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Zu der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in § 8 Absatz 6 nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten erstmals vor Aufnahme der Tätigkeit zu dokumentieren. Dabei ist Folgendes anzugeben:1.die Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen,2.das Ergebnis der Prüfung auf Möglichkeiten ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894
Gemäß der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung" www.baua.de/trgs zählen zu den für die Gefährdungsbeurteilung wichtigsten Angaben im Sicherheitsdatenblatt ... ... 2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder der Zubereitung/des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird, ... ... Erläuterungen zu Sicherheitsdatenblättern werden unter http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15246
Vorbemerkungen: Die Maßnahmenstufen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) stellen ein gestuftes Schutzmaßnahmenkonzept dar, dessen Anwendung nicht mehr an die Kennzeichnung, sondern nunmehr ausschließlich an die Gefährdungsbeurteilung geknüpft ist. Die Maßnahmenstufen beinhalten technische, organisatorische, hygienische und persönliche Schutzmaßnahmen, die grundsätzlich geeignet ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 9260
Dies kann im Sicherheitsdatenblatt nicht zweifelsfrei erkannt werden: Denn zum einen sieht der § 6 "Informationen und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bezüglich des Gefahrstoffverzeichnisses auch Ausnahmen vor, wenn beispielsweise keine oder lediglich eine sehr geringe Exposition der Beschäftigten "stattfindet". Und das bedeutet, dass nicht alle Gefahrstoffe ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 17808
In § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Folgendes ausgeführt: "(1) Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19192
Eine der Grundpflichten eines Arbeitgebers ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Nach Absatz 1 hat vor der Aufnahme einer Tätigkeit „(…) im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (…) der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 16437
oder Wasserdampf, besteht sollten gekennzeichnet werden.Von Wasser können darüber hinaus Gefährdungen ausgehen, wenn an einem Feuchtarbeitsplatz gearbeitet wird. Siehe dazu die TRGS 401.Der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln. Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend ...
Stand: 12.02.2024
Dialog: 43900
und Gemische in Aerosolpackungen, die für Unterhaltungs- und Dekorationszwecke bestimmt sind (Nr. 40 Anhang XVII REACH). Eine Abgabe dieser Stoffe und Gemische an Privatpersonen ist nicht zulässig!Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe ...
Stand: 10.08.2017
Dialog: 29726
entscheidet alle Etiketten von entsprechenden Produkten zu entfernen, liegt das in seiner eigenen Verantwortung.Anders ist es, wenn ein Reiniger durch einen beruflichen Verwender zur Nutzung durch eigene Beschäftigte im eigenen Betrieb in eine Sprühflasche umgefüllt wird. Hierbei gilt nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) i. V. m. TRGS 201 Abschnitt 3 Folgendes:"(1) Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 43882
gelten und somit von den Bestimmungen der CLP-Verordnung ausgenommen sein, obwohl sie auf Grund der Zusammensetzung eigentlich als gefährlich einzustufen wären Ähnliches gilt auch für Kosmetikprodukte und Arzneimittel.Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind jedoch nicht nur gefährliche Stoffe und Gemische zu berücksichtigen. Dies resultiert aus § 2 ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 43366
In § 6 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung wird Folgendes ausgeführt: "(2) Der Arbeitgeber hat sich die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer oder aus anderen, ihm mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Quellen zu beschaffen. Insbesondere hat der Arbeitgeber die Informationen zu beachten, die ihm nach Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Verfügung ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 16703
Eine abschließende Beantwortung Ihrer Anfrage ist durch uns nicht möglich, dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Entscheidend ist hierbei, ob eine vollständige Kennzeichnung erforderlich ist oder eine vereinfachte Kennzeichnung ausreicht.Die grundsätzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung finden sich in der Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 42488
innerhalb der Organisation weitergibt, wäre dieses kein Lieferant und es läge kein Inverkehrbringen vor.Die Organisation/Gesellschaft muss aber sicherstellen, dass das Sicherheitsdatenblatt allen Instituten, in denen mit dem Stoff oder Gemisch umgegangen wird, zur Verfügung steht, da es Grundlage für die zu treffenden Schutzmaßnahmen ist (Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung usw.) ist. ...
Stand: 05.05.2023
Dialog: 43772
der Gefährdungsbeurteilung fest, dass Unstimmigkeiten in Bezug auf Aktualität und ggf. Korrektheit des Sicherheitsdatenblattes vorliegen, kann er im Rahmen seiner Arbeitgeberverantwortung für eine ordnungsgemäße Gefährdungsermittlung und -beurteilung durchaus verpflichtet sein, die Unstimmigkeiten zu klären (siehe Kap. 5.1 der TRGS 400 - Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen).Ist das über den Hersteller ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 11885
als die in Tabelle 2 genannten Mengen vorhanden sind. Bei der Lagerung von verschiedenen Gefahrstoffen kann stattdessen das Warnzeichen W001 „Allgemeines Warnzeichen“ mit einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift „Gefahrstofflager“ angebracht werden. Die Notwendigkeit der Anbringung weiterer Warnzeichen nach ASR A1.3 ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.(11) Explosionsgefährdete Bereiche, in denen ...
Stand: 19.07.2024
Dialog: 43596
Sie zitieren mit § 2 (1) die Defintion des Begriffs Gefahrstoff "im Sinne dieser Verordnung". Daher ist im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein Stoff mit AGW Wert (z. B allgemeiner Staubgrenzwert) als Gefahrstoff anzusehen.Sie haben also zu prüfen, ob von dem Produkte eine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht (= Gefährdungsbeurteilung) und ggf. mit Maßnahmen des Arbeitsschutzes ...
Stand: 16.08.2022
Dialog: 43697
Sauerstoff enthalten, sind weiterhin entsprechend zu kennzeichnen und die Maßnahmen des Arbeitsschutzes beim Umgang mit verdichtetem Sauerstoff im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entsprechend festzulegen.Sollte der verdichtete Sauerstoff jedoch für andere Feuerwehrbehörden abgefüllt und an diese abgegeben werden, so würde ein Inverkehrbringen im Sinne der REACH-Verordnung vorliegen. In diesem Falle ...
Stand: 25.10.2021
Dialog: 43599
wird (bspw. für Forschungszwecke) und somit keine Abgabe an Dritte erfolgt, ist die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes in deutscher Sprache nicht erforderlich (fehlender Abnehmer des Gemisches).Dennoch müssen die Informationen, die dem englischsprachigen Sicherheitsdatenblatt des norwegischen Unternehmens zu entnehmen sind, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sowie für die Unterweisung ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
nach der Gefahrstoffverordnung (u. a. Gefährdungsbeurteilung und Kennzeichnungspflicht) nachkommen, damit der Arbeitsschutz der Beschäftigten beim Umgang mit den selbst hergestellten Gemischen gewährleistet ist. ...
Stand: 28.07.2020
Dialog: 43232
unberührt."Unter der Nummer 4.5 Absatz 5 und 6 ist folgendes nachzulesen:"(5) Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass eine vollständige Kennzeichnung bei Tätigkeiten nicht notwendig ist, kann eine vereinfachte Kennzeichnung angewendet werden. In der Betriebsanweisung und der Unterweisung sind aber auf alle an den Arbeitsplätzen auftretenden Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen einzugehen.(6 ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43029