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abgewichen werden, wenn durch andere Maßnahmen zumindest in vergleichbarer Weise der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet wird. (§7 Absatz 2 GefStoffV)Nach Abschnitt 11.2 Absatz 2 Nummer 4 der TRGS 510 müssen Lagerräume eine ausreichende Lüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Abschnitt 12.6 genügen. Nach Abschnitt 12.6.2 müssen Lagerräume ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 43513
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht darf gemäß der TRGS 510 "Lagerung von Gefahtstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ein Sicherheitsschrank nach DIN 12925-1 weiter genutzt werden. Auch werden damit bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Anforderungen nach Nummer 4 und 12 sowie Anlage 5 der TRGS 510 bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten erfüllt (Anlage 3 zu TRGS 510). Wird dieser Schrank ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" findet sich unter Nummer 7 (3) zur Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen folgendes:"Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, sind mit einem geeigneten Warnz ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13500
Gefahrstoffschränke nach TRGS 510 müssen die Anforderungen der DIN EN 14470-1 erfüllen (siehe TRGS 510 , Anhang 1 " Lagerung in Sicherheitsschränken"). Nach dieser DIN müssen die Türen grundsätzlich selbstschließend sein. ...
Stand: 01.04.2021
Dialog: 43593
werden sollen.Weiterhin gilt: Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Sicherheitsschränke gelten als erfüllt, wenn sie die Anforderungen von EN 14470-1 (www.beuth.de) erfüllen (TRGS 510 Anlage 3 zur TRGS 510 Nr.1 Absatz 4). Dies ist dann notwendigerweise durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Dabei ist im Sachverständigengutachten zu klären, welche Stoffe in dem Schrank gelagert werden dürfen ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 17398
G30 oder höher gemäß DIN EN 14470-2 gelagert werden (Abschnitt 4.2 Absatz 6 TRGS 510).Bei Überschreitung der Mengenschwellen gemäß Spalte 3 der Tabelle 1 der TRGS 510 müssen für Gase unter Druck die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 10 beachtet werden. Werden Gase in Sicherheitsschränken der Feuerwiderstandsklasse G90 gemäß DIN EN 14470-2 gelagert, gelten die Anforderungen der Abschnitte 10.2 ...
Stand: 18.03.2022
Dialog: 43649
Druckgasbehälter zusätzlich bereitgehalten werden (Abschnitt 4.4.1 Abs. 4 TRGS 745).Als Bereithalten gilt, wenn gefüllte ortsbewegliche Druckgasbehälter an den zum Entleeren vorgesehenen Stellen als Reservebehälter an Entnahmeeinrichtungen angeschlossen sind (das Ventil des ortsbeweglichen Druckgasbehälters ist noch geschlossen) oder zum baldigen Anschluss aufgestellt sind, soweit dies für den Fortgang ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 44022
immer die DIN EN 14470‑1 erfüllen und eine Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 min aufweisen (TRGS 510 Anhang 1, Nr.: A.1.2 Abs. 2),Hinweis:Normen können kostenpflichtig über den BEUTH Verlag bezogen werden. ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 43616
oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Im Abschnitt 2 finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(4) Aus dem Brandschutz werden folgende Begriffe verwendet ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095
zur Beurteilung raumklimatischer Grundparameter des Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik" – LASI)Die Durchführung von Messungen zur Bestimmung von Luftvolumenströmen, die Aufteilung des Messquerschnittes in die erforderlichen Messachsen und Messpunkte, sowie die Anforderungen an die Messstrecke, sollten den Vorgaben der DIN EN 12599 entsprechen.Die Messparameter wie Wind, Temperaturen ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 26440
Nein, die TRGS 510 findet auch in Kfz-Werkstätten Anwendung soweit dort Gefahrstoffe oberhalb der in Tabelle 1 angegebenen Mengen gelagert werden. Die angesprochenen Ausnahmen in Ziffer 2 besagen lediglich, dass bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen, die über eine passive Lagerung hinausgehen, zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen.In Abschnitt 1, Absatz 4 heißt ...
Stand: 21.05.2019
Dialog: 19389
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, da es hier auf den gelagerten Stoff ankommt.Grundsätzlich gilt nach § 8 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- folgendes:(4) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass durch Verwendung verschließbarer Behälter eine sichere Lagerung, Handhabung und Beförderung von Gefahrstoffen auch bei der Abfallentsorgung gewährleistet ist. (5) Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 26121
. Die geschützte Stelle ist z. B. ein Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-1:2006."Hinweis:Anforderungen an die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten finden Sie in der TRGS 510 unter Ziffer 12. ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
nicht mehr als 1.500 kg Gefahrstoffe außerhalb von Lagern aufbewahrt werden. Die Anforderungen des Abschnitts 4 der TRGS 510 sind in beiden Fällen zu erfüllen.Angaben zur Bemessung geeigneter Abstände im Freien finden sich in den Abschnitten 6 bis 12 der TRGS 510. ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
– Grundlagen und Handlungshilfen“ werden Druckgasflaschen in Abhängigkeit von der möglichen Brandgefahr beispielsweise geschützt durch Unterbringen in Schränken nach DIN EN 14470-2 „Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke – Teil 2: Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen“ (Ziffer 5.2.11.1 Absatz 3 DGUV Information 213-850).Der oben genannte Sicherheitsschrank ist damit eine Möglichkeit, die in der TRGS 526 ...
Stand: 01.03.2023
Dialog: 43641
8.2 „Lagerung in Arbeitsräume“. Anforderungen an Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten sind in der DIN EN 14470-1 beschrieben. ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
Ihre Auffassung, was die Lagerung der Leergebinde angeht, ist richtig.Es gibt grundsätzlich erst einmal die wichtige Verpflichtung des Arbeitgebers, durch eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nachzuweisen, welche Gefährdungen durch Gefahrstoffe in diesem Arbeitsbereich vorhanden sind. Präzise in § 6 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung. Restmengen von Gefahrstoffen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18131
Bei einem mobilen Bratwurststand mit angeschlossener Druckgasflasche handelt es sich nicht um eine Lagerung im Sinne der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", somit können diese nachts in ein Gebäude geschoben werden. Siehe hierzu Nummer 1 Anwendungsbereich Absatz 4 dort heißt es:"Diese TRGS gilt nicht 1. für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang befinden ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28472
Die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) konkretisiert. Die allgemeinen Maßnahmen nach Abschnitt 4 der TRGS 510 sind dabei grundsätzlich zu ergreifen. Der Umfang der weiteren Schutzmaßnahmen (Abschnitte 5 ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
% des Fassungsvermögens angesetzt werden können (Abschnitt 12.2 Absatz 4).Für Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen ist eine solche Erleichterung bei der Betrachtung der Gesamtlagermenge gemäß Abschnitt 11.2 nicht vorgesehen. Hier gilt grundsätzlich die Anforderung, dass entleerte oder teilentleerte Behälter hinsichtlich der Schutzmaßnahmen wie gefüllte Behälter zu betrachten sind (Abschnitt 11.1 Absatz 2 ...
Stand: 16.12.2023
Dialog: 43865