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Es gilt der § 14 Abs. 1 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten. Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe sind arbeitsplatz-, tätigkeits- und stoffbezogene verbindliche schriftliche Anordnungen und Verhaltensregeln des Arbeitgebers an Beschäftigte.Die Inhalte der Betriebsanweisung ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 43826
einzubeziehen sind, sind unter § 6 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung aufgeführt. U. a. sind dort die Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit und hierbei insbesondere die Angaben im Sicherheitsdatenblatt genannt.Für bestimmte Tätigkeiten, z. B. in Laboratorien, werden zudem im Technischen Regelwerk für Gefahrstoffe wie TRGS 526 "Laboratorien" neben ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 15987
Eine Betriebsanweisung ist nach § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) auszustellen. Dies wird auch näher in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" erläutert. Dort heißt es unter Nummer 1:"Diese TRGS ist anzuwenden für die Information der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...
Stand: 20.07.2021
Dialog: 20366
für Gefahrstoffe (TRGS) zu berücksichtigen. Abweichungen von den dort genannten Schutzmaßnahmen sind möglich, sofern andere, gleichwertige Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Gleichwertigkeit der Schutzmaßnahmen muss in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend dokumentiert werden. Da im Schadensfall solche Abweichungen oft sehr kritisch hinterfragt werden, empfehlen wir, diese im Vorfeld mit der Aufsichtsbehörde ...
Stand: 14.04.2025
Dialog: 44107
bei Havarien entsorgt werden. Auch die Lagerstrukur/Lagersystematik gem. TRGS 510 (Zusammenlagerungsverbote) sollen allen Beschäftigten bekannt sein. Die Inhalte sind für alle durch Unterschirft zu bestätigen. Die Unterweisung muss für alle jährlich durchgeführt werden. ...
Stand: 17.02.2020
Dialog: 43049
Werden Arbeitnehmer mit dem Umgang von Gefahrstoffen beschäftigt, sind die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- einzuhalten. Somit ist auch gem. § 14 GefStoffV eine Betriebsanweisung auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gem.§ 6 GefStoffV zu erstellen und an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Auf die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 "Betriebsanweisung ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15785
Form und Sprache zugänglich gemacht wirdKonkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten". Nähere Informationen zu Betriebsanweisungen finden sich unter der Nummer 3. Bezogen auf Ihre Anfrage ist hier insbeondere die Nummer 3.1 Absatz 5 hervorzuheben. Hier lässt ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 42961
In der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" wird hierzu, unter Abschnitt 3.1 Absatz 13, ausgeführt:"Sind viele Gefahrstoffe (z. B. in Lackiererbetrieben, Lagerbereichen oder Laboratorien) vorhanden, ist es zulässig, nicht für jeden einzelnen Gefahrstoff eine eigenständige Betriebsanweisung, sondern Gruppen- bzw. Sammelbetriebsanweisungen zu erstellen. Voraussetzung ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 18885
oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen."In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter dem Punkt 4.1 folgendes zur Fachkunde nachzulesen:"(1) Die Gefährdungsbeurteilung ist vom Arbeitgeber fachkundig zu erstellen. Ist der Arbeitgeber nicht selbst fachkundig, dann muss er sich fachkundig beraten ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 42543
und Sprache zugänglich gemacht wird.Hieraus ist ersichtlich, dass erst eine Gefährdungeburteilung zu erstellen ist und daraus folgend eine Betriebsanweisung zu erstellen ist.Hinweis:Weitere Informationen finden sich in der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" und der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten". ...
Stand: 16.09.2020
Dialog: 43250
Rechtsgrundlage für die Unterweisung der Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen ist § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Der Begriff "Gefahrstoffe" ist wiederum unter § 2 der Verordnung definiert:"(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3,2. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,3. Stoffe, Zubereitungen ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 7772
Ja, siehe hierzu Nummer 3.2.4 "Gefahren für Mensch und Umwelt" Absatz 1 der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten":"(1) Es sind die bei den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen möglichen Gefahren zu beschreiben, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben haben. Dementsprechend sind die Gefahrenhinweise (H-Sätze) und ergänzenden Gefahrenhinweise (EUH-Sätze)4 im Wortlaut ...
Stand: 30.08.2021
Dialog: 43574
Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass keine Betriebsanweisungen erstellt werden müssen.In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in § 6 Absatz 13 folgendes nachzulesen:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4 ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42624
über die Stoffe und Gemische, mit denen sie Tätigkeiten ausüben, insbesondere zu Sicherheitsdatenblättern, und2.über Methoden und Verfahren unterrichtet werden, die bei der Verwendung von Gefahrstoffen zum Schutz der Beschäftigten angewendet werden müssen."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbeondere die TRGS 555 "Betriebsanweisung ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43006
Es muss nicht explizit das Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Gefahrstoff geschult und unterwiesen werden.In der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" finden sich unter Nummer 5 weitere Erläuterungen zu der Unterweisung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Insbesondere möchten wir folgende Informationen hervorheben:"5.1 Allgemeines(1) Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 26.05.2020
Dialog: 43132
Nein, dies ist nicht erforderlich. Hierzu finden sich in der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" unter dem Punkt 5.1 folgende Informationen: (6) Nach § 14 Absatz 2 der GefStoffV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Unterweisung sicherzustellen, dass für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische ...
Stand: 17.06.2015
Dialog: 24082
Die GHS Kennzeichnung reicht in einer Betriebsanweisung aus. Siehe hierzu den Punkt 3.2.4 "Gefahren für Mensch und Umwelt" der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten".3.2.4 Gefahren für Mensch und Umwelt Es sind die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen möglichen Gefahren zu beschreiben, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben haben: 1. Zu benennen sind zumindest ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 24126
von Gefahrstoffen beschäftigt, sind die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung einzuhalten. Somit ist auch gem. § 14 eine Betriebsanweisung auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gem. § 6 Gefahrstoffverordnung zu erstellen und an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Auf die TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" weisen wir hin.Die allgemeinen Schutzmaßnahmen ergeben ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 14929
Nähere Informationen finden sich in der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 520 - Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle.Die TRGS 520 unterscheidet hinsichtlich der Qualifikation in Fachkräfte und sonstiges Personal. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer als Fachkraft gemäß Ziffer 4.2 - Fachkundige Personen der TRGS 520 ...
Stand: 06.01.2025
Dialog: 13855
sichergestellt werden.Die Definition, wann ein Stoff oder ein Gemisch ein Gefahrstoff ist, hängt von seiner Einstufung und Kennzeichnung ab. Nicht kennzeichnungspflichtige Stoffe und Gemische können sehr wohl bei einer dauerhaften Tätigkeit eine Belastung (Gefährdung) für die Haut bzw. die Gefährdung für die Augen zur Folge haben. Eine Gefährdung unterhalb der Konzentrationsgrenze kann nur durch eine genaue ...
Stand: 15.08.2024
Dialog: 44000