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Häufig treten bei Beschäftigten an Innenraum-Arbeitsplätzen, d.h. an Arbeitsplätzen ohne Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, unspezifische gesundheitliche Beeinträchtigungen und Befindlichkeitsstörungen auf, wie z.B. Haut- und Schleimhautreizungen, Atemwegsbeschwerden, Müdigkeit und Konzentrationsschwäche auf für die chemische Stoffe in der Innenraumluft verantwortlich sein können. Diese werden als Sic ...
Stand: 05.09.2019
Dialog: 42834
Informationen und Hinweise, Anforderungen und rechtliche Grundlagen zum Vorgehen nach Bränden sind im staatlichen Regelwerk in der TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“, als Berufsgenossenschaftliche Regel in der DGUV Regel 101-004 (bisher: BGR 128) „Kontaminierte Bereiche“ und in der Richtlinie VdS 2357 „Richtlinien zur Brandschadensanierung“ des Gesamtverbandes d ...
Stand: 02.10.2018
Dialog: 22037
untersucht man zum Beispiel eine Substanz (oder ein Stoffwechselprodukt der Substanz) im Blut oder Urin und kann anhand von Vergleichswerten herausfinden, wieviel der Substanz in den Körper gelangt ist. Man bekommt somit viel mehr Informationen über die Belastung der Beschäftigten und kann genauere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten treffen. Es gibt auch Biologische Grenzwerte (BGW ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 43738
Gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung aller Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten durchzuführen. Hierbei müssen Art und Ausmaß aller Expositionswege berücksichtigt werden. Ebenso relevant sind die Inhalte des § 7 Abs. 4 GefStoffV (Minimierungsgebot). „Der Arbeitgeber hat Gefährdungen ...
Stand: 02.03.2017
Dialog: 28694
Nein, unter keinen Umständen.Ein gleichlautender H-Satz ist in keinem Fall ein geeignetes Kriterium, zwei Stoffe in Bezug auf ihre Expositionseigenschaften als "gleich" zu betrachten oder Expositionsmessungen von einem auf den anderen zu übertragen. Das liegt darin begründet, dass der H-Satz lediglich die Art der Gesundheitsgefährdung beschreibt, aber keine Aussagen über das Freisetzungspotential ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 43999
Nein, eine generelle Verpflichtung zur messtechnischen Ermittlung der Expositionshöhe gibt es nicht mehr. Genaue Erläuterungen zur Expositionsermittlung bei CMR-Stoffen gibt der § 10 der Gefahrstoffverordnung "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" sowie die TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27835
werden? Zu der Fragestellung, wie Gefahrstoffe zu bewerten sind, für die kein Arbeitsplatzgrenzwert existiert (oder nicht mehr existiert), wird in der LASI-Leitlinie LV 45 - bezogen werden kann - unter Abschnitt D 3 STOFFE OHNE GRENZWERT folgendes ausgeführt: "D 3.1 § 7 Wie erfolgt künftig die Beurteilung von Arbeitsplätzen, an denen Stoffe ohne Grenzwert verwendet werden, ggf. auch solche, die früher einen TRK ...
Stand: 21.04.2016
Dialog: 17416
) und dem Grenzwert GW (Arbeitsplatzgrenzwert AGW) berechnet: I = MW/GW. Bei mehreren Stoffen mit AGW werden die einzelnen Stoffindices Ii zu einem Gesamtindex IAGW addiert: IAGW = ∑ Ii = ∑ MWi/GWi. Außerdem ist zu prüfen, ob die Kurzzeitwertanforderungen erfüllt sind. Nach diesem Konzept gelten Schutzmaßnahmen als ausreichend und die Arbeitsplatzgrenzwerte als dauerhaft-sicher eingehalten ...
Stand: 19.08.2014
Dialog: 21819
sind verbindlich. Ist kein AGW vorhanden, sind andere Beurteilungsmaßstäbe heranzuziehen. In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" findet sich diesbzgl unter Nr. 6.4 Abs.4 folgende Aussage: "Ist kein AGW vorhanden, hat der Arbeitgeber andere geeignete Beurteilungsmaßstäbe in eigener Verantwortung heranzuziehen." In den Begriffsbestimmungen der TRGS 402 ...
Stand: 03.08.2017
Dialog: 29912
Die Verantwortung liegt gemäß § 6 (1) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) grundsätzlich beim Arbeitgeber. Gemäß § 15 GefStoffV sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Ermittlung der Gefährdungen und Umsetzung von Schutzmaßnahmen zusammenzuarbeiten.Freimessungen durch öffentliche Feuerwehr erfolgen ausschließlich der Abwehr unmittelbarer Gefahren und sind für Belange des Arbeitsschutzes nur ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 44098
erlangen! Ziel dieses Verbotes und seiner relativ drastischen Sanktionierung ist es zu verhindern, dass Gefahren durch asbesthaltige Bauteile durch Unsichtbarmachung kaschiert werden und damit im Abbruch- oder erneuten Sanierungsfall in der Zukunft Gefahren durch den Asbest nicht mehr erkannt werden. Von daher ist das Überdeckungsverbot sozusagen die Sicherstellung eines präventiven Arbeitsschutzes ...
Stand: 10.12.2015
Dialog: 17752
der Schadstoffe außer durch die eingesetzten Verfahren auch von Oberflächenbeschichtungen und -verunreinigungen beeinflusst werden. Auch können durchaus Partikel / Schweißrauche mit toxischer oder krebserzeugender Wirkung entstehen.Fragen 3 und 4:In der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV werden die Begriffe "Maximale Arbeitsplatzkonzentration" - MAK und "Technische Richtkonzentration" - TRK nicht mehr verwendet ...
Stand: 26.04.2016
Dialog: 10945
Nach § 7 Absatz 10 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gilt:"Wer Arbeitsplatzmessungen von Gefahrstoffen durchführt, muss fachkundig sein und über die erforderlichen Einrichtungen verfügen. Wenn ein Arbeitgeber eine für Messungen von Gefahrstoffen an Arbeitsplätzen akkreditierte Messstelle beauftragt, kann der Arbeitgeber in der Regel davon ausgehen, dass die von dieser Messstelle gewonnenen ...
Stand: 08.05.2024
Dialog: 43944
schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Bei CMR-Stoffen reicht in vielen Fällen von der Theorie her ein einziges Molekül, um z. B. Krebs auszulösen. Nur den effektiven Reparaturmechanismen des menschlichen Körpers ist es zu verdanken, dass nicht noch viel mehr Krebsfälle auftreten (kleinere Schäden kann der Körper reparieren, diese Fähigkeit nimmt in der Regel ...
Stand: 07.10.2015
Dialog: 24946
Gemäß § 7 Absatz 7 „Grundpflichten“ der aktuellen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat „(…) der Arbeitgeber (…) die Funktion und die Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen regelmäßig, mindestens jedoch jedes dritte Jahr, zu überprüfen (…)“.Die Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen wird dadurch sichergestellt, dass nach § 7 Absatz 8 die in § 2 Absatz 8 mit gesetzlicher Verbindlichkeit ...
Stand: 15.12.2022
Dialog: 43731
:- ist der Stoff in der TRGS 905 genannt, gilt für Deutschland die dort genannte Bewertung- ist der Stoff in der TRGS 905 nicht genannt, gilt die Einstufung nach der CLP-VO bzw. TRGS 906.Da also der AGS reine Weichholzstäube in der TRGS 905 als krebserzeugend einstuft (siehe Tabelle dort), gilt in Deutschland für Weichholzstaub derselbe AGW, wie für Hartholzstäube gemäß TRGS 906.Hält der Arbeitgeber diesen AGW ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 44104
des Arbeitsstättenrechts mit der Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) heranzuziehen. Nach Ziffer 3.6 Abs. 1 des Anhangs der ArbStättV mit „Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1“ muss der Arbeitgeber – Unternehmer oder Geschäftsführer, Behörden- oder Dienststellenleiter etc. - sicherstellen, dass „(…) in umschlossenen Arbeitsräumen (…) unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung ...
Stand: 19.05.2016
Dialog: 3575
Vorbemerkungen: In § 7 "Grundpflichten" Absatz 8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird als Schutzziel definiert, dass Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Dies kann mit Hilfe der Durchführung von Arbeitsplatzmessungen oder alternativ durch andere geeignete Methoden erfolgen: "(8) Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Er hat die Einhaltung ...
Stand: 20.10.2016
Dialog: 19315