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Nein, es muss kein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus dem Gefahrstoffrecht, der Transport von gefährlichen Gütern hingegen richtet sich nach den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Hinweise:Weitere Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern in der Bauwirtschaft finden ...
Stand: 07.06.2024
Dialog: 30547
Die Gefahrgutvorschriften sehen unter Einhaltung der in Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a des ADR genannten Bedingungen eine Befreiung für Privatpersonen vor. Dort ist folgendes nachzulesen: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen ...
Stand: 09.02.2015
Dialog: 23050
Laut Kapitel 1.1.3.1 Buchstabe c) die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für:Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 18430
Eine Forderung nach einer luft-/gasdichten Trennwand für einen Sprinter findet sich in den Vorschriften nicht. Jedoch ist auf eine ausreichende Be- und Entlüftung zu achten. Hierzu finden sich umfangreiche Informationen in der DGUV Information 210-001 (bisher: BGI/GUV-I 590) "Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen und Druckgaspackungen mit Fahrzeugen auf der Straße" unter dem Punkt 7.3.1 "Ausr ...
Stand: 21.07.2017
Dialog: 4356
Die Bezettelungsvorschriften finden sich in Unterabschnitt 5.2.2.1 des ADR. Hier ist u. a. folgendes nachzulesen:"5.2.2.1.1 Für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand sind die in Spalte 5 angegebenen Gefahrzettel anzubringen, sofern durch eine Sondervorschrift in Spalte 6 nichts anderes vorgesehen ist.5.2.2.1.2 Statt Gefahrzettel dürfen auch unauslöschbare ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5779
, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Bei dem Transport von Gefahrgut sind weiterhin die gefahrgutrechtlichen Vorschriften, hier insbesondere das ADR, zu beachten. In Unterabschnitt 7.5.7.1 heißt es: Die Fahrzeuge oder Container müssen gegebenenfalls mit Einrichtungen für die Sicherung und Handhabung der gefährlichen Güter ausgerüstet ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
Stahlblechkanister haben keine Einprägung mit einem Ablaufdatum wie die Kunststoffkanister.Die Kanister (Kunststoff und Stahlblech) bekommen, wenn sie nach den Vorschriften des ADR und DIN Normen gebaut werden, eine allgemeine Zulassung für den Transport von gefährlichen Gütern.Ob ein Kanister den bauartrechtlichen Vorschriften entspricht, kann man daran erkennen, dass entweder auf dem Griff ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 11731
gasdicht abschließen, damit die PKW-Insassen keinen Benzindämpfen ausgesetzt sind.Die Beförderung fällt unter die Freistellung im Zusammenhang mit Beförderungen von flüssigen Kraftstoffen nach ADR. Auch in diesen Quellen wird darauf hingewiesen, dass die Kraftstoffeinrichtungen geschlossen sein müssen. ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 5908
Ja dies ist möglich.In der Tabelle A des Kapitel 3.2 des ADR findet sich das Verzeichnis der gefährlichen Güter.Der verdichtete Sauerstoff hat die UN-Nummer 1072 und ist nach Spalte 5 mit den Gefahrzetteln 2.2 und 5.1 zu kennzeichnen.Der flüssige Sauerstoff hat die UN-Nummer 1073 und ist nach Spalte 5 mit den Gefahrzetteln 2.2 und 5.1 zu kennzeichnen.Unter Abschnitt 7.5.2 finden ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43698
Für den Transport von gefährlichen Gütern im öffentlichen Verkehrsraum auf der Straße ist das ADR anzuwenden.Ob eine maximale Verwendungsdauer vorgeschrieben ist, hängt davon ab, aus welchem Werkstoff das Gebinde ist. Für Gebinde aus Kunststoff gelten die Vorgaben des Unterabschnitts 4.1.1.15."Sofern von der zuständigen Behörde nicht etwas anderes festgelegt wurde, beträgt die zulässige ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 18726
sich das OLG Thüringen bereits in einem Urteil in 2005 geäußert. Das Gericht kam in seinem Urteil AZ: 1Ss 34/05 zu dem Schluss, dass sporadische Kontrollen nicht ausreichen. Eine lückenlose Kontrolle ist somit erforderlich.Auf die "Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung" in Anlage 7 des ADR weisen wir hin. ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 9520
Bei Beladevorgängen von Mineralöl auf Fahrzeuge sind die Gefahrgutvorschriften des ADR / RID zu beachten. Weiterhin müssen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingehalten werden. Genauere Anforderungen für den Auf- und Abstieg sowie das Begehen des Fahrzeuges sind in der DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" in den §§ 24 und 25 zu finden. Informationen finden ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 6757
- als auch dem Gefahrgutrecht.Die korrekte Klassifizierung von gefährlichen Abfällen für den Transport ist äußerst schwierig. Anders als bei gefährlichen Gütern ist bei Abfällen die Zusammensetzung meist nicht klar definiert. Eine einfache Zuordnung eines Abfallstoffes zu einer UN-Nummer ist daher nicht möglich. Es müssen vielmehr zahlreiche Kriterien berücksichtigt werden, welche im Kapitel 2 des ADR beschrieben sind.Bei ...
Stand: 01.02.2018
Dialog: 13520
Unserer Einschätzung nach sind immer Metallfässer zu verwenden. Dies wird auch durch den weiteren Text der P906 des ADR bestätigt. Hier wird explizit eine Wanne aus Metall gefordert. Dort ist folgendes nachzulesen: Ungeachtet der oben aufgeführten Vorschriften dürfen feste und flüssige Stoffe, die nicht gemäß Verpackungsanweisung P 001 oder P 002 verpackt sind, sowie unverpackte Transformatoren ...
Stand: 27.11.2014
Dialog: 22526
Ja dies ist zwingend erforderlich. Siehe hierzu die Ausführungen des Absatz 6.8.2.5.1 des ADR. Dort ist unter anderem folgendes nachzulesen:"An jedem Tank muss für Kontrollzwecke ein Schild aus nicht korrodierendem Metall dauerhaft an einer leicht zugänglichen Stelle befestigt sein. Auf diesem Schild müssen mindestens die nachstehend aufgeführten Angaben eingeprägt oder in einem ähnlichen ...
Stand: 06.12.2018
Dialog: 42526
Das ADR sieht unter Abschnitt 1.1.3 mehrere Freistellungsmöglichkeiten vor, u.a. Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung (Unterabschnitt 1.1.3.1).Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gilt als sogenannte Handwerkerlregelung und besagt:"Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 16348
Nach dem Unterabschnitt 8.1.5.2 des ADR muss jede Beförderungseinheit mindestens mit einem Unterlegkeil ausgerüstet sein.Weitere nationale Forderungen ergeben sich zu diesem Thema aus § 41 Abs. 14 der StVZO:"Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens1. ein Unterlegkeil beia. Kraftfahrzeugen - ausgenommen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 6756
Fahrzeuge mit Plane/Spriegel, Curtainsider etc. gelten nach dem Kapitel 1.2 ADR als bedeckte oder gedeckte Fahrzeuge. Sie sind demnach für die Beförderung von Gasen nicht ausreichend belüftet.Grundsätzlich erfolgt nach dem Kapitel 7.5 ADR die Beförderung von erstickenden, brennbaren oder toxischen Gasen u. a. nur unter Anwendung der Sondervorschrift CV 36. Muss in Ausnahmefällen von belüfteten ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 5171
Die Gewichtsklasse eines Fahrzeuges spielt bei der Anwendung der nationalen und internationalen Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter keine Rolle.Freistellungen in Zusammenhang mit Gefahrgutmengen je Beförderungseinheit (Fahrzeug) ergeben sich aus einer Auflistung nach dem Unterabschnitt 1.1.3.6.2 des ADR. Für die genannten Gefahrklassen 4.1 und 4.2 ergeben sich im Straßenverkehr ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6221
")- VDI 2700 Ladungssicherung auf Fahrzeugen.Die Ladungssicherung beginnt mit der Disposition des Transports und somit auch mit den erforderlichen Angaben über Gewicht, Schwerpunkt usw. Ladegüter sind auf der Ladefläche so anzuordnen, dass ihr Gesamtschwerpunkt im zulässigen Bereich (Lastverteilungsplan) liegt. Eine ausreichende Kennzeichnung des Ladeguts hat den Zweck, die für die Handhabung ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 1478