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Muss eine Betriebsanweisung für einen Gefahrstoff mit acht verschiedenen Sicherheitshinweisen (H-Sätzen) alle acht Hinweise enthalten?

KomNet Dialog 43574

Stand: 30.08.2021

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Betriebsanweisung, Unterweisung, Schulung

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Frage:

Muss eine Betriebsanweisung für einen Gefahrstoff mit acht verschiedenen Sicherheitshinweisen (H-Sätzen) alle acht Hinweise enthalten?

Antwort:

Ja, siehe hierzu Nummer 3.2.4 "Gefahren für Mensch und Umwelt" Absatz 1 der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten":


"(1) Es sind die bei den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen möglichen Gefahren zu beschreiben, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben haben. Dementsprechend sind die Gefahrenhinweise (H-Sätze) und ergänzenden Gefahrenhinweise (EUH-Sätze)4 im Wortlaut oder sinnvoll umschrieben anzugeben."