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unter Verschluss oder so aufzubewahren oder zu lagern sind, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben. Die am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe sollen auf die Menge begrenzt werden, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich sind (§ 8 Abs.1 Nr.6 GefStoffV). Weitere Vorgaben können sie dem Sicherheitsdatenblatt des Reinigungsmittels entnehmen und der TRGS 510 "Lagerung ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 25450
auch nicht immer das Maß der notwendigen Ermittlungspflicht wiedergeben.Da der verantwortliche Arbeitgeber bisher schon verpflichtet ist, im Rahmen seiner Ermittlungspflicht nach Gefahrstoffverordnung die richtige Absaugleistung zum Schutz seiner Beschäftigen zu ermtteln, wird sich dies sicherlich nicht durch Wegfall der Daten ändern. Vielmehr ist die Aufforderung gestärkt worden, diese individuell zu bestimmen ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 43518
Auch die "normalen" Industriebauten/Gebäude sind hiervon betroffen. Wichtig ist vor allem, welche Tätigkeit wird in diesen Gebäuden ausgeübt bzw. was hier gelagert wird.Weitere Informationen zu der Brandgefährdung sind auch der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) zu entnehmen. Hier heißt es unter Punkt 3.1: "Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit für eine ...
Stand: 15.07.2020
Dialog: 43183
Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) gilt für das Lagern von Gefahrstoffen im Sinne des § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie gilt nicht für das Bereithalten ortbeweglicher Druckgasbehälter (Punkt 1 Absatz 4 der TRGS 510).Das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter ist in der Technischen Regel ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich der in Abschnitt 1 Absätze 1 und 2 genannten Tätigkeiten. Gefahrstoffe, die sich aktuell im Produktions- oder Arbeitsgang befinden (z. B. angeschlossen an eine Produktionsanlage über eine Fasspumpe mit Lanze) fallen ...
Stand: 20.11.2024
Dialog: 44039
einer Explosion Maßnahmen des tertiären (konstruktiven) Explosionsschutzes vorzusehen. U. a. sind ausreichend Druckentlastungsflächen vorzusehen (z. B. Dach in Leichtbauweise). ..." Unter der Nummer 6.3.4 ist u. a. folgendes nachzulesen:"... (6) Die gefährlichen Abfälle sind nur im Lagerbereich von Zwischenlagern zu lagern. Und zwar im 1. Lagerabschnitt I: Toxische Abfälle (Gifte), Chemikalien u. ä. , 2 ...
Stand: 02.03.2017
Dialog: 28698
Die TRGS 510 fasst diese „aktive Lagerung“ (z. B. zum Entnehmen, Umfüllen) als „weitere Tätigkeiten“ zusammen, die nicht unter den Begriff Lagern und somit nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510 fallen. Die aktuelle TRGS 510 macht daher keine Vorgaben zum Luftwechsel beim Entnehmen und Umfüllen. Diese Tätigkeiten sind in der Gefährdungsbeurteilung gesondert zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt ...
Stand: 11.08.2021
Dialog: 43522
bereitgestellter Gefahrstoffe sind auf den Tages-/Schichtbedarf zu begrenzen, darüber hinausgehende Mengen sind zu lagern. Soweit regelmäßig kleine Mengen verwendet werden, kann auch die kleinste handelsübliche Gebindegröße bereitgestellt werden."Weitere Spezifikationen finden sich in der TRGS 526 "Laboratorien" unter Punkt 4.15.1:"An Arbeitsplätzen dürfen brennbare Flüssigkeiten mit Flammpunkt unter 55 °C ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 510 ""Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Nach Nummer 4.1 Absatz 5 sind die Mengen bereitgestellter Gefahrstoffe auf den Tages-/Schichtbedarf zu begrenzen, darüber hinausgehende Mengen sind zu lagern. Soweit regelmäßig kleine Mengen verwendet werden, kann auch die kleinste handelsübliche Gebindegröße bereitgestellt werden. ...
Stand: 25.09.2019
Dialog: 42852
nach dem Stand der Technik festzulegen, die zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten (oder anderer Personen) vor Brand- und Explosionsgefährdungen durchgeführt werden müssen. Entsprechend der GefStoffV Anhang I Nummer 1 Ziffer 1.5 zu Brand- und Explosionsgefährdungen dürfen in Arbeitsräumen, hier in dem Büroraum, die Aerosolpackungen nur gelagert werden, wenn die Lagerung mit dem Schutz ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21216
Die Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ist in Abschnitt 13 der TRGS 510 geregelt. Die Anforderungen des Abschnitts 13 gelten ab solchen Mengen von Gefahrstoffen, ab denen die Lagerung im Lager gemäß Abschnitt 5 der TRGS 510 erforderlich ist. Bei einer Gesamtlagermenge aller Gefahrstoffe von bis zu 200 kg brauchen die Maßnahmen ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43490
Einrichtungen zu lagern. Die Mindestanforderungen für diese besonderen Einrichtungen sind in der Regel durch die Maßnahmen nach Abschnitt 4.2 mit abgedeckt. Zusätzliche Maßnahmen sind erforderlichenfalls im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung festzulegen."4.2. (5)"Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28113
für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Nach den Allgemeinen Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen unter Punkt 4.2 (13) der TRGS 510 gilt:"(13) Flüssige und feste Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass Freisetzungen erkannt, aufgefangen und umgehend beseitigt werden können. Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen ...
Stand: 01.07.2023
Dialog: 6593
von Gasen unter Druck der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" unter Punkt 10 eingehalten werden, ist es möglich CO² in Kellerbereich zu lagern. Die speziellen Anforderungen für die Lagerung von Druckgasbehältern unter Erdgleiche finden Sie unter Punkt 10.3 Absatz 5. Dort ist folgendes nachzulesen:"(5) In Räumen unter Erdgleiche dürfen maximal 50 gefüllte Druckgasbehälter ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 19288
der Gefährdungsbeurteilung die entsprechende Kennzeichnung festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13500
Die Lagerung der Gefahrstoffe sowie die Auswahl eines passenden Aufstellungsortes des Sicherheitsschrankes ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i. V. m. § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu betrachten. Festgestellte Gefährdungen für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
geforderten „besonderen Schutzmaßnahmen“ zu erfüllen. Ob die "Lagerung in einem Schrank" in Ihrem konkreten Fall zumindest in vergleichbarer Weise den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten nach den Anforderungen der TRGS 526 gewährleistet, müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellen, begründen und dokumentieren. Dabei sind alle möglichen Gefährdungen, wie beispielsweise ...
Stand: 01.03.2023
Dialog: 43641
daher der Lagerklasse 2A zuzuordnen. Zur Definition von „Gasen unter Druck“ in der TRGS 510:Die Definition von „Gasen unter Druck“ ergibt sich aus der Tabelle 1 der TRGS 510 und basiert auf der Einstufung gemäß CLP-Verordnung oder anderer Eigenschaften gemäß Spalte 1.Zu Ihrer Frage, ob die Anforderungen der TRGS 510 zur Zusammenlagerung eingehalten werden müssen?Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen ...
Stand: 13.09.2022
Dialog: 43707
der GefStoffV zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen nach den §§ 9 bis 15 der GefStoffV getroffen werden (§ 6 Abs. 13 GefStoffV). Die Konkretisierung der Tätigkeiten mit geringer Gefährdung erfolgt z. B. im Unterabschnitt 6.2 der TRGS 400.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Umsetzung der allgemeinen Schutzmaßnahmen, hier insbesondere nach § 8 Abs. 3 ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43988