Ergebnisse 1 bis 18 von 18 Treffern
Die von Ihnen genannte Erläuterung Nummer 2 im Abschnitt 13 (Nummer 13.3 Absatz 3 Nummer 2 TRGS 510) bezieht sich ausdrücklich auf die (Getrennt-)Lagerung in Räumen und kann daher nicht unmittelbar auf die Lagerung im Freien angewandt werden.Allerdings wird die (von Ihnen angestrebte) Getrenntlagerung „erreicht durch ausreichende Abstände oder durch Barrieren (z.B. durch Wände, …“) (Nummer 13.2 ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
Grundsätzlich sind gemäß TRGS 510 die Schutzmaßnahmen nach Nummer 4.2 bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer anzuwenden (Nummer 4.1 Absatz 2 der TRGS 510). Dazu gehört auch der von Ihnen genannte Absatz 10.Der Absatz 10 bezieht sich auf flüssige Gefahrstoffe. Das bedeutet, wenn sich in der Aerosolpackung ein flüssiger Gefahrstoff befindet, ist auch eine Auffangeinrichtung vorzusehen. Dabei muss ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42634
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht darf gemäß der TRGS 510 "Lagerung von Gefahtstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ein Sicherheitsschrank nach DIN 12925-1 weiter genutzt werden. Auch werden damit bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Anforderungen nach Nummer 4 und 12 sowie Anlage 5 der TRGS 510 bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten erfüllt (Anlage 3 zu TRGS 510). Wird dieser Schrank ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
abgewichen werden, wenn durch andere Maßnahmen zumindest in vergleichbarer Weise der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet wird. (§7 Absatz 2 GefStoffV)Nach Abschnitt 11.2 Absatz 2 Nummer 4 der TRGS 510 müssen Lagerräume eine ausreichende Lüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Abschnitt 12.6 genügen. Nach Abschnitt 12.6.2 müssen Lagerräume ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 43513
Ja, dies ist möglich. Siehe hierzu die Nummer 11.2 Absatz 2 "Bauliche Anforderungen und Brandschutz" der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(2) Lagerräume...4. müssen eine ausreichende Lüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Anlage 5 genügen." ...
Stand: 15.08.2020
Dialog: 43249
Eine Definition, wann es sich um einen ausreichend belüfteten Arbeitsraum handelt, ist nicht bekannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Wir möchten am Beispiel von entzündbaren Flüssigkeiten die Vorgehensweise erläutern.Für die Beantwortung der Frage ist die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 26440
und 10.3 als erfüllt (Abschnitt 10.1 Absatz 2 TRGS 510).Fazit:Sowohl für die Lagerung im Arbeitsbereich als auch für das Lagern in Lagern von Druckgasbehältern sind gemäß TRGS 510 Sicherheitsschränke, die lediglich der Feuerwiderstandsklasse G20 entsprechen, nicht ausreichend. ...
Stand: 18.03.2022
Dialog: 43649
ist ausreichend dokumentiert im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung aufzuführen ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21865
einer Explosion Maßnahmen des tertiären (konstruktiven) Explosionsschutzes vorzusehen. U. a. sind ausreichend Druckentlastungsflächen vorzusehen (z. B. Dach in Leichtbauweise). ..." Unter der Nummer 6.3.4 ist u. a. folgendes nachzulesen:"... (6) Die gefährlichen Abfälle sind nur im Lagerbereich von Zwischenlagern zu lagern. Und zwar im 1. Lagerabschnitt I: Toxische Abfälle (Gifte), Chemikalien u. ä. , 2 ...
Stand: 02.03.2017
Dialog: 28698
).Sollen also mehr als 1.500 kg Gefahrstoffe im Freien gelagert werden, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Gefahrstoffe werden in einem Gefahrstofflager im Freien gelagert, welches die Anforderungen nach den Abschnitten 5 und 13 (und ggf. nach den Abschnitten 6 bis 12) der TRGS 510 erfüllt, oder es wird (z. B. durch ausreichend große Abstände) sichergestellt, dass pro Brand(bekämpfungs)abschnitt ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
unterschieden. Eine Getrenntlagerung wird erreicht durch ausreichende Abstände oder durch Barrieren oder getrennte Rückhalteeinrichtungen und kann in einem Brandabschnitt stattfinden. Separatlagerung ist eine Getrenntlagerung in unterschiedlichen Lagerabschnitten mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 min.Neben der Zusammenlagerungstabelle sind jedoch weitere stoffspezifische Erkenntnisse ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43490
aufführen wollte, ist hier die allgemeine Formulierung gewählt worden.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dieses Problem zu beurteilen und festzulegen. Unter „normalen“ Bedingungen können hierbei die „alten“ Anforderungen aus der TRbF 20 ausreichend sein. Dies hat aber der Arbeitgeber im konkreten Fall eindeutig festzulegen und ggfs. durch einen Sachkundigen bestätigen zu lassen ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42534
gelten als Lagerabschnitt. Getrenntlagerung liegt vor, wenn verschiedene Stoffe in demselben Lagerabschnitt durch ausreichende Abstände oder durch Barrieren (z. B. durch Wände, Schränke aus nicht brennbarem Material, Produkte aus nichtbrennbaren Stoffen der LGK 12 oder 13) oder durch Lagerung in getrennten Auffangräumen voneinander getrennt werden. Separatlagerung ist eine Getrenntlagerung ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13282
) die baulichen Anforderungen und der Brandschutz laut Nr. 11.2 Absatz 2 beachtet werden muss. Danach müssen Lagerräume eine ausreichende Belüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Anlage 5 der TRGS 510 genügen.Hinweis: Nr. 11 gilt auch für nicht als gefährlich gekennzeichnete Aerosolpackungen ab 200 kg, falls diese nicht in geschlossenen Gitterboxen gelagert werden, die im Falle ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338
Regel bietet eine Übersicht, ob und in welchen Mengen die Lagerung außerhalb von Lagerräumen zulässig ist.Die Lagerung sollte ferner nicht in Bereichen erfolgen, die der Allgemeinheit zugänglich sind. Es sollte eine ausreichende Lüftung im Lagerbereich gewährleistet sein. Ausgetretene flüssige Gefahrstoffe sind aufzufangen. Dies kann vorzugsweise mit Auffangwannen erfolgen.Auf die DGUV Regel 101-605 ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 25450
, die im Rahmen der Kleinmengenregelung außerhalb von Lagern gelagert werden darf, darf 1.500 kg nicht überschreiten.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (Abschnitt 3 TRGS 510) müssen sie prüfen, ob die von Ihnen festgelegten Maßnahmen in dem konkreten Fall ausreichend sind. Es ist denkbar, dass Sie zu dem Ergebnis kommen, dass die von Ihnen beschriebene Form der Lagerung zulässig ist.Zu Frage 2 ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549
Lagereinrichtungen müssen erstmalig und anschließend regelmäßig in angemessenen Abständen auf ihre ausreichende Funktion, Zuverlässigkeit und Wirksamkeit kontrolliert werden. Zu kontrollierende Einrichtungen sind z.B.1. Lagereinrichtungen für Gefahrstoffe, z.B. Einhaltung von Fach- und Feldlasten von Regalen mit Gefahrstoffbehältern oder die Unversehrtheit von Regalteilen,2. Rückhalteeinrichtungen, z.B ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42693
Zu 1:Die zusätzlichen Maßnahmen des Abschnitt 12 der TRGS 510 sind erst ab einer Lagermenge entzündbarer Flüssigkeiten größer 200 kg (Gefahrenhinweise H224, H225) bzw. größer 1.000 kg (H226) zu treffen. Hierzu gehören auch die Brandschutzabstände bei der Lagerung im Freien. Somit sind für kleinere Lagermengen keine Brandschutzabstände vorgeschrieben. Für Mengen unter 200 kg sind die allgemeinen Sc ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 43504