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, die den Beschäftigten zugänglich gemacht wird. Anhand der Betriebsanweisung sind die Beschäftigten, vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich, mündlich zu unterweisen (§ 14 GefStoffV). ...
Stand: 03.10.2021
Dialog: 43595
Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten" Absatz 1 der GefStoffV). Zudem muss der Arbeitgeber sicherstellen ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 9848
Nach § 14 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden.Teil dieser Unterweisung ist ferner eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. Diese dient auch zur Information der Beschäftigten ...
Stand: 14.10.2020
Dialog: 4162
Um die Gesundheit und Sicherheit seiner Beschäftigten bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen zu schützen, hat der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 1 und 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Notfallmaßnahmen festzulegen und Erste-Hilfe-Einrichtungen bereitzustellen. Die erforderlichen Maßnahmen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Sie sind in einer Betriebsanweisung festzuhalten ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42672
Vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen durch Beschäftigte hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen. Diese ist Grundlage für alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie ermöglicht dem Arbeitgeber eine auf den einzelnen Arbeitsplatz bzw. auf die einzelne Tätigkeit ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 3767
In § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) werden die Pflichten aufgeführt, die bezüglich der Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung zu erfüllen sind. Zunächst müssen Sie prüfen, ob Beschäftigte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen (siehe § 6 GefStoffV). Als Grundlage hierfür müssen Sie geeignete Informationen über die Stoffe/Gemische nutzen. Wenn Ihnen keine Informationen ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 42221
Regelungen zum Umgang mit Gefahrstoffen sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in den konkretisierenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) getroffen. Eine wesentliche Arbeitgeberpflicht gemäß GefStoffV ist das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung, (§ 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung") mit der mögliche Gefährdungen ermittelt und nötige Schutzmaßnahmen ...
Stand: 02.09.2021
Dialog: 11189
Kühlschmiermittel sind aus bis zu dreißig Einzelkomponenten zusammengesetzt. Daher kann nur in der gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden, welche Gefährdungen möglich und welche Maßnahmen zu treffen sind. Die einzelnen Beurteilungspunkte sind unter § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der GefStoffV ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 16509
Beim Umgang mit Gefahrstoffen muss nach § 7 "Grundpflichten" Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) generell eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter dem Punkt 5.8 "Gefahrstoffverzeichnis" in Bezug auf § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 12 GefStoffV folgendes erläutert ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 14531
Über die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe ist nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein Verzeichnis zu führen. Grundsätzlich ist bei allen diesen Gefahrstoffen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 der GefStoffV zu prüfen, ob ungefährliche oder ungefährlichere Stoffe verwendet werden können.Systematisch ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 3668
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich neben den Maßnahmen nach den §§ 8 und 9 die Maßnahmen nach § 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen. Dem Minimierungsgebot (§ 7 "Grundpflichten" Absatz 4 der GefStoffV) entsprechend, sind auch die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME außzuschließen ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 8375
des Labors sind u.a. vom Arbeitgeber entsprechend der TRGS 526 Ziffer 6.2.5 Abs. 1 zu dokumentieren. Grundsätzliche Hinweise:Entsprechend § 7 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 ergriffen worden sind. Um ...
Stand: 10.03.2020
Dialog: 43076
Nein, es ist nicht möglich, Körpernotduschen außerhalb von chemischen Laboratorien anzubringen.Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 44059
Für den Umgang mit Gefahrstoffen in Laboratorien ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten und die dazu bekannt gegebene TRGS 526 "Laboratorien" zu beachten.Die DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen" ist weitestgehend inhaltlich identisch mit der TRGS 526 und beinhaltet zusätzliche Erläuterungen. Auf die entsprechenden ...
Stand: 21.01.2021
Dialog: 15956
Sobald Sie in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass die Gesundheit oder die Sicherheit durch die CMR- Stoffe gefährdet wird, ist ein Verzeichnis nach § 14 (3) Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen.Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 43000
Die beim Umgang mit Gefahrstoffen nötigen Schutzmaßnahmen müssen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Die Gesichtspunkte, die in die Beurteilung der Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten einzubeziehen sind, sind unter § 6 Abs. 1 GefStoffV aufgeführt. U.a. sind dort Informationen ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 5462
Der Umgang mit Gefahrstoffen (hierzu zählen auch Zytostatika) unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten" Abs. 1 der GefStoffV).Weiterhin ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 30047
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert das zusätzliche Ergreifen der Schutzmaßnahmen nach § 9 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen", wenn die dortigen Bedingungen in Absatz 1 erfüllt sind und bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 zusätzlich die besonderen Schutzmaßnahmen nach § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 5759
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".In § 10 Absatz 3 Nummer 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist folgendes nachzulesen:"Wenn Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausgeübt werden, hat der Arbeitgeber...2.Gefahrenbereiche abzugrenzen, in denen Beschäftigte diesen Gefahrstoffen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, und Warn ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 42248
Nein, eine solche Aussage gibt es nicht, denn das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung bei Schweißarbeiten ist immer als letztes Mittel einzusetzen. Zuvor müssen alle anderen Schutzmaßnahmen ausgeschöpft sein.In § 7 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird die Rangfolge zur Festlegung und Anwendung der Schutzmaßnahmen (nach dem STOP-Prinzip) verbindlich vorgegeben. Danach ...
Stand: 07.12.2020
Dialog: 43356