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Regelungen zum Umgang mit Gefahrstoffen sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in den konkretisierenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) getroffen. Eine wesentliche Arbeitgeberpflicht gemäß GefStoffV ist das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung, (§ 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung") mit der mögliche Gefährdungen ermittelt und nötige Schutzmaßnahmen ...
Stand: 02.09.2021
Dialog: 11189
Zunächst finden sich die Regelungen zu Tätigkeiten mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Gefahrstoffen in der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen".Unter der Nummer 5.5.2 "Auswahl von Chemikalienschutzhandschuhen" finden sich unter Anderem folgende grundlegende Informationen:"(1) Folgende Informationen müssen zur Auswahl geeigneter ...
Stand: 23.12.2022
Dialog: 43480
Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten" Absatz 1 der GefStoffV). Zudem muss der Arbeitgeber sicherstellen ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 9848
Sie bereits die Möglichkeit einer Substitution (sh. §6, Abs. 1, 4.).Anhand dieser Gefahrenkategorien müssen Sie dann Ihre Gefährdungsbeurteilung erstellen. Die Grundpflichten (§ 7) und die in Abschnitt 4 im § 8 GefStoffV beschriebenen allgemeinen Schutzmaßnahmen sind zu ergreifen.Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen (§ 9) sind zu ergreifen, wenn die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach § 8 nicht ausreichend ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 42221
krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B".In Bezug auf Leiharbeitnehmer wird unter Nr. 3 Abs.6 der TRGS 410 ausgeführt:"Leiharbeitnehmer sind nach § 11 Absatz 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wie eigene Mitarbeiter zu behandeln. Daher hat der Entleiher das Expositionsverzeichnis für die ihm überlassenen Mitarbeiter zu führen. Spätestens nach Beendigung ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 43000
Beim Umgang mit Gefahrstoffen muss nach § 7 "Grundpflichten" Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) generell eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter dem Punkt 5.8 "Gefahrstoffverzeichnis" in Bezug auf § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 12 GefStoffV folgendes erläutert ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 14531
Gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42816
Gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ...
Stand: 14.04.2021
Dialog: 42523
grundsätzlich nur in Abzügen oder in Einrichtungen mit vergleichbar hohem Schutzniveau durchgeführt werden. (6) In Laboratorien ist typischerweise mit folgenden Gefährdungen durch Gefahrstoffe zu rechnen: 1. Brand- und Explosionsgefahr durch brennbare feste, flüssige und gasförmige Stoffe, 2. Gefahr von Gesundheitsschäden durch feste, flüssige und gasförmige Stoffe, 3. Gefahr durch unbekannte, heftige ...
Stand: 24.03.2021
Dialog: 11740
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert das zusätzliche Ergreifen der Schutzmaßnahmen nach § 9 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen", wenn die dortigen Bedingungen in Absatz 1 erfüllt sind und bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 zusätzlich die besonderen Schutzmaßnahmen nach § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 5759
Grundsätzlich sind nach § 10 Abs.3 Nr.2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen Gefahrenbereiche abzugrenzen, in denen Beschäftigte Gefahrstoffen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können und es sind Warn- und Sicherheitszeichen anzubringen, einschließlich der Verbotszeichen (aufgeführt in Anhang 1 ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42770
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk wird nur an wenigen Stellen explizit auf das Bereithalten von Not- und Augenduschen und Augenspülflaschen eingegangen. So finden sich nähere Erläuterungen zu Augenduschen und Augenspülflaschen unter Ziffer 6.6 der TRGS 526 "Laboratorien": "6.6 Notduschen 6.6.1 Körpernotduschen (1) In Laboratorien müssen mit Wasser - möglichst ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 9921
Ermittlungsmethoden (Anlage 3) unter Berücksichtigung der Absätze 5 und 6 einzusetzen. Hinweise zur Ermittlung finden sich z.B. in DIN EN 689."D. h. es bestehen nicht nur alternative Möglichkeiten neben der messtechnischen Ermittlung der Exposition, sondern diese Alternativen sind nach TRGS 402 sogar vorzugsweise anzuwenden. Wie dies im Einzelfall geschieht, ist in Anlage 2 zu TRGS 402 "Nichtmesstechnische ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 19208
Eine Augennotfallstation zum Spülen der Augen mit einer speziellen Augenspülung fällt ebenso wie eine Augennotdusche unter den Oberbegriff Augenspüleinrichtung und ist somit als solche zu kennzeichnen. Das Rettungszeichen E011 "Augenspüleinrichtung" finden Sie im Anhang 1 der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Der Standort der Augennotfallstation ist im Rahmen ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42616
Vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen durch Beschäftigte hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen. Diese ist Grundlage für alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie ermöglicht dem Arbeitgeber eine auf den einzelnen Arbeitsplatz bzw. auf die einzelne Tätigkeit ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 3767
In der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" ist unter der Nummer 9.2.5 "Reinigungsarbeiten" folgendes nachzulesen:"(1) Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass die Freisetzung und Aufwirbelung von Staub so gering wie möglich ist, z. B. mit Feucht- oder Nassverfahren nach dem Stand der Technik oder saugend unter Verwendung geeigneter Staubsauger oder Entstauber.(2) Geeignete Maßnahmen zum staubarmen ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 23122
Die beim Umgang mit Gefahrstoffen nötigen Schutzmaßnahmen müssen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Die Gesichtspunkte, die in die Beurteilung der Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten einzubeziehen sind, sind unter § 6 Abs. 1 GefStoffV aufgeführt. U.a. sind dort Informationen ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 5462
Das Vorgehen Ihres Arbeitgebers entspricht nicht den Vorgaben des Gefahrstoffrechts.Grundsätzlich darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 ergriffen worden sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 42226
(§ 7 "Grundpflichten" Abs. 1 der GefStoffV). Weiterhin sind besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B entsprechend § 10 der GefStoffV zu berücksichtigen.Um die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen zu schützen, hat der Arbeitgeber ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44059
des Labors sind u.a. vom Arbeitgeber entsprechend der TRGS 526 Ziffer 6.2.5 Abs. 1 zu dokumentieren. Grundsätzliche Hinweise:Entsprechend § 7 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 ergriffen worden sind. Um ...
Stand: 10.03.2020
Dialog: 43076