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die Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze3 oder H- und EUH-Sätze4 im Wortlaut). Die Bedeutung der R-, H- und EUH-Sätze kann dabei auch sinnvoll umschrieben werden. 2. Falls für den Arbeitsplatz/die Tätigkeit relevant, sollen weitere Gefährdungen aufgenommen werden, die sich z.B. aus betrieblichen Erfahrungen oder Ab-schnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts ergeben und die keine Einstufung bewirken (z.B ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 24126
über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit, 2. Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen haben; dazu gehören insbesondere ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 16666
zu Sicherheitsdatenblättern, und2.über Methoden und Verfahren unterrichtet werden, die bei der Verwendung von Gefahrstoffen zum Schutz der Beschäftigten angewendet werden müssen."Die Forderung nach einer verständlichen Form und Sprache wird nur für die Betriebsanweisung gestellt. Es ist zwar sicherzustellen, dass den Beschäftigten Zugang zu dem Sicherheitsdatenblatt gewährt wird, jedoch wird hier keine Anforderung ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 42547
, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Die Betriebsanweisung muss mindestens Folgendes enthalten:1.Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit,2.Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43006
zu bestätigen. Im Rahmen der Unterweisung, die in Form eines gegenseitigen Erfahrungsaustausches erfolgen sollte, können Erkenntnisse gewonnen werden, die maßgebliche Veränderungen der Arbeitsbedingungen und damit eine Änderung der Betriebsanweisung erforderlich erscheinen lassen.Gesetzlich gibt es also keine zwingende Vorschrift zu einer regelmäßigen Überarbeitung der Betriebsanweisung. Sinnvoll ...
Stand: 01.03.2020
Dialog: 3002
Die Erstellung einer Betriebsanweisung gem. § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erfolgt auf der Grundlage der gefahrstoffrechtlichen Gefährdungsbeurteilung (GBU). Im Rahmen der Gefährdungsermittlung ist das Risiko und die Schadenseinrittswahrscheinlichkeit zu prüfen bzw. festzulegen. Besteht kein Risiko, so sind folglich keine Maßnahmen notwendig und die Schadenseintrittswahrscheinlichkeit ...
Stand: 10.12.2020
Dialog: 43321
sichergestellt werden.Die Definition, wann ein Stoff oder ein Gemisch ein Gefahrstoff ist, hängt von seiner Einstufung und Kennzeichnung ab. Nicht kennzeichnungspflichtige Stoffe und Gemische können sehr wohl bei einer dauerhaften Tätigkeit eine Belastung (Gefährdung) für die Haut bzw. die Gefährdung für die Augen zur Folge haben. Eine Gefährdung unterhalb der Konzentrationsgrenze kann nur durch eine genaue ...
Stand: 15.08.2024
Dialog: 44000
Es muss nicht explizit das Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Gefahrstoff geschult und unterwiesen werden.In der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" finden sich unter Nummer 5 weitere Erläuterungen zu der Unterweisung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Insbesondere möchten wir folgende Informationen hervorheben:"5.1 Allgemeines(1) Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 26.05.2020
Dialog: 43132
Rechtsgrundlage für die Unterweisung der Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen ist § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Der Begriff "Gefahrstoffe" ist wiederum unter § 2 der Verordnung definiert:"(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3,2. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,3. Stoffe, Zubereitungen u ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 7772
sich aus dem vom Hersteller zur Verfügung zu stellenden Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung EG 1907/2006 (sog. "REACH-VO") und den Gebrauchsanweisungen, welche dem Produkt nach Pflanzenschutzrecht beigefügt sein müssen. Darüber hinaus finden die Bestimmungen zum Schutze des Bodens und des Grundwassers Anwendung. Hierzu können wir aber keine Beratung anbieten. Hier sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden.. ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 14929
Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen des Abschnitts 4 ergriffen werden." (§ 6 Abs. 13 GefStoffV). D. h in diesem Fall ist die Erstellung einer Betriebsanweisung nicht notwendig. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen ergeben sich aus dem vom Hersteller zur Verfügung zu stellenden Sicherheitsdatenblatt gem. VO EG 1907/2006 REACH VO. ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15785
auch branchenspezifische Hilfestellungen oder Hinweise des Herstellers des Reinigungsmittels.Zur Abschätzung der Gefährlichkeit der verdünnten Reinigungslösung ist eine einfache Umrechnung nicht möglich, dies muss fachkundig auf Grundlage der Sicherheitsdatenblattes erfolgen oder der Hersteller kann gefragt werden.Dann müssen Art und Ausmaß einer mögliche Exposition bei Tätigkeiten mit der verdünnten Reinigungslösung ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42180
(in der Praxis oft blau gerahmt) und Betriebsanweisungen im Sinne der Gefahrstoffverordnung (in der Praxis oft orange oder rot gerahmt) zu unterscheiden. Im vorliegenden Fall ist es also kein Widerspruch, wenn für die Reinigungsarbeiten und den Umgang mit dem Reinigungsmittel die Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung das Gebot zum Tragen genau festgelegter Handschue enthält, im Normalbetrieb ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 5693
Nach § 4 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) richtet sich die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie von Erzeugnissen mit Explosivstoff nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP Verordnung). In Anhang V der CLP Verordnung findet sich unter der Nummer 2.4 das Piktogramm GHS08 für die Gesundheitsgefahr. Auf der Seite des REACH-CLP ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 42389
einzubeziehen sind, sind unter § 6 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung aufgeführt. U. a. sind dort die Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit und hierbei insbesondere die Angaben im Sicherheitsdatenblatt genannt.Für bestimmte Tätigkeiten, z. B. in Laboratorien, werden zudem im Technischen Regelwerk für Gefahrstoffe wie TRGS 526 "Laboratorien" neben ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 15987
jederzeit wieder aufrufen.Dies wird auch durch den Punkt 4 Abs.(3) TRGS 555 in Zusammenhang mit der zur Verfügungstellung von Sicherheitsdatenblätern verdeutlicht. Dort heißt es:Der Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern kann den Beschäftigten in schriftlicher, digitaler Form oder mit anderen Informationssystemen ermöglicht werden. Die Art und Weise des Zugangs sollte der Arbeitgeber mit den Beschäftigten ...
Stand: 20.01.2025
Dialog: 12024
,3. Sicherheitsdatenblätter,4. Technische Regeln für Gefahrstoffe und sonstige allgemein anerkannte Regeln bezüglich Sicherheitstechnik, Arbeitsmedizin und Arbeitsplatzhygiene. Zusätzlich können auch weitere Informationen, wie z.B.Technische Merkblätter herangezogen werden.(7) Betriebsanweisungen sind an neue Erkenntnisse anzupassen und müssen entsprechend dem Stand der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.04.2025
Dialog: 44107
Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass keine Betriebsanweisungen erstellt werden müssen.In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in § 6 Absatz 13 folgendes nachzulesen:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4 ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42624
Arbeitsschutzrechtliche Unterweisungspflichten wie z. B. nach § 14 Gefahrstoffverordnung bestehen immer dann, wenn ein Arbeitsverhältnis mit Arbeitgeber und Arbeitnehmern besteht. Mitgliedern eines Kegelvereins stehen als Vereinsmitglieder üblicherweise in keinem Arbeitsverhältnis, sodass auch keine Unterweisungspflicht nach Gefahrstoffverordnung besteht. Eine Unterweisungs-/Informationspflicht ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15667
) ist bei der Abgabe keine Sachkunde erforderlich. Aber nach § 9 ChemVerbotsV ist eine Identitätsfeststellung bei der Abgabe von ammoniumnitrathaltigen Zubereitungen verlangt.Eine spezielle Sachkunde für den Umgang ist hier nicht bekannt. ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 15048