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Grundsätzlich spricht rechtlich nichts dagegen, dass die Fahrer mit ihren eigenen Flurförderzeugen Be- und Entladearbeiten durchführen.Es ist der § 8 Arbeitsschutzgesetz "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten und hier insbesondere der Absatz (2)."(1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17577
Das Arbeitsverfahren ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- vom Arbeitgeber zu bewerten und festzulegen. Zur Auswahl des Arbeitsverfahrens nennt die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- Mindestanforderungen. Sie nennt im Anhang 1, Ziffer 3.1 Anforderungen an das zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, insbesondere... "3.1.4 Die Verwendung ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
Die Praxis hat gezeigt, dass für die Vermeidung von Unfällen an Be- und Entladestellen gerade die Abstimmung zwischen Lagermeister und Fahrern über den Arbeitsablauf entscheidend ist.Aus Arbeitsschutzrecht und Straßenverkehrsrecht lässt sich keine grundsätzlich dem Fahrer des LKW oder dem Fahrer des Gabelstaplers zugewiesene „Oberaufsicht“ ableiten, zumal es sich bei diesen häufig um Arbeitnehmer ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 21867
von Fahrer und Dritten kommen kann, kommt die rechtliche Verantwortung des Verladers auch hier zum Tragen.Aus v.g Gründen ist eine Schulung zum Thema Ladungssicherung für das Verladepersonal unumgänglich. Es sollte in jedem Fall eine Schulung durch einen autorisierten Referenten stattfinden. Aus unserer Sicht braucht diese jedoch nicht die Dauer von 2 Tagen haben.Derartige Schulungen können unter Umständen ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 12770
Bei der Verantwortung für die Ladungssicherung unterscheidet man das Ordnungsrecht und das Handelsrecht. Nach dem Handelsrecht sind Absender und der Frachtführer für die Ladungssicherung verantwortlich. Der Absender kann seine Pflichten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) auf den Frachtführer (aber niemals auf den Fahrer) übertragen.Hinweis: Gefahrgutrechtlich ist jeder Verlader, der nachträglich ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 11367
und Einrichtungen für das ordnungsgemäße Sichern der Ladung vorhanden sind c) und nicht z. B. aus Zeitgründen auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verzichtet werden soll. In der Praxis hat sich bewährt, dass bei Beladungsvorgängen der Fahrer/-in die Ladungssicherung durchführt, sich dann beim Verlader (oder seinem Beauftragten) meldet. Dieser schaut sich dann die Ladungssicherung kurz an und, sofern ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2584
eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist." Eine sichere Unterbringung von Dingen im Fahrzeug gehört somit zu den Grundpflichten eines jeden Fahrzeugführers. Verantwortlich ist aber auch der für den Einsatz des Fahrzeuges verantwortliche Vorgesetzte. Er muss u.a. dafür sorgen, dass das Fahrzeug betriebssicher ist, dass der Fahrer regelmäßig und angemessen unterwiesen wird und dass dem Fahrer ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 2459
- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."Wenn die Ladung nicht oder nicht richtig gesichert ist, und der Fahrer sein Fahrzeug- selbst beladen hat,- mit beladen hat oder- bei der Beladung anwesend war, und noch vor der Abfahrt in die Ladungssicherung eingreifen kann/ die Ladungssicherung durchführen kann, dann hat er gegen ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 6244
der Pflichten / Verantwortung nicht zu. Die Richtlinie VDI 2700 ff. wendet sich an den Fahrer, Fahrzeughalter und Verlader. In § 412 Handelsgesetzbuch -HGB- heißt es. "...soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen." Zusammengefasst ergibt sich, dass alle ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 2773
ist, insbesondere aber an denjenigen, der unter eigener Verantwortung das Fahrzeug beladen hat." Ferner lassen die gefahrgutrechtlichen Vorschriften die Verlagerung der Pflichten/Verantwortung nicht zu. Die Richtlinie VDI 2700 ff. wendet sich ebenfalls an den Fahrer, Fahrzeughalter und Verlader. Zusammengefasst ergibt sich folgende Verantwortung für die Ladungssicherung:§ 412 HGB - beförderungssichere Verladung ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6168
Stellen (z.B. Kammern, Verbände, Gewerkschaften etc.) geklärt werden. KomNet als Beratungsinstitution des Arbeitsschutzes kann dazu keine Auskunft geben. Zur Frage 4: Ladungssicherung wird in der VDI 2700 allgemein angesprochen (s. a. Beschluss des OLG Koblenz vom 06.09.1991, Az: 1 Ss 265/91. Die öffentlich-rechtlichen Verantwortlichkeiten sind geregelt in: Fahrer: §§ 22,23 StVO Verlader: § 22 StVO ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1830
Es gilt der Anhang 1 Nr. 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln - der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist u. a. aufgeführt:"1.1 Mobile Arbeitsmittel müssen so ausgerüstet sein, dass die Gefährdung für mitfahrende Beschäftigte so gering wie möglich gehalten wird. (…)"Darüber hinaus gelten die TRBS 2111 Tei ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44004
Zunächst muss geprüft werden, ob der Anhänger überhaupt in der Lage ist die Ladung aufzunehmen. Zu beachten ist die max. Zuladung des Anhängers und die zulässige Stützlast an der Anhängerkupplung.Bei palettierter Ware eignen sich zur Ladungssicherung am besten Zurrgurte mit Ratsche oder Ladungssicherungsnetze. So wird ein Verrutschen der Ladung auch auf schlechten Straßen, bei plötzlichen Lenkmanö ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11618
Flaggen Anwendung.Unfallverhütungsvorschriften sind für ausländische Firmen als Technische Regel zu beachten. Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten" und die DGUV Vorschrift 84 "Unfallverhütungsvorschrift Seeschifffahrt" enthalten detaillierte Regelungen.So sind z.B. Arbeiten bei Absturzgefahren über mehr als eine Containerhöhe nur mit Höhensicherung zulässig (DGUV Vorschrift 36, § 11). Im Hafen ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 2667
sind, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.Diese Kenntnisse sind den Beschäftigten zu vermitteln. Nach § 12 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer ...
Stand: 26.10.2022
Dialog: 27856
zum sicheren Arbeiten bei, da sie in der Lage sind, die einschlägigen Gefahren zu erkennen. Darüber hinaus hat der Unternehmer für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch unter allen Mitarbeitern zu sorgen, die mit der Ladungssicherung zu tun haben. An jeden Arbeitsplatz gehört der „richtige“ Mitarbeiter mit der „richtigen“ Qualifikation. Qualifikationsmängel sind durch regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 43195
bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Eine ähnliche Regelung findet sich in § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Fazit: Die Beschäftigten sind durch den Arbeitgeber regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, zu unterweisen. Hierzu gehört auch die Thematik der Ladungssicherung. Sollte er selbst nicht fachkundig sein, hat er sich fachkundige Unterstützung ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25429
). Durch sie verfügt der Betrieb über Mitarbeiter, die sich mit der Be- und Entladung und der Ladungssicherung auskennen.Diese qualifizierten Mitarbeiter tragen zum sicheren Arbeiten bei, da sie in der Lage sind, die einschlägigen Gefahren zu erkennen.Darüber hinaus hat der Unternehmer für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch unter allen Mitarbeitern zu sorgen, die mit der Ladungssicherung zu tun haben"Dies trifft ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208