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Für den Transport von Dichlormethan gelten die Gefahrgutvorschriften Straße - ADR. In diesen wird Dichlormethan als gefährliches Gut mit der UN-Nr. 1593 und der Klasse 6.1 eingestuft. Welche genauen Anforderungen sich ergeben, richtet sich nach der Menge der gefährlichen Güter, die befördert werden sollen.Es ist möglich Dichlormethan als begrenzte Menge nach Abschnitt 3.4.1 ADR zu transportieren. ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6758
Das ADR sieht unter Abschnitt 1.1.3 mehrere Freistellungsmöglichkeiten vor, u.a. Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung (Unterabschnitt 1.1.3.1).Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gilt als sogenannte Handwerkerlregelung und besagt:"Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baus ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 16348
werden. Die Versandstücke sind daher vorzugsweise in belüftete oder offene Fahrzeuge zu verladen. In den GGVSEB-Richtlinien RSEB wird für Gase der Klasse 2 aufgrund der Unfallsituation auf die Vorgaben des DVS Merkblattes 0211 sowie die Vorgaben der TRG 280 Nr.4.4 verwiesen. Offene Fahrzeuge Bei der Beförderung mit offenen Fahrzeugen (Pritsche) ist immer ausreichende Lüftung gewährleistet.Gedeckte Fahrzeuge ...
Stand: 21.07.2017
Dialog: 4356
Die bei der Beförderung gefährlicher Güter mitzuführenden Beförderungspapiere und damit zusammenhängende Informationen sind unter Abschnitt 5.4.1 des ADR genannt. Eine Forderung nach Mitführen der Sicherheitsdatenblätter besteht danach nicht.Hinweis: Freistellungsmöglichkeiten von den Gefahrguttransportvorschriften sind Abschnitt 1.1.3 des ADR zu entnehmen.Auf die Broschüre "Transport von Gefahrgü ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16414
zu verladen. In den GGVSEB-Richtlinien RSEB wird für Gase der Klasse 2 aufgrund der Unfallsituation auf die Vorgaben des DVS Merkblattes 0211 sowie die Vorgaben der TRG 280 Nr.4.4 verwiesen. Offene Fahrzeuge Bei der Beförderung mit offenen Fahrzeugen (Pritsche) ist immer ausreichende Lüftung gewährleistet. Gedeckte Fahrzeuge Werden Flüssiggasflaschen oder andere Versandstücke mit Flüssiggas in gedeckten ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 5171
Nein, es muss kein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus dem Gefahrstoffrecht, der Transport von gefährlichen Gütern hingegen richtet sich nach den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Hinweise:Weitere Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern in der Bauwirtschaft finden Sie auf de ...
Stand: 07.06.2024
Dialog: 30547
Grundsätzlich gelten die Regelungen des ADR in allen ADR-Vertragsstaaten. Zur Zeit sind dies 47 Staaten, zu denen u. a. auch die Schweiz und die Niederlande zählen. Eine Übersicht der Vertragsstaaten findet sich in der RSEB unter dem Punkt 70.1. Dies bedeutet bezogen auf Ihre Frage, dass die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c auch in der Schweiz und den Niederlanden in Anspruch genommen w ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 22886
Für den Transport von gefährlichen Gütern im öffentlichen Verkehrsraum auf der Straße ist das ADR anzuwenden.Ob eine maximale Verwendungsdauer vorgeschrieben ist, hängt davon ab, aus welchem Werkstoff das Gebinde ist. Für Gebinde aus Kunststoff gelten die Vorgaben des Unterabschnitts 4.1.1.15."Sofern von der zuständigen Behörde nicht etwas anderes festgelegt wurde, beträgt die zulässige Verwendung ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 18726
müssen. Bei unverpackten Gegenständen ist die Kennzeichnung auf dem Gegenstand, seinem Schlitten oder seiner Handhabungs-, Lagerungs- oder Abschusseinrichtung anzubringen.Nach Absatz 5.2.2.1.1 ist " Für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand sind die in Spalte 5 angegebenen Gefahrzettel anzubringen, sofern durch eine Sondervorschrift in Spalte 6 nichts anderes vorgesehen ist."Nach Absatz ...
Stand: 15.04.2020
Dialog: 26277
geltenden Gefahrgutvorschriften anzuwenden. Beispiel: Über See wird eine Gefahrgut der Klasse 9 nach dem IMDG-Code angeliefert und über Landtransport bei einer Spedition eingelagert. Dieser Beförderungsvorgang wird durch die Regelung des Absatz 1.1.4.2.1 ADR erfasst und endet bei der Einlagerung. Wird dieses Gut, was kein Gefahrgut im Sinne des Straßenverkehrs ist, erneut nach der Lagerung befördert, so ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
auch die einzelnen Gefahrstoff-Datenbanken. Aufgrund ihrer Erfahrungswerte bei den Einstufungen von Zubereitungen können diese Kriterien auch ins Transportrecht mit übernommen werden. Nach der GESTIS Datenbank der Berufsgenossenschaften liegen z.B. für die o.g. Stoffe folgende Informationen vor: Stoff 1 und 3) Gesundheitsschädlich bei Konzentrationen von 1-5 %, über 5 % toxisch; Stoff 2) Keine ...
Stand: 19.08.2014
Dialog: 3239
ausgegangen werden kann, wenn die Güter ohne weitere Beförderungsbestimmung, z. B. in einem Distributionslager, zwischengelagert werden. Gleiches muss gelten, wenn von vornherein eine Lagerung vorgesehen ist. Auch hier kommt es im Wesentlichen auf den Willen der Beteiligten und die vorhandenen, prüfbaren Unterlagen an.§ 1 Abs. 2 GGBefG regelt das Verhältnis des Gefahrgutbeförderungsgesetzes zu sonstigen ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16380
Die von Ihnen durchgeführten Transporte fallen nicht unter die „Handwerkerreglung“, unabhängig davon wie häufig sie durchgeführt werden. In Unterabschnitt 1.1.3.1 c) des ADR heißt es, dass die Vorschriften des ADR/RID nicht gelten für Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und T ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 13497
Grundsätzlich gilt, wenn das Öl nicht als Gefahrgut eingestuft ist, dann findet kein Transport im Sinne der Gefahrgutvorschriften statt. Somit müssen die entsprechenden Schulungen nach dem Gefahrgutrecht nicht durchgeführt werden. Unabhängig davon ist beim Transport dieser Behälter auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten. Hierüber sind die Beschäftigten zu unterweisen/zu schulen.Der Innerbet ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7933
die in Abschnitt 1.2.1 ADR beschriebenen Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 Kilometer pro Stunde sowie ihre Anhänger, und Güterstraßenbahnen, die auf einem vom Eisenbahnnetz getrennten Schienennetz verkehren. Werden Fahrradkuriere eingesetzt, sollte über eine detailierte Gefährdungsbeurteilung im Sinne des § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-, unter Anlehnung ...
Stand: 26.01.2015
Dialog: 22943
werden im Unterabschnitt 6.1.3.1 ADR genannt, und sollen bei einem Fassungsraum der Verpackung bis zu 30 l/kg mindestens 6 mm, darüber hinaus mindestens 12 mm betragen. Der Arbeitgeber hat nicht nur durch "Augenscheinnahme" mittels einer Gefährdungsbeurteilung die Infektionsgefahr bei der Krankenhaus- und OP-Wäsche zu ermitteln. § 6 BiostoffV führt hierzu folgendes auf: "Kann bei diesen Tätigkeiten eine der in § 4 ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 19686
das Haftungsrisiko bei einem Unfall bzw. wird bei einer Kontrolle zur Verantwortung gezogen. Inwieweit der Arbeitgeber im Detail Verantwortung trägt bzw. diesem bei einem Unfall ein Mitverschulden zugerechnet würde, hängt stets von der Beurteilung des Einzelfalles ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Arbeitgeber muss mögliche Gefährdungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 5978
Kraftstoffbehältern.Damit trifft auch auf diese Behälter Unterabschnitt 4.1.1.15 ADR (5-Jahresfrist für Kunststoffbehälter) nicht unmittelbar zu.Aber: Diese Behälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Das bedeutet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Prüffristen für Arbeitsmittel festgelegt werden. Dabei sind Herstellerangaben und Regeln der Technik zu berücksichtigen ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238