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Da es bei der Weiterverarbeitung des Gemischs bei teils unbekannter Zusammensetzung zu unerwünschten und gefährlichen chemischen Reaktionen kommen kann, ist so ein Vorgehen nicht ohne zusätzliche Kommunikation zwischen den Akteuren innerhalb der Lieferkette zulässig. Der nachgeschaltete Anwender muss vor der Weiterverarbeitung des Produktes sicher stellen können, dass die beabsichtigte Verwendung ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42408
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter Nummer 4.3 Absatz 3 hierzu folgendes nachzulesen:"Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalgebinde, ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43082
Nein, es besteht keine Verpflichtung für ein Sicherheitsdatenblatt.Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Im Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe d) der REACH-Verordnung ist folgendes nachzulesen:"(6) Titel IV gilt nicht für die folgenden für den Endverbraucher bestimmten Zubereitungen in Form von Fertigerzeug ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43043
Ja, dieser ist anzugeben.Im Anhang 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) "Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts" ist zu Nummer 9 folgendes nachzulesen:Anzugeben sind sämtliche relevanten Informationen über den Stoff oder die Zubereitung, insbesondere die unter Nummer 9.2 genannten, damit geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Ist eine Registrierung er ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42809
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist auf Papier oder elektronisch kostenlos zur Verfügung zu stellen, wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllt oder, wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist, oder wenn der Stoff ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720
Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt davon ab, ob es sich um einen Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis handelt. Stoffe und Gemische sind nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) einzustufen und, sofern sie als gefährlich eingestuft wurden, entsprechend zu kennzeichnen. Einstufung und ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42448
In Anhang II Nummer 8.2.1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist Folgendes nachzulesen:"Sind individuelle Schutzmaßnahmen erforderlich, so ist genau anzugeben, welche Ausrüstung einen angemessenen und geeigneten Schutz gewährleistet. Dabei ist die Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schut ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 42500
Grundsätzlich ist immer das aktuellste Sicherheitsdatenblatt anzuwenden.Die Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Auf Ihre Frage bezogen, möchten wir insbesondere Artikel 31 Absatz 9 hervorheben. Hier ist folgendes nachzulesen:"Die Lieferanten aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich,a ...
Stand: 13.08.2020
Dialog: 43131
Nach Artikel 29 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gilt folgendes:"Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften(1) Ist die Verpackung eines Stoffes oder Gemisches entweder so gestaltet oder geformt oder aber so klein, dass es nicht möglich ist, die Anforderungen von Artikel 31 hinsichtlich eines Kennzeichnungsetiketts in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats, in dem de ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42792
Artikel 4 Abs. 3 Verordnung (EG) 1272/2006 (CLP-Verordnung)Unterliegt ein Stoff aufgrund eines Eintrags in Anhang VI Teil 3 der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gemäß Titel V, so wird dieser Stoff entsprechend diesem Eintrag eingestuft, und es wird für die von diesem Eintrag erfassten Gefahrenklassen oder Differenzierungen keine Einstufung dieses Stoffes gemäß Titel II vorgenommen.Fällt ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42790
Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Tabelle 1.3 des Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) betragen die Abmessungen des Gefahrstoffpiktogramm bei einem Fassungsvermögen der Verpackung von größer als 500 l mindestens 148 × 210 mm. Für den von Ihnen genannten IBC können keine Ausnahmen in Anspruch genommen werden.Ein abweichen von den Vorgaben der CLP-Verordnung ist nicht mög ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42653
Auf der Internetseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk ist zu der Frage "Ist es unter REACH ausreichend, die Sicherheitsdatenblätter über eine Internetplattform zur Verfügung zu stellen?" folgendes nachzulesen:"Helpdesk-Nummer: 0215Gemäß Artikel 31der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind Sicherheitsdatenblätter dem Abnehmer des Stoffes zur Verfügung zu stellen. Konkret muss das Sicherheitsdatenbl ...
Stand: 18.02.2019
Dialog: 42597
Die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) dargelegte, harmonisierte Einstufung für bestimmte gefährliche Stoffe stellt eine innerhalb der Europäischen Union abgestimmte Einstufung dar. Im Falle abweichender Einstufungen sind folgende Punkte zu beachten:Sollte der entsprechende Stoff in einem vorliegenden Sicherheitsdatenblatt geringer eingestuft sein, als die harmonisiert ...
Stand: 24.09.2018
Dialog: 42462
Nein, die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen haben, um Sicherheitsdatenblätter erstellen zu dürfen.In der TRGS 220 "Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern" sind unter der Nummer 5 folgende Qualifikationen für Ersteller von Sicherheitsdatenblättern genannt:"(1) In den Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern d ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 42899
In Abschnitt 9 eines Sicherheitsdatenblattes sind die relevanten empirischen Daten zu dem Stoff oder Gemisch zu beschreiben. Die Angaben in diesem Abschnitt müssen mit den in der Registrierung und/oder in dem eventuell erforderlichen Stoffsicherheitsbericht gemachten Angaben sowie mit der Einstufung des Stoffs oder des Gemischs übereinstimmen. Die in unter Nr. 9.1 aufgelisteten Eigenschaften sind ...
Stand: 04.09.2019
Dialog: 42833
Ja, die Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt finden sich in Artikel 31. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung stellt dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur V ...
Stand: 08.05.2019
Dialog: 42707
Für das Gefahrstoffverzeichnis reichen die H-Sätze und ein Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt aus. Unabhängig davon sind die P-Sätze im Abschnitt 2.2 (Kennzeichnungselemente) des Sicherheitsdatenblattes eines Stoffes oder Gemisches anzugeben. Fehlen sie dort, sollte der Vorlieferant darauf hingewiesen bzw. nach dem Grund befragt werden. Auf die Informationspflicht des Artikel 34 der REACH-Veror ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42480
Gemäß Artikel 37 Absatz 2 der REACH-Verordnung gilt:"Jeder nachgeschaltete Anwender hat das Recht, dem Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder Händler, der ihm einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch liefert, schriftlich (auf Papier oder elektronisch) eine Verwendung zumindest in Form der kurzen, allgemeinen Angaben zur Verwendung bekannt zu geben, damit diese zur identifiziert ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42478
Die Pflichten des sogenannten "Alleinvertreters" (OR = Only Representative) sind in Artikel 8 der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) geregelt:"(1) Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft, die einen Stoff als solchen, in Gemischen oder in Erzeugnissen herstellt, ein Gemisch formuliert oder ein Erzeugnis herstellt, das in die Gemeinschaft eingeführt wird ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42474
Der "alte" Artikel 30 Absatz 1 der CLP-Verordnung sah Folgendes vor:"Der Lieferant sorgt dafür, dass das Kennzeichnungsetikett bei jeder Änderung der Einstufung oder Kennzeichnung des Stoffes oder Gemisches unverzüglich aktualisiert wird, wenn die neue Gefahr größer ist oder wenn neue zusätzliche Kennzeichnungselemente nach Artikel 25 erforderlich sind, wobei die Art der Änderung hinsichtlich des ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44067