 510 gelten dann, wenn die Lagerung im „Lager“ gemäß Abschnitt 5 erforderlich ist und zusätzlich die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg überschreitet (Abschnitt 13.1 Absätze 1 und 2 der TRGS 510). Die Menge von 200 kg gilt in Bezug auf Abschnitt 5.1 Absatz 1 der TRGS 510 grundsätzlich pro „Brand(bekämpfungs)abschnitt“ (zur Definition siehe Abschnitt 2 ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43760
Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von „Lagern“ gelagert wird, darf pro Brand(bekämpfungs)abschnitt 1.500 kg nicht überschreiten (Abschnitt 1 Absatz 8 der TRGS 510). Darüber hinausgehende Mengen sind in Lagern zu lagern, welche die Anforderungen der Abschnitte 5 und 13 der TRGS 510 erfüllen. Je nach Gefahrstoffart und Menge (siehe Tabelle 1 der TRGS 510) sind zusätzli ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" lässt sich unter dem Abschnitt 4.2 Absatz 5 nachlesen:"Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Dazu gehören insbesondere1. Verkehrswege; zu Verkehrswegen zählen u.a. Treppenräume, Flucht- und Rettungswege ...
Stand: 05.07.2024
Dialog: 43604
" heranzuziehen.Nach Abschnitt 3 der TRGS 510 hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu ermitteln, ob sich durch die Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ergeben. Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wird insbesondere auf die TRGS 400 verwiesen. Hierbei ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 26440
oder so aufbewahrt oder gelagert werden, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben. Tätigkeiten mit diesen Stoffen und Zubereitungen sowie mit atemwegssensibilisierenden Stoffen und Zubereitungen dürfen nur von fachkundigen oder besonders unterwiesenen Personen ausgeführt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftstoffe an Tankstellen. Konkretisiert werden die Anforderungen ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 26121
nach dem Stand der Technik festzulegen, die zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten (oder anderer Personen) vor Brand- und Explosionsgefährdungen durchgeführt werden müssen. Entsprechend der GefStoffV Anhang I Nummer 1 Ziffer 1.5 zu Brand- und Explosionsgefährdungen dürfen in Arbeitsräumen, hier in dem Büroraum, die Aerosolpackungen nur gelagert werden, wenn die Lagerung mit dem Schutz ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21216
2A relevant sind, finden man im Abschnitt 10 der TRGS 510:„Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Brandgefährdung ausgehen kann, einen Abstand von mindestens 5 m um die Druckgasbehälter einhalten. Der Abstand ist nicht erforderlich, wenn die direkte Wärmestrahlung durch einen Brand auf das Lager durch eine Schutzwand aus nichtbrennbaren Baustoffen ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
, dass neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 zusätzlich die Abschnitte 5 (ab 0,5 kg oder 1 l), 7 (ab 200 kg oder 400 l), 8 (ab 200 kg oder 400 l), 10 (ab 0,5 kg oder 1 l) und 13 (ab 0,5 kg oder 1 l jedoch erst ab einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe von mehr als 200 kg) zu berücksichtigen sind. Welche Anforderungen dabei an die Lagerung in Lagerräumen sowie an die Lagerung im Freien gestellt ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
(siehe auch Literaturhinweise Nummer 7, 9 und 15 d):[...]5. Nichtbrennbare Baustoffe genügen Baustoffklasse A nach DIN EN 13501.[...]"Die Regelungen der Abschnitte 4.1 "Grundsätze" und 4.2 "Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen" sind unabhängig von der Menge immer einzuhalten.Die speziellen Anforderungen an die Lagerung von Gasen unter Druck finden sich unter dem Abschnitt 10 ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095
Aus dem arbeitsschutzrechtlichen Regelwerk ergeben sich für Gefahrstoffe, die sich im Arbeitsgang befinden, keine konkreten Mengenbegrenzungen pro Brandabschnitt.Folgendes ist jedoch zu beachten:Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, bei denen Beschäftigte sowie andere Personen gefährdet sein können, fallen in den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Anforderungen zum Schutz vor Brand ...
Stand: 29.06.2022
Dialog: 43646
1, krebserzeugend Kategorie 1A oder 1B oder keimzellmutagen Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind, unter Verschluss oder so aufbewahrt oder gelagert werden, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben.."KonKretisiert werden die Regelungen der GefStoffV durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 510„Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10823
Ja, hier gelten die gleichen Regelungen. Somit sind bei der Lagerung der brennbaren Desinfektionsmittel die selben Vorschriften wie bei der Lagerung anderer brennbarer Flüssigkeiten anzuwenden. Ein Ziel der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 29218
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 GefStoffV zu ermitteln, ob sich durch die Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ergeben. Insbesondere sind hier die unter Nummer 3 der TRGS 510 aufgezählten Aspekte zu berücksichtigen.Eine Pauschalaussage, ob die Lagerung zulässig ist und welche Nummern der TRGS 510 bei der Lagerung zu beachten sind, kann von uns nicht getroffen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 16922
nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510.Allerdings müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung alle Gefährdungen beurteilen und sicherstellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden.Nach Punkt 6.5 Absatz 10 der TRGS 500 dürfen Gefahrstoffe nur zusammengelagert werden, wenn dadurch keine Gefährdungserhöhung entsteht. Als Erkenntnisquelle ...
Stand: 13.09.2022
Dialog: 43707
müssen u. a. giftige und sehr giftige Gefahrstoffe unter Verschluss oder so aufbewahrt oder gelagert werden, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben.Da nicht angegeben worden ist, in welcher Art von Gebinden oder in welchen Mengen der Kraftstoff gelagert werden soll, kann hier nicht näher darauf eingegangen werden.Die Anforderungen der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19601
der Beschäftigten oder anderer Personen führen können (z. B. Verkehrswege, Treppenräume).Außerhalb von „Lagern“ (z. B. im Arbeitsraum), dürfen Gefahrstoffe nur in bestimmten Mengen gelagert werden. Der Tabelle 1 der TRGS 510 ist zu entnehmen, bis zu welcher Mengenschwelle die Lagerung außerhalb von Lagern, jedoch grundsätzlich unter Einhaltung der Maßnahmen nach Abschnitt 4 der TRGS 510, zulässig ...
Stand: 25.12.2021
Dialog: 43618
Einrichtungen zu lagern. Die Mindestanforderungen für diese besonderen Einrichtungen sind in der Regel durch die Maßnahmen nach Abschnitt 4.2 mit abgedeckt. Zusätzliche Maßnahmen sind erforderlichenfalls im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung festzulegen."4.2. (5)"Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28113
Sachverhalt bedeutet dies Folgendes:Die Lagerung von Gefahrstoffen darf nach Abschnitt 4.2 Nr. 5 der TRGS 510 nicht an Verkehrswegen bzw. solchen Orten erfolgen, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Da bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken nach Anhang 1 alle sicherheitstechnischen Anforderungen des Abschnitts 4 einschließlich 4.2 Nr ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
Die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Danach gilt weiter:"Lager im Sinne dieser TRGS sind Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, die besondere Anforderungen zum Schutz von Beschäftigten und anderen Personen erfüllen und dazu bestimmt sind, Gefahrstoffe zum Lagern ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13282