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nicht oder nur schwer möglich.Für die Ladeeinheitensicherung gibt die VDI-Reihe 3968 "Sicherung von Ladeeinheiten", zu beziehen über den Beuth-Verlag GmbH, Hilfestellung.Schon bei der Bildung von Ladeeinheiten (z. B. Verpacken) müsste schon eine Betriebsanweisung für die Verpacker erstellt werden, die die Belange der zukünftigen Ladungssicherung berücksichtigt.Die Betriebsanweisung für die Verladung ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 3874
Beim Be- und Entladen von LKWs gelten u. a. folgende Verordnungen und technische Regeln des Arbeitsschutzes:Arbeitsstättenverordnung mit der ASR A1.8 "Verkehrswege" Betriebssicherheitsverordnung mit demAnhang 1, Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel, insbesondere dieNr. 1 Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln ...
Stand: 26.07.2022
Dialog: 42477
Es gilt der Anhang 1 Nr. 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln - der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist u. a. aufgeführt:"1.1 Mobile Arbeitsmittel müssen so ausgerüstet sein, dass die Gefährdung für mitfahrende Beschäftigte so gering wie möglich gehalten wird. (…)"Darüber hinaus gelten die TRBS 2111 ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44004
von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
zur Sicherheit beim Be- und Entladen sowie zur Ladungssicherung finden sie auch in Veröffentlichungen der Berufsgenossenschaften und in der VDI -Richtlinie 2700. ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 21867
Bei der Verantwortung für die Ladungssicherung unterscheidet man das Ordnungsrecht und das Handelsrecht. Nach dem Handelsrecht sind Absender und der Frachtführer für die Ladungssicherung verantwortlich. Der Absender kann seine Pflichten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) auf den Frachtführer (aber niemals auf den Fahrer) übertragen.Hinweis: Gefahrgutrechtlich ist jeder Verlader, der nachträglich Stü ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 11367
Aus dem staatlichen Vorschriften ist uns zwar keine Vorschrift bekannt, die sich mit dieser Thematik beschäftigt, dafür aber aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.In der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" ist in § 37 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Beim Be- und Entladen von Fahrzeugen muss sichergestellt werden, dass diese nicht fortrollen, kippen oder umstürzen ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 42965
Eine Unterweisung ist, unserer Einschätzung nach, in Ihrem Fall ausreichend.Der Sprinter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach Nummer 1.9 a) des Anhangs der BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208
Zurrmittel, wie Zurrgurte und Zurrketten sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV). Die in der VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1 enthaltenen Hinweise auf Art, Umfang ...
Stand: 05.09.2019
Dialog: 11953
Gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angeboten.Auf die Broschüre "Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft" weisen wir hin.Da es bei unzureichender Ladungssicherung zur Gefährung von ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 12770
Dies ist unserer Einschätzung nach nicht zulässig. Sollte Ihnen ein nicht den Vorschriften entsprechender Zurrgurt auffallen können Sie sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. In einem Flyer der Bezirksregierung Köln ist nachzulesen, welche Informationen ein Etikett eines Zurrgurtes mindestens enthalten muss: Zulässige Zurrkraft 2 (LC); Länge (LG) beim einteiligen Gurt, resp. LGF ...
Stand: 22.07.2016
Dialog: 27095
Im Hamburger Hafen werden zu etwa 90 % Schiffe fremder Flaggen abgefertigt. Während der Liegezeit gelten einheitliche nationale Arbeitsschutzvorschriften - auch für Schiffe fremder Flagge und deren Besatzungsmitglieder, u.a. das Arbeitsschutzgesetz. Auf See, d.h. auch beim Aufsuchen und Verlassen des Lade- oder Löschplatzes, findet das Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) auch für Schiffe fremder ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 2667
Zur Frage 1: Die Ladungssicherungsvorschriften gelten auch für Fahrzeuge, welche mit Sand/Kies beladen sind.Zur Frage 2: Schüttgüter dürfen nur so hoch aufgeschichtet werden, dass sie nicht über die Bordwand abrutschen können. Bordwände müssen dicht sein, Sand etc. muss angefeuchtet oder mit einer Plane versehen sein. Ggf. sind Silofahrzeuge zu verwenden.Zur Frage 3: Der verantwortliche Verlader ( ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1830
provisorisch vergrößert werden, da der Wechselbehälter beim Unterfahren von der Unterbauung gestoßen werden könnte. Bei Bedarf müssen teleskopierbare Stützen verwendet werden. Es ist darauf zu achten, dass immer alle vier Teleskop-Stützbeine auf die gleiche Abstellhöhe eingestellt sind. Steckvorrichtungen oder Federstecker der teleskopierbaren Stützbeine sind unverlierbar auszuführen ...
Stand: 22.09.2015
Dialog: 24812
und Einrichtungen für das ordnungsgemäße Sichern der Ladung vorhanden sind c) und nicht z. B. aus Zeitgründen auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verzichtet werden soll. In der Praxis hat sich bewährt, dass bei Beladungsvorgängen der Fahrer/-in die Ladungssicherung durchführt, sich dann beim Verlader (oder seinem Beauftragten) meldet. Dieser schaut sich dann die Ladungssicherung kurz an und, sofern ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2584
Beim Thema "Ladungssicherung" kann ein Verlader seine Pflichten/Verantwortung grundsätzlich nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteilen zu § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6168
Lenkmanövern und bei einer Vollbremsung verhindert. Unter die Palette werden Antirutschmatten gelegt. Um zu verhindern, dass der Spanngurt sich beim Festziehen in die Sackware drückt, solte auf die oberste Reihe eine Palette oder ähnliches gelegt werden, somit wird der Anpressdruck auch besser verteilt. Bei Anwendung von Antirutschmatten reicht es dann auch aus den Spanngurt handfest anzuziehen. Weiterhin ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11618
, sich eine Verantwortung des Fahrers nach § 23 der StVO ergibt, wenn er vor oder nach Fahrtantritt wahrnehmbare Ladungssicherungsmängel nicht behebt oder beheben lässt.Auf die Anforderungen zur Ladungssicherung beim Transport gefährlicher Güter gem. Verordnung GGVSEB und ADR (Kap. 7.5.7) weisen wir hin. ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 6244