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Die Frage wird durch die TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", Punkt 4.3 Absatz 3 beantwortet. Dort heißt es: "Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 29910
der entsprechenden Stoffe oder Gemische relevant sein können. In jedem Fall sind Kenntnisseder folgenden Vorschriftenund Regelungen notwendig:1.Chemikaliengesetz (ChemG),2.Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),3.Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV),4.Technische Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere die 900er Serie, wie a) TRGS900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“, b) TRGS903 „Biologische Grenzwerte“, c) TRGS 905 ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 42899
" ist daher nicht ausreichend.Hinweis:Eine Zeitlang war der Begriff Gefahrstoffkataster üblich, mittlerweile hat sich aber der Begriff Gefahrstoffverzeichnis durchgesetzt, da in § 6 (12) Gefahrstoffverordnung gefordert wird, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat. ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42480
Zum besseren Verständnis muss man zunächst die Regelung des Artikels 29 Abs. 2 der CLP-Verordnung lesen:"Ist es nicht möglich, die Kennzeichnungsangaben vollständig in der in Absatz 1 festgelegten Weise (Anm.: Faltetikett, Anhängeetikett oder äußere Verpackung) anzubringen, so können diese Angaben gemäß Anhang I Abschnitt 1.5.2 reduziert werden." Diese Ausnahmen unter Anhang I Ziffer 1.5.2 der CLP ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 12599
In der Technischen Regel für Gefahrstoffe 200 "Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen" heißt es im Abschnitt 6.16 "Zubereitungen, die im Einzelhandel angeboten werden bzw. für jedermann erhältlich sind": (6) Unabhängig von ihrem Fassungsvermögen müssen die Behälter von Zubereitungen, die im Einzelhandel angeboten werden bzw. für jedermann erhältlich ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 17844
Die Pflichten des sogenannten "Alleinvertreters" (OR = Only Representative) sind in Artikel 8 der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) geregelt:"(1) Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft, die einen Stoff als solchen, in Gemischen oder in Erzeugnissen herstellt, ein Gemisch formuliert oder ein Erzeugnis herstellt, das in die Gemeinschaft eingeführt wird ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42474
keine Aufbewahrungsfristen für ein Sicherheitsdatenblatt.Auf die Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu der Thematik "Arbeiten mit Gefahrstoffen" weisen wir ergänzend hin. ...
Stand: 08.03.2021
Dialog: 12596
ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mit Ausnahme der Angaben zu den Mengenbereichen allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich sein. (2) Der Arbeitgeber hat nach § 14 Absatz 1 GefStoffV sicherzustellen, dass die Beschäftigten Zugang zu allen Sicherheitsdatenblättern ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 16989
Artikel 4 Abs. 3 Verordnung (EG) 1272/2006 (CLP-Verordnung)Unterliegt ein Stoff aufgrund eines Eintrags in Anhang VI Teil 3 der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gemäß Titel V, so wird dieser Stoff entsprechend diesem Eintrag eingestuft, und es wird für die von diesem Eintrag erfassten Gefahrenklassen oder Differenzierungen keine Einstufung dieses Stoffes gemäß Titel II vorgenommen.Fällt ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42790
verantwortlich.Für die richtige Einstufung ist die genaue Kenntnis des Stoffes oder der Zusammensetzung des Gemisches erforderlich. Hilfe bietet hier die DGUV Information 213-034 "GHS – Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen". Bei bleihaltigen Gemischen, die eine Kennzeichnung mit dem GHS08-Piktogramm und dem H-Satz 360FD erfordern, sind bei der Abgabe die Vorschriften ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42448
Nach Artikel 29 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gilt folgendes:"Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften(1) Ist die Verpackung eines Stoffes oder Gemisches entweder so gestaltet oder geformt oder aber so klein, dass es nicht möglich ist, die Anforderungen von Artikel 31 hinsichtlich eines Kennzeichnungsetiketts in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats, in dem de ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42792
Ein solches Vorgehen ist rein rechtlich nicht möglich. Die Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat. In diesem Verzeichnis ist auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter zu verweisen (§ 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung). Wer entgegen § 6 Absatz 12 Satz 1 oder Satz 2 ein Gefahrstoffverzeichnis ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 18217
Gemäß Artikel 37 Absatz 2 der REACH-Verordnung gilt:"Jeder nachgeschaltete Anwender hat das Recht, dem Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder Händler, der ihm einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch liefert, schriftlich (auf Papier oder elektronisch) eine Verwendung zumindest in Form der kurzen, allgemeinen Angaben zur Verwendung bekannt zu geben, damit diese zur identifiziert ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42478
Eintrag zur Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten der BAuA:https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/REACH-Bewertungsstelle-Arbeitsschutz/Diisocyanate.html Informationsflyer des europäischen Klebstoffverbands:https://aut.sika.com/content/dam/dms/at01/5/Feica-Sichere-Zukunft-fuer-Polyurethan.pdf ...
Stand: 24.05.2021
Dialog: 43532
Sauerstoff enthalten, sind weiterhin entsprechend zu kennzeichnen und die Maßnahmen des Arbeitsschutzes beim Umgang mit verdichtetem Sauerstoff im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entsprechend festzulegen.Sollte der verdichtete Sauerstoff jedoch für andere Feuerwehrbehörden abgefüllt und an diese abgegeben werden, so würde ein Inverkehrbringen im Sinne der REACH-Verordnung vorliegen. In diesem Falle ...
Stand: 25.10.2021
Dialog: 43599
wird (bspw. für Forschungszwecke) und somit keine Abgabe an Dritte erfolgt, ist die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes in deutscher Sprache nicht erforderlich (fehlender Abnehmer des Gemisches).Dennoch müssen die Informationen, die dem englischsprachigen Sicherheitsdatenblatt des norwegischen Unternehmens zu entnehmen sind, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sowie für die Unterweisung ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
auf Ihren Lieferanten zuzugehen, damit dieser Ihnen die nach § 6, Abs. 1, 2. der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen zur Verfügung stellt. Die Pflicht Ihres Lieferanten fußt hierbei auf § 4, Abs. 9 der GefStoffV. ...
Stand: 25.08.2019
Dialog: 42822