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Die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) können in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht in Anspruch genommen werden. Diese Freistellungen gelten nur, wenn durch das Unternehmen, Beförderungen in Verbindung mit Ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; nicht für Dritte). Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten. Es können von Ihnen ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
Abfälle können je nach ihren Eigenschaften zum Teil auch als Gefahrgüter eingestuft werden, wobei es keine Analogien gibt: „Gefährliche Abfälle” gemäß Abfallrecht sind also nicht automatisch „Gefahrgut/gefährliche Güter” gemäß Gefahrgutrecht. Wenn Abfall aufgrund seiner Eigenschaften als Gefahrgut eingestuft werden muss, dann unterliegt seine Entsorgung sowohl dem Abfall ...
Stand: 01.02.2018
Dialog: 13520
) (Handwerkerregelung) können in dem von Ihnen beschriebenen Fall in Anspruch genommen werden. Die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gelten nur, wenn durch das Unternehmen Beförderungen in Verbindung mit Ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; nicht für Dritte). Für Beförderungen zum Zweck der internen oder externen Versorgung eines Unternehmens gilt die Handwerkerregelung ...
Stand: 11.11.2020
Dialog: 16230
Beförderungen die von Mitarbeitern durchgeführt werden, die Gefahrgut als Werkzeug oder als Arbeitsmittel zu Baustellen mitführen, unterliegen unter bestimmten Randbedingungen nicht dem ADR.In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.1, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung.Im ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17967
Der Transport einer Sauerstoffflasche im Pkw auf einem Beifahrersitz ist verboten. Dieses gilt unabhängig davon, ob es sich beim Fahrzeugführer um eine Auszubildende oder eine andere Person handelt. Sowohl in der Straßenverkehrsordnung -StVO- als auch im Gefahrgutrecht (GGVSEB/ADR) ist die Sicherung der Ladung zwingend vorgeschrieben.§ 22 (1) StVO:"Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssiche ...
Stand: 17.07.2025
Dialog: 5978
Beim Transport von Wasserstoff ist erst einmal auf die Mengen zu achten, die transportiert werden sollen. Wenn Sie - wie beschrieben - eine 10 l Flasche transportieren wollen, ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten und die Mitarbeiter, die diesen Transport durchführen, sind zu unterweisen. Sollte dieser Transport nicht von einer Privatperson für den häuslichen Gebrauch ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8893
Für den von Ihnen beschriebenen Transport können weder die Freistellungen für Privatpersonen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) des ADR noch die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) in Anspruch genommen werden. Die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gelten nur, wenn durch das Unternehmen Beförderungen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173
mit den UN-Nummern 2794, 2795, 2800, 3028, 1.000 kg (Bruttomasse) nicht überschreitet.Wird eine Beförderung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR durchgeführt, ist u.a.- ein Beförderungspapier zu erstellen,- ein 2 kg ABC Feuerlöscher mit zuführen,- die entsprechende Verpackungsanweisung zu beachten.SicherheitsunterweisungEntsprechend den bei der Beförderung gefährlicher Güter und ihrer Be-/ Entladung möglichen ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 12675
, wenn sie in Verpackungen verpackt sind, die so ausgelegt und gebaut sind, dass sie unter normalen Beförderungsbedingungen nicht zu Bruch gehen, durchstossen werden oder ihren Inhalt freisetzen können. Die Verpackungen müssen so ausgelegt sein, dass sie den Bauvorschriften des Abschnitts 6.1.4 oder 6.6.4 entsprechen.Diese Verpackungen müssen den allgemeinen Verpackungsvorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1 und 4.1.1.2 ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20758
Die Kanister sind nach dem Gefahrgutrecht zu kennzeichnen, siehe hierzu den Artikel 33 der CLP Verordnung."(1) Besteht ein Versandstück aus einer äußeren und einer inneren Verpackung sowie einer Zwischenverpackung und entspricht die äußere Verpackung den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, so werden die innere Verpackung und die Zwischenverpack ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21196
werden müssen. Diese sind unter diversen Freistellungen in 1.1.3 ADR genannt. Die für Ihren Fall voraussichtlich zutreffende Freistellung ist die nach 1.1.3.6 ADR „Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden“ (sog. 1.000-Punkte-Regel). Die von Ihnen genannte UN-Nummer 3481 fällt unter die Beförderungskategorie 2.Gemäß der Tabelle unter 1.1.3.6.3 ADR dürfen von diesem Stoff ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können." ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 15391
Das ADR sieht unter Abschnitt 1.1.3 mehrere Freistellungsmöglichkeiten vor, u.a. Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung (Unterabschnitt 1.1.3.1).Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gilt als sogenannte Handwerkerlregelung und besagt:"Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 16348
Die Vorschiften für die Gefahrzettel von Versandstücken die unter die Vorschriften zum Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße fallen, finden sich in Unterabschnitt 5.2.2.2 des ADR. Zur Beantwortung Ihrer Frage sind insbesondere der Unterabsatz 5.2.2.2.1.1.2 und der Unterabsatz 5.2.2.2.1.1.3 hervorzuheben. Hier heißt es:"5.2.2.2.1.1.2 Die Gefahrzettel müssen die Form eines auf die Spitze ...
Stand: 29.12.2017
Dialog: 640
werden. Hiernach umfasst die Klasse 6.1 ADR Stoffe, von denen "aus der Erfahrung" oder nach "experimentellen Untersuchungen" anzunehmen ist, dass sie beim Menschen u.a. zu Gesundheitsschäden führen. In den weiteren Teilen dieses Abschnittes werden nun Bewertungskriterien aufgeführt, auf welche, bedingt durch ihren Umfang im Einzelnen, hier nicht eingegangen werden kann. Weitere Informationen liefern ...
Stand: 19.08.2014
Dialog: 3239
Laut Kapitel 1.1.3.1 Buchstabe c) die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für:Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 18430
Die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.3 ADR kann ausschließlich für die Betankung des Fahrzeug oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen genutzt werden. Der Transport zur Auftankung eines Aggregats auf der Baustelle ist unter dieser Freistellung nicht zulässig. Es ist zu prüfen ob die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c) ADR (sogenannte Handwerkerregelung) in Anspruch ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
Die Gefahrgutvorschriften sehen zwar eine Befreiung für Privatpersonen vor, allerdings sind in Ihrem Fall die vorgesehenen Mengenbegrenzungen überschritten.Die genauen Angaben finden Sie in Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a) des ADR.In Ihrem Fall bedeutet dies, dass die Gefahrgutvorschriften im vollem Umfang anzuwenden sind.Dies bedeutet unter anderem:– der Fahrzeugführer muss im Besitz ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17251
Die von Ihnen durchgeführten Transporte fallen nicht unter die „Handwerkerreglung“, unabhängig davon wie häufig sie durchgeführt werden. In Unterabschnitt 1.1.3.1 c) des ADR heißt es, dass die Vorschriften des ADR/RID nicht gelten für Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 13497
Verwendungsdauer für Fässer und Kanister aus Kunststoff, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter, vom Datum ihrer Herstellung an gerechnet, fünf Jahre, es sei denn, wegen der Art des zu befördernden Stoffes ist eine kürzere Verwendungsdauer vorgeschrieben." ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 18726