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Flurförderzeuge wie Gabelstapler sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte beauftragt ein Flurförderzeug zu fahren, muss daher die Anforderungen der BetrSichV (im Anhang 1 BetrSichV sind grundsätzliche Anforderungen an Flurförderfahrzeuge genannt) und das Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 02.06.2017
Dialog: 29437
) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen festzulegen.Ihr Arbeitgeber trägt also grundsätzlich für die bereitgestellten Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und für erforderliche Maßnahmen bei Nutzung von Radladern durch Beschäftigte die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Werden Beschäftigte in fremden Betrieben tätig, muss auch für diese Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16471
zu unterweisen. Insbesondere hinsichtlich der Betriebsabläufe, der Tätigkeiten, der möglichen Gefahren, der betrieblichen Gefahrenabwehr und zum sicheren Verlassen des Arbeitsplatzes (Flucht- und Rettungsplan).Speziell bei Tätigkeiten mit Flurförderzeugen (Gabelstapler) sind weitergehende Anforderungen an den Fahrer zu stellen. Dies dient dem Eigenschutz des Fahrers, aber auch dem Schutz der übrigen ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 14129
im vorliegenden Fall, dass der Arbeitgeber, dessen Monteure die Stapler auf fremdem Grund nutzen sollen, sicherstellen muss, dass er seinen Beschäftigten nur geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellt.Unter Punkt A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung- LV 35 wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42435
des Arbeitsmittels und dem Boden eingequetscht werden kann, muss ein Rückhaltesystem für den mitfahrenden Beschäftigten vorhanden sein. 1.4) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei Flurförderzeugen Einrichtungen vorhanden sind, die Gefährdungen aufsitzender Beschäftigter infolge Kippens oder Überschlagens der Flurförderzeuge verhindern. Solche Einrichtungen sind zum Beispiel a) eine Fahrerkabine, b ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 4805
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Nach § 4 ArbSchG muss der Arbeitgeber bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen u. a. den "Stand der Technik" berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u. a. in Technischen Regeln ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 22495
Nein. Eine generelle Pflicht zum Tragen von Kopfschutz (Schutzhelme) besteht für Gabelstaplerfahrer nicht. Vielmehr muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob für den Gabelstaplerfahrer im Rahmen seiner Tätigkeit Gefährdungen für den Kopf durch Anstoßen, herabfallende Teile etc. bestehen. Sind technische und organisatorische Maßnahmen ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 16237
in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können. Der "normale" Staplerschein reicht nicht aus.Fazit: Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmern Arbeitsmittel bereitstellt sowie für die Benutzung bei der Arbeit überlässt, muss die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, hier insbesondere Betriebssicherheitverordnung -BetrSichV- und die Vorschriften seines Unfallversicherungsträgers ...
Stand: 25.03.2022
Dialog: 14749
in v. g. Regelwerken noch in anderen arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken näher konkretisiert. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber eigenverantwortlich mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen muss, auf welche Strecken die v. g. Forderung zutrifft. Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14795
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sind keine pauschalen Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgeführt. In der DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge ist unter § 12 Abs. 2 die Regelung getroffen, dass Flurförderzeuge nur mit an die Fahrbahnverhältnisse angepasster Geschwindigkeit verfahren werden dürfen.Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob ...
Stand: 09.01.2020
Dialog: 3463
scharfen Bremsen herausgeschleudert werden und den Fahrer oder andere Personen verletzen; - eine übergroße Kiste kann die Sicht des Fahrers einschränken.Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteiulung die o.g. Gefährdungen betrachten und die notwendigen Maßnahmen ableiten. Gegebenenfalls kann der Hersteller zu dem Thema befragt werden.Informationen erhalten Sie auch in der DGUV ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 15125
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird unter der Nummer 1.4 des Anhang 1 folgendes ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei Flurförderzeugen ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 13244
Form zu erstellen. (2) Der Unternehmer hat die Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache abzufassen und an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte bekannt zu machen. (3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die Betriebsanweisung beachtet wird. (4) Die Versicherten haben die Betriebsanweisung zu beachten." Hinweis:Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 14247
. Dazu gehört einmal, dass der Gabelstapler mit einer Anhängekupplung ausgerüstet ist, von der sich der Anhänger nicht unbeabsichtigt lösen kann. Ferner muss der Gabelstapler in der Lage sein, die Anhängelast sicher abzubremsen. Die Anhängelast besteht aus dem Gewicht des Anhängers und der Ladung.Der § 24 DGUV Vorschrift 68 bestimmt z. B. für Flurförderzeuge zum Verfahren von Anhängern konkret ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 23385
Beschäftigter zwischen Teilen des Arbeitsmittels und dem Boden eingequetscht werden kann, muss ein Rückhaltesystem für den mitfahrenden Beschäftigten vorhanden sein. 1.4 Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei Flurförderzeugen Einrichtungen vorhanden sind, die Gefährdungen aufsitzender Beschäftigter infolge Kippens oder Überschlagens der Flurförderzeuge verhindern. Solche Einrichtungen sind zum Beispiel ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 29222
Unter der Nummer 2.2 des Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel zum Heben von Lasten mit einem deutlich sichtbaren Hinweis auf die zulässige Tragfähigkeit versehen sind. Sofern unterschiedliche Betriebszustände möglich sind, ist die zulässige Tragfähigkeit für die einzelnen Betriebszustände ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 30268
die Kippbewegung mehr als eine Vierteldrehung ausmachen kann, oder c) eine andere Einrichtung mit gleicher Schutzwirkung. Falls beim Überschlagen oder Kippen des Arbeitsmittels ein mitfahrender Beschäftigter zwischen Teilen des Arbeitsmittels und dem Boden eingequetscht werden kann, muss ein Rückhaltesystem für den mitfahrenden Beschäftigten vorhanden sein. 1.4 Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen ...
Stand: 12.12.2024
Dialog: 27874
/Produktsicherheit/Produktgruppen/pdf/Lastaufnahmemittel.pdf ) müssen die allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt entsprechend § 3 Abs. 2 Prduktsicherheitsgesetz - ProdSG erfüllt werden.Ob die Zugstangen für die Tätigkeit geeignet und welche Maßnahmen zu treffen sind, muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16269
sich auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes. Daher kann sie nur im Betrieb selbst durchgeführt werden. Hierbei ist zwischen einem geräte- und einem verhaltensbezogenen Teil der betrieblichen Qualifizierung zu unterscheiden.Diese Ausbildungen sind für den Betrieb der v. g. Flurförderzeuge dringend zu empfehlen. Der Arbeitgeber muss sich vergewissern ob die Beschäftigten diese Ausbildung durchlaufen haben ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 5277
Uns sind aus dem Arbeitsschutzrecht keine Vorschriften bekannt, die bei kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln pauschal zusätzliche Vorkehrungen wegen eines möglichen Herabfallens der Last fordern. An jedem Kran muss aber die zulässige Tragfähigkeit dauerhaft und leicht erkennbar angebracht sein.Im § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird als eine Grundpflicht des Arbeitgebers genannt ...
Stand: 31.07.2018
Dialog: 42382