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der Schrank an seinen ursprünglichen Ort, ist die Explosionssicherheit ebenfalls mindestens alle 6 Jahre zu überprüfen (Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 5 BetrSichV).Eine Prüfung auf Explosionssicherheit ist somit i.d.R. unumgänglich (Ausnahme: Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 5.4 BetrSichV). Wichtig ist, dass an dem Ort wo der Schrank steht, die Explosionssicherheit gegeben ist.Der "Bestandsschutz ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
Sachverhalt bedeutet dies Folgendes:Die Lagerung von Gefahrstoffen darf nach Abschnitt 4.2 Nr. 5 der TRGS 510 nicht an Verkehrswegen bzw. solchen Orten erfolgen, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Da bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken nach Anhang 1 alle sicherheitstechnischen Anforderungen des Abschnitts 4 einschließlich 4.2 Nr ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
immer die DIN EN 14470‑1 erfüllen und eine Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 min aufweisen (TRGS 510 Anhang 1, Nr.: A.1.2 Abs. 2),Hinweis:Normen können kostenpflichtig über den BEUTH Verlag bezogen werden. ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 43616
werden.Hinweis:Die Verwendung eines kindergesicherten Verschlusses ist nach Anhang II Nr. 3.1 der CLP-Verordnung bei einer Einstufung als aspirationsgefährlich und der Abgabe an die breite Öffentlichkeit zwingend vorgeschrieben. Dies ist keine optionale Regelung. ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42207
nach Abschnitt 4.2 mit abgedeckt. Zusätzliche Maßnahmen sind erforderlichenfalls im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. (Abschnitt 4.1 Absatz 3 TRGS 510) Allerdings müssen die am Arbeitsplatz vorhandene Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich sind (Stichwort: Schichtbedarf), begrenzt werden (§ 8 Abs. 1 Nr. 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)).Speziell ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
Es ist richtig, dass die TRGS 509 nur allgemein festlegt, dass der maximale Füllungsgrad des Behälters festzulegen ist. Die Anforderungen aus der TRbF 20 waren hier konkreter. Die TRbF 20 galt aber in der Vergangenheit nur für brennbare Flüssigkeiten im Sinne der VbF. Diese mussten nicht zwangsläufig auch giftig oder ätzend sein. Im Übrigen ist die TRbF 20 nicht mehr als staatliches Regelwerk gült ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42534
Die von Ihnen genannte Erläuterung Nummer 2 im Abschnitt 13 (Nummer 13.3 Absatz 3 Nummer 2 TRGS 510) bezieht sich ausdrücklich auf die (Getrennt-)Lagerung in Räumen und kann daher nicht unmittelbar auf die Lagerung im Freien angewandt werden.Allerdings wird die (von Ihnen angestrebte) Getrenntlagerung „erreicht durch ausreichende Abstände oder durch Barrieren (z.B. durch Wände, …“) (Nummer 13.2 Ab ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Hier wird in § 8 Absatz 5 folgendes gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873
Eine Anzeigepflicht, vergleichbar der in der alten Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - VbF enthaltenen, ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht mehr enthalten. Die Lagerung von frischem Maschinen- oder Motoröl muss aus dem Rechtsgebiet des Arbeitsschutzes (BetrSichV) auch nicht erlaubt werden, da es sich im Regelfall nicht um eine entzündliche bzw. leicht ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 9042
Auch in der TRGS 509 wird das Zusammenlagerungsverbot geregelt. Unter Nr. 12 der TRGS 509 ist festgehalten, dass Lagergüter nicht zusammengelagert werden dürfen, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen kann. Dies ist gegeben, wenn im SDB dies ausdrücklich erwähnt wird.Was unter Zusammenlagerung nach der TRGS 509 verstanden wird, ist unter Nr. 2 Abs. 14 "Begriffsbestimmungen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 23860
Ja, dies ist möglich. Siehe hierzu die Nummer 11.2 Absatz 2 "Bauliche Anforderungen und Brandschutz" der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(2) Lagerräume...4. müssen eine ausreichende Lüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Anlage 5 genügen." ...
Stand: 15.08.2020
Dialog: 43249
Der in Abschnitt 12.6.2 Absatz 2 TRGS 510 genannte Wert von 1.000 Liter bezieht sich auf die Behältergröße, nicht auf die Gesamtlagermenge innerhalb eines Lagerraumes.In Lagerräumen mit Behältern bis zu dieser Größe muss ein mindestens 0,4-facher Luftwechsel pro Stunde vorhanden sein. ...
Stand: 05.06.2021
Dialog: 43541
Zur Beantwortung Ihrer Frage ist die TRGS 510 heranzuziehen. zu Frage 1) Für die Lagerung von Aerosolpackungen (gekennzeichnet mit H229) mit einer Lagermenge >20 kg sind grundsätzlich die im Abschnitt 4 (inkl. der zusätzlichen Schutzmaßnahmen nach Nr. 4.3) der TRGS 510 beschriebenen Schutzmaßahmen zu berücksichtigen. Als besondere Schutzmaßnahme wird unter Punkt 4.2 Absatz 6 aufgeführt ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338
Die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) sind zum 1. Januar 2013 außer Kraft getreten.Soweit erforderlich, hat der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) inzwischen ein konkretisierendes Regelwerk zur BetrSichV (Technische Regeln für Betriebssicherheit - TRBS) erarbeitet. Darüber hinaus sind Inhalte der außer Kraft getretenen technischen Regeln in Regelwerken zu anderen ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 19369
Grundsätzlich sind für die Lagerung von Gefahrstoffen die Grundsätze nach Nr. 4.1 der TRGS 510 und auch die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Punkt 4.2 anzuwenden. Unter Punkt 4.2 Abs. 8 der TRGS 510 ist folgendes nachzulesen:"Werden angebrochene Gebinde gelagert, ist die tatsächliche Lagermenge bei der Berechnung des gesamten gelagerten Volumens heranzuziehen. Abweichend von Satz 1 ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 25674
werden sollen.Weiterhin gilt: Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Sicherheitsschränke gelten als erfüllt, wenn sie die Anforderungen von EN 14470-1 (www.beuth.de) erfüllen (TRGS 510 Anlage 3 zur TRGS 510 Nr.1 Absatz 4). Dies ist dann notwendigerweise durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Dabei ist im Sachverständigengutachten zu klären, welche Stoffe in dem Schrank gelagert werden dürfen ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 17398
Wenn aus den Fässern mittels Handpumpe Treibstoff entnommen wird, ist die TRGS 510 nicht mehr anwendbar. Nach dem Anwendungsbereich der TRGS 510 Nummer 1 Abs. 4 Nr. 2 gilt die TRGS 510 nicht für Tätigkeiten , wie z. B. Umfüllen und Entnehmen, Reinigen von Behältern und Probenahme.Wenn Treibstoff nicht entnommen wird, ist der Sicherheitsschrank als ein Lagerabschnitt zu sehen. Weitere besondere ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 27575
Bei der Lagerung von ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln ist zu Beginn auf die genaue Spezifikation als Stoff oder Zubereitung zu achten. Danach wird eine Einteilung in Gruppen von A I bis A VI, B, D und E vorgenommen. Dies ist aus der Tabelle 1 zu Ziffer 5.2. des Anhangs 1 Nummer 5 der Gefahrstoffverordnung zu entnehmen.Ausgehend von einer Lagerung von diesen Gruppen sind die allgemeinen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18946
Sicherheitsdatenblätter nicht vor, sollte der Hersteller (Lieferant) kontaktiert werden (Sie haben nach der REACH-Verordnung Artikel 31 Nr. 8 Anspruch hierauf). Alternativ können die Eigenschaften (H-Sätze) der Gefahrstoffe und Gemische über das Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (Eingabe von Stoffname, CAS-Nr. etc. möglich) ermittelt werden. ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
sind uns auch keine weiteren speziellen Lagervorschriften für Fahrzeuge, die mit Kraftstoffen betankt sind, bekannt. Grundsätzlich einzuhalten sind in diesem Zusammenhang die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), da es sich bei den Fahrzeugen um Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung handelt.Hinweis:Wir möchten darauf hinweisen, dass durch das Baurecht der Bundesländer eventuelle ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897