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) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden muss. Zu Frage 2) Bei der Lagerung in einem Container, ist zu berücksichtigen, dass es sich nach der Definition unter Punkt 2 Absatz 5 der TRGS 510 nicht um eine Lagerung im Freien handelt. Das bedeutet, dass unter anderem bei der Lagerung von Aerosolpackungen mit entzündbaren oder extrem entzündbaren Aerosolen (gekennzeichnet mit H222, H223 ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338
Die niedrigschwellige Normung ist hier von nachgeordneter Bedeutung. Zentral bleibt die Betrachtung des Risikos in der notwendigen Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Hier sind die Schutzmaßnahmen, z. B. die Luftwechselrate, festzulegen. Da diese je nach Häufigkeit der Nutzung der Schränke und des Lagergutes schwanken kann, sind die o. g. Richtwerte entfallen, da diese au ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 43518
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" findet sich unter Nummer 7 (3) zur Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen folgendes:"Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, sind mit einem geeigneten ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13500
Aufgrund der Überarbeitung der TRGS 510 "Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" und deren Inkrafttreten zum Dezember 2020 wird der Verkaufsraum dort nicht mehr, wie in der alten Fassung, spezifisch definiert. In Folge gibt es keine spezifischen Angaben über die Lagermenge und die notwendigen Schutzmaßnahmen. Diese Änderung wurde bewusst vorgenommen, da in der Diskussion der letzten ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 43986
ist bei entzündbaren Gefahrstoffen (gekennzeichnet mit H221, H222, H223, H224, H225, H226 bzw. R12, R11, R10) das Nennvolumen heranzuziehen."Da Propan und Butan mit dem H-Satz "H220" gekennzeichnet sind, gilt Satz 1 des Punkt 4.2 Abs. 8 und die Abweichungen nach Satz 2 können nicht in Anspruch genommen werden.Hinweis:Bei der Lagerung von Gasen sind zudem die Ausführungen der Nr. 10 "Lagerung von Gasen unter Druck ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 25674
, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber auf Grund ihrerphysikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie amArbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigtengefährden können,5. alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist.Ob dies auf den von Ihnen beschriebenen Stoff ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43507
G30 oder höher gemäß DIN EN 14470-2 gelagert werden (Abschnitt 4.2 Absatz 6 TRGS 510).Bei Überschreitung der Mengenschwellen gemäß Spalte 3 der Tabelle 1 der TRGS 510 müssen für Gase unter Druck die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 10 beachtet werden. Werden Gase in Sicherheitsschränken der Feuerwiderstandsklasse G90 gemäß DIN EN 14470-2 gelagert, gelten die Anforderungen der Abschnitte 10.2 ...
Stand: 18.03.2022
Dialog: 43649
bei Undichtigkeiten oder im Falle eines Brandes, zu berücksichtigen.Zu der Frage der Kennzeichnung:Ja, laut TRGS 526 müssen Laboratorien, in denen Druckgasflaschen aufgestellt sind, mit dem Warnzeichen W019 „Warnung vor Gasflaschen“ gekennzeichnet sein (Ziffer 5.2.11.2, Anmerkung: Die Bezeichnung des Warnzeichens gem. ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Anhang 2 hat sich geändert: W029 Warnung ...
Stand: 01.03.2023
Dialog: 43641
Die Lagerung der Gefahrstoffe sowie die Auswahl eines passenden Aufstellungsortes des Sicherheitsschrankes ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i. V. m. § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu betrachten. Festgestellte Gefährdungen für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
Grundsätzlich gilt bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese soll den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen schützen und zwar durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.Nach § 2 Absatz 5 und 6 gilt folgendes:"(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Ab einer jeweils genannten Mengenschwelle sind bei Gasen unter Druck (Druckgasbehälter) der Abschnitt 10, bei Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen der Abschnitt 11 und bei entzündbaren Flüssigkeiten der Abschnitt 12 zu berücksichtigen. Die Anforderungen ...
Stand: 16.12.2023
Dialog: 43865
Die Begrenzung der Lagermengen bezieht sich auf den Verkaufsraum. Angrenzende Lagerräume können zusätzlich zur Lagerung (auch ohne Sicherheitsschränke) genutzt werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Im Besonderen sind hier die Anforderungen der TRGS 510 unter den Nummern 4, 5, 6 und 12 und Anhang 5 zu nennen, wobei anderweitige Regelungen z. B. aus dem Baurecht hiervon unberührt ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 22504
in Arbeitsräumen Sicherheitsschränke verwendet werden (Nummer 4.2 Absatz 9).Ab einer Menge von über 200 kg sind die Maßnahmen nach den Nummern 5, 6 und 12 umzusetzen und hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes die Anlage 5 zu beachten. Bei Lagermengen zwischen 20 kg und 200 kg hat die Lagerung leicht entzündbarer Stoffe in einem Lager zu erfolgen, das zumindest die Anforderungen der Nummer 4.3 der TRGS ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43198
zum Gemisch; die Einzelkomponenten müssen dabei nicht separat betrachtet werden). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln, welche Anforderungen sich für Ihr Apothekerlager hieraus ergeben.Informative Hilfestellungen liefert in diesem Zusammenhang insbesondere auch die DGUV Information 213-032 "Gefahrstoffe im Krankenhaus" Abschnitte 10 "Arzneimittel" und 16 "Brennbare Flüssigkeiten". Liegen ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
Die Anforderungen des Abschnitt 13 der TRGS 510 gelten dann, wenn die Lagerung im „Lager“ gemäß Abschnitt 5 erforderlich ist und zusätzlich die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg überschreitet (Abschnitt 13.1 Absätze 1 und 2 der TRGS 510). Die Menge von 200 kg gilt in Bezug auf Abschnitt 5.1 Absatz 1 der TRGS 510 grundsätzlich pro „Brand(bekämpfungs)abschnitt“ (zur Definition siehe Abschnitt 2 ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43760
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Für entzündbare Flüssigkeiten, die mit H226 gekennzeichnet sind, gilt, dass bei Lagermengen über 1.000 kg, zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen nach Nummer 4, unter anderem auch die zusätzlichen Maßnahmen nach Nummer 5 einzuhalten sind (vgl. Tabelle ...
Stand: 01.07.2020
Dialog: 43170
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Weiterhin sind die Absätze 5 und 6 der GefStoffV relevant. Hier heißt es: "(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 29218
sind insbesondere § 8 Abs. 5 GefStoffV in Verbindung mit Unterabschnitt 4.2 Absatz 5 Nummer 2 der TRGS 510 zu berücksichtigen. Hiernach dürfen Gefahrstoffe nicht in Pausenräumen und nicht in unmittelbarer Nähe von Lebensmitteln aufbewahrt oder gelagert werden. Hiervon ausgenommen sind haushaltsübliche Mengen, die zur dortigen Verwendung vorgesehen sind (Unterabschnitt 4.2 Absatz 5 Nach Satz 2 der TRGS 510). ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43988
Zu Frage 1:Grundsätzlich sind bei der Lagerung „Anderer als gefährlich eingestufte Stoffe“ im Sinne der Tabelle 1 der TRGS 510 die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 5 bis 13 erst bei Überschreitung der dort genannten Mengenschwelle von 1.000 kg zu ergreifen. Die Mengen gelten pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit. Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen..."Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"...In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber ...
Stand: 25.09.2019
Dialog: 42852