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gasdicht abschließen, damit die PKW-Insassen keinen Benzindämpfen ausgesetzt sind.Die Beförderung fällt unter die Freistellung im Zusammenhang mit Beförderungen von flüssigen Kraftstoffen nach ADR. Auch in diesen Quellen wird darauf hingewiesen, dass die Kraftstoffeinrichtungen geschlossen sein müssen. ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 5908
PCB-haltige Transformatoren sind unter der UN-Nummer 2315 oder UN-Nummer 3432 nach den gültigen ADR Gefahrgutvorschriften zu befördern. Sie fallen unter die Gefahrgutklasse 9 "Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände".Eine Ausnahmeregelung stellt die dazugehörige Sondervorschrift "305" dar. Dort heißt es, dass diese Stoffe mit einer Konzentration von höchstens 50 mg/kg ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 43471
, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17967
des IMDG-Codes mit Großzetteln (Placards) versehen und gekennzeichnet sein, sofern sie nicht nach Kapitel 5.3 dieser Anlage mit Großzetteln (Placards) und einer orangefarbenen Kennzeichnung versehen sind. In diesem Fall gilt für die Kennzeichnung der Fahrzeuge nur der Absatz 5.3.2.1.1 dieser Anlage. Für ungereinigte leere ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer gilt dies auch für die anschließende ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
ein Bericht vorgelegt wird. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Unterabschnitt 1.8.5.1 ADR.Ein meldepflichtiges Ereignis liegt vor, wenngefährliches Gut ausgetreten ist oder die unmittelbare Gefahr des Austretens bestand,ein Personen-, Sach- oder Umweltschaden eingetreten ist oderBehörden beteiligt waren.Einzelheiten finden Sie im Unterabschnitt 1.8.5.3. Es ist der Vordruck aus dem Unterabschnitt 1.8.5.4 ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 651
entsprechen und müssen in der Lage sein, nach einem Fall aus einer Höhe von 1,20 m die medizinischen Instrumente und Geräte zurückzuhalten.Die Verpackungen müssen mit «GEBRAUCHTES MEDIZINISCHES INSTRUMENT» oder «GEBRAUCHTES MEDIZINISCHES GERÄT» gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von Umverpackungen müssen diese in gleicher Weise gekennzeichnet sein, es sei denn, die Aufschrift bleibt sichtbar."Es ist also ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20758
Beim Transport von Wasserstoff ist erst einmal auf die Mengen zu achten, die transportiert werden sollen. Wenn Sie - wie beschrieben - eine 10 l Flasche transportieren wollen, ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten und die Mitarbeiter, die diesen Transport durchführen, sind zu unterweisen. Sollte dieser Transport nicht von einer Privatperson für den häuslichen Gebrauch ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8893
Wir stimmen mit Ihnen überein, dass hier ein Transport von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern nach Kapitel 3.4 ADR möglich ist.Hiernach gilt, dass für die Innenverpackung oder den Gegenstand anwendbare Mengengrenze für jeden Stoff in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel 3.2 festgelegt ist. Für die von Ihnen angegebenen Druckgaspackungen ist dies 1 Liter.Eine Gesamtmengengrenze g ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43486
Ja, in diesem Fall sind die Vorgaben des ADR im vollen Umfang anzuwenden.Dies bedeutet unter anderem:– der Fahrzeugführer muss im Besitz einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter ...
Stand: 10.12.2019
Dialog: 42923
oder Tank bei einer Temperatur von 20 °C höchstens 200 kPa (2bar) beträgt und das Gas kein verflüssigtes oder tiefgekühlt verflüssigtes Gas ist. Das schließt jede Art von Gefäß oder Tank ein, z.B. auch Maschinen und Apparateteile."Nach Ihren Angaben handelt es sich um Stickstoff verdichtet mit der UN-Nummer 1066 ( ein verdichtetes Gas mit der gefährlichen Eigenschaft erstickend).Fazit:In diesem Fall ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 17123
notwendig sind. Des Weiteren ergeben sich für ansteckungsgefährliche Stoffe, die der UN-Nummer 3291 zugeordnet sind, weitere Verpackungsanweisungen aus dem Teil 4 des ADRs. Als Beispiel sei hier die Verpackungsanweisung P 621 genannt. Bedingt durch diese Anweisung können sich weitere Kennzeichungsvorschriften ergeben. ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 28529
Die Vorgaben für Form und Sprache bei der Dokumentation für durch das ADR geregelte Beförderungen ergeben sich aus dem Kapitel 5.4 ADR. Unter Absatz 5.4.1.4.1 ADR wird aufgeführt, dass die einzutragenden Vermerke in der amtlichen Sprache des Versandlandes abzufassen sind, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist. Weitere Hinweise zu den Ausführungen der Stoffvermerke ...
Stand: 08.08.2014
Dialog: 5379
Nach dem Unterabschnitt 8.1.5.2 des ADR muss jede Beförderungseinheit mindestens mit einem Unterlegkeil ausgerüstet sein.Weitere nationale Forderungen ergeben sich zu diesem Thema aus § 41 Abs. 14 der StVZO:"Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens1. ein Unterlegkeil beia. Kraftfahrzeugen - ausgenommen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 6756
Fahrzeugen abgewichen werden, so können andere Fahrzeugarten mit den vorgegebenen Aufschriften versehen werden (Erläuterungen hierzu in der RSEB Nr. 7-5.3).Eine Definition der ausreichenden Belüftung bei Fahrzeugen ergibt sich aus der DGUV Information 210-001 "Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen und Druckgaspackungen mit Fahrzeugen auf der Straße".Diese DGUV Information soll dazu dienen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 5171
Abweichungen, welche die offensichtliche Bedeutung des Gefahrzettels nicht beeinträchtigen, sind ebenfalls zugelassen.Bem. In bestimmten Fällen sind die Gefahrzettel in Absatz 5.2.2.2.2 mit einer gestrichelten äusseren Linie gemäss Absatz 5.2.2.2.1.1 dargestellt. Diese ist nicht erforderlich, wenn der Gefahrzettel auf einem farblich kontrastierenden Hintergrund angebracht ist."Konkret zum Gefahrzettel Nr. 9 ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5779
Freistellung < 1000 kg/lKlasse 4.2 Verpackungsgruppe III Freistellung < 1000 kg/lKlasse 4.1 UN 1331, 1345, 1944, 2254 und 2623 Freistellung unbegrenztKlasse 4.2 UN 1361 und 1362 der Verpackungsgruppe III Freistellung unbegrenztWerden diese zuvor genannten höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit überschritten, so sind alle Gefahrgutvorschriften ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6221
und Verspannen verhindert werden. Wenn Verspannungen wie Bänder oder Gurte verwendet werden, dürfen diese nicht überspannt werden, so dass es zu einer Beschädigung oder Verformung des Versandstücks kommt.1) Die Vorschriften dieses Unterabschnitts gelten als erfüllt, wenn die Ladung gemäß der Norm EN 12195-1:2010 gesichert ist. In der RSEB (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) lässt sich zu Unterabschnitt ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
Die Berechnung der Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen je Beförderungseinheit (Fahrzeug) richtet sich nach dem Abschnitt 1.1.3.6 ADR. Werden nach diesem Abschnitt die einzelnen höchstzulässigen Mengen je Beförderungseinheit oder in der Berechnungssumme den Wert 1000 überschritten, so sind die gesamten Vorschriften anzuwenden. Auf die genannten Stoffe angewandt, berechnet ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 6215
- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
Der Empfänger hat nach § 20 Absatz 1 Nummer 2 der GGVSEB den Absender über die Nichteinhaltung eines Grenzwertes für die Dosisleistung oder die Kontamination nach Unterabschnitt 1.7.6.1 zu informieren. Nach Abschnitt 7.5.11 CV 33/CW 33, jeweils Absatz 2, darf eine Gesamtaktivität nicht überschritten werden. Diese Aktivität fällt nicht unter die Meldungen nach Unterabschnitt 1.7.6.1.20.3 ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511