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Können wir die Messergebnisse für einen pulverförmigen Stoff mit H-Satz 351 auf einen anderen Stoff mit H-Satz 351 übertragen?
KomNet Dialog 43999
Stand: 20.08.2024
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Schadstoffermittlung, Messungen
Frage:
Wir gehen mit zwei unterschiedlichen Pulvern um. Beide Stoffe sind mit dem ,,H-Satz 351 - Kann vermutlich Krebs erregen" gekennzeichnet. Bei einem der beiden Stoffe haben wir bereits mehrere Expositionsmessungen durchgeführt. Können wir die Messergebnisse auf den anderen krebserregenden Stoff übertragen (Arbeitsbedinungen sind bei beiden Pulvern identisch)?
Antwort:
Nein, unter keinen Umständen.
Ein gleichlautender H-Satz ist in keinem Fall ein geeignetes Kriterium, zwei Stoffe in Bezug auf ihre Expositionseigenschaften als "gleich" zu betrachten oder Expositionsmessungen von einem auf den anderen zu übertragen. Das liegt darin begründet, dass der H-Satz lediglich die Art der Gesundheitsgefährdung beschreibt, aber keine Aussagen über das Freisetzungspotential trifft, selbst wenn beide Stoffe in Pulverform vorliegen.