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. Hier steht im 3. Abschnitt, 3.2 "Es sind der Produktidentifikator, die Konzentration beziehungsweise die Konzentrationsbereiche sowie die Einstufungen zumindest für alle unter Nummer 3.2.1 beziehungsweise 3.2.2 genannten Stoffe anzugeben. Den Lieferanten von Gemischen steht es frei, zusätzlich alle in dem Gemisch enthaltenen Stoffe einschließlich der Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung ...
Stand: 25.08.2019
Dialog: 42822
;iv) für die Tierernährung im Anwendungsbereich der Richtlinie 82/471/EWG."Lebensmittel sind in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wie folgt definiert:"Im Sinne dieser Verordnung sind "Lebensmittel" alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43043
. 19 ChemSanktionsV i. V. m. § 26 Abs. 1 Nr. 11 ChemG bußgeldbewährt.Ein Bußgeld kann somit den Zulieferer als auch den Arbeitgeber als Endanwender betreffen.Das Bußgeld kann in allen Fällen bis zu 50.000 Euro betragen (§ 26 Abs.2 ChemG). ...
Stand: 27.01.2019
Dialog: 22952
verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Anhand dieser Betriebsanweisung hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Beschäftigten über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. ...
Stand: 10.08.2017
Dialog: 29726
oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1. gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen, einschließlich ihrer physikalisch-chemischen Wirkungen, 2. Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19192
über. Er muss dafür Sorge tragen, dass die Angaben zueinander passen. Sofern das Produkt selbst nicht geändert wurde, werden sich auch die Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften nicht wesentlich ändern, hier können die Informationen vom Hersteller übernommen werden. Alle Angaben im Sicherheitsdatenblatt, die sich auf den (ehemaligen) Hersteller beziehen, müssen vom (jetzigen) Inverkehrbringer/Hersteller ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 6199
Gemäß Art. 31 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Nr. 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) sind in einem Sicherheitsdatenblatt unter dem Abschnitt 3.2 "Gemische" der Produktidentifikator, die Konzentration bzw. die Konzentrationsbereiche sowie die Einstufungen zumindest für alle unter Anhang II Nr. 3.2.1 bzw. Nr. 3.2.2 der REACH-VO genannten Stoffe anzugeben.Der Produktidentifikator ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 44113
nicht notwendig ist, kann eine vereinfachte Kennzeichnung angewendet werden. In der Betriebsanweisung und der Unterweisung sind aber auf alle an den Arbeitsplätzen auftretenden Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen einzugehen.(6) Die vereinfachte Kennzeichnung bei Tätigkeiten beinhaltet mindestens die Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemischs sowie ausgewählte Gefahrenpiktogramm(e) unter Berücksichtigung ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 42488
Auf den Seiten der Bau-BG zum Sicherheitsdatenblatt werden die einzelnen Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes ausführlich erläutert.Unter Lehrgang Sicherheitsdatenblatt steht zum Punkt 14 Angaben zum Transport, Punkt 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:„Auszug aus Anhang II der REACH-Verordnung:Es ist für alle betroffenen Verkehrsträger über die besonderen Vorsichtsmaßnahmen ...
Stand: 04.11.2024
Dialog: 44010
-Sätzen handelt es sich um ergänzende Informationen gemäß Artikel 25 CLP-Verordnung. Die Änderung der sensibilisierenden Bestandteile eines Gemisches ändert auch den Wortlaut des EUH208. Außerdem ist die Informationen, welcher sensibilisierende Stoff enthalten ist, bei Tätigkeiten mit dem Produkt, gerade wenn es an die breite Öffentlichkeit abgegeben wird und vor allem für Allergiker von Bedeutung, um ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44067
unberührt."Unter der Nummer 4.5 Absatz 5 und 6 ist folgendes nachzulesen:"(5) Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass eine vollständige Kennzeichnung bei Tätigkeiten nicht notwendig ist, kann eine vereinfachte Kennzeichnung angewendet werden. In der Betriebsanweisung und der Unterweisung sind aber auf alle an den Arbeitsplätzen auftretenden Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen einzugehen.(6 ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43029
Sorge tragen, dass dieser mit allen nötigen Informationen zur Gefährlichkeit des von ihm erworbenen Produktes versorgt wird. Dies kann zusätzliche Hinweise (auch Gefahrenhinweise) notwendig machen. Siehe hierzu REACH-Verordnung Artikel 31 Absatz 4:„(4) Sofern dies nicht von einem nachgeschalteten Anwender oder Händler verlangt wird, braucht das Sicherheitsdatenblatt nicht zur Verfügung gestellt ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 27311
erlassen wurde.Die neue, datierte Fassung der Informationen wird mit der Angabe "Überarbeitet am .... (Datum)" versehen und allen früheren Abnehmern, denen die Lieferanten den Stoff oder die Zubereitung in den vorausgegangenen zwölf Monaten geliefert haben, auf Papier oder elektronisch kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Aktualisierungen nach der Registrierung wird die Registrierungsnummer angegeben."D ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 11885
In Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) vom Lieferanten bereitzustellen ist, sowie die Bedingungen für dessen Aktualisierung und erneute Bereitstellung. Vorgaben zu Form und Inhalt des SDB finden sich in Anhang II der REACH-Verordnung. Die REACH-Verordnung gilt unmittelbar in allen ...
Stand: 15.05.2025
Dialog: 44124
mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können (…)“. Nach Absatz 2 hat „(…) der Arbeitgeber (…) sich die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer oder aus anderen, ihm mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Quellen zu beschaffen (…)“.Vor allem sind die Informationen zu beachten, die nach dem Titel IV der Verordnung (EG) Nr ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 16437
zu Beschränkungen nach Titel VIII;- sonstige verfügbare und sachdienliche Informationen über den Stoff, die notwendig sind, damit geeignete Risikomanagementmaßnahmen ermittelt und angewendet werden können, einschließlich der spezifischen Bedingungen, die sich aus der Anwendung des Anhangs XI Abschnitt 3 ergeben. Auch wenn das Gemisch nur für einen internen Produktionsprozess benötigt wird, müssen alle ...
Stand: 25.05.2025
Dialog: 44130
Entsprechend § 8 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung/GefStoffV hat der Arbeitgeber grundsätzlich sicherzustellen, dass alle verwendeten Stoffe und Zubereitungen identifizierbar sind, gefährliche Stoffe und Zubereitungen innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung versehen sind, die ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung und über die zu beachtenden ...
Stand: 03.05.2023
Dialog: 16278
, dass der Abnehmer Kenntnis von den Schulungsanforderungen hat und Schulungsmaterial in der jeweiligen Amtssprache der Mitgliedstaaten bereitstellen.Sollen diese Stoffe oder Gemische nach dem 24. August 2023 verwendet werden, muss der Arbeitgeber oder Selbstständige sicherstellen, dass die Anwender erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten absolviert haben. Die Schulung muss alle fünf ...
Stand: 24.05.2021
Dialog: 43532
wird mit der Angabe „Überarbeitet am .... (Datum)" versehen und allen früheren Abnehmern, denen die Lieferanten den Stoff oder das Gemisch in den vorausgegangenen zwölf Monaten geliefert haben, auf Papier oder elektronisch kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Aktualisierungen nach der Registrierung wird die Registrierungsnummer angegeben. Auch hierbei ist das aktualisierte Sicherheitsdatenblatt aktiv zur Verfügung ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720
Dokumentation mit allen Angaben nach Absatz 2 ist nicht erforderlich, wenn Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Nummer 6.2 durchgeführt werden. Auf die Angaben nach Absatz 1 Ziffer 3 bis 10 kann in diesen Fällen verzichtet werden. Es ist zu dokumentieren, dass eine geringe Gefährdung festgestellt wurde. Dies ist zu begründen durch Angabe der geringen Menge, der geringen Häufigkeit, der niedrigen ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894