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werden können. Können Gefährdungen für Beschäftigte bei der Benutzung von Arbeitsmitteln nicht vermieden werden, so sind angemessene Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Soll eine Maschine anders genutzt werden als vom Hersteller vorgesehen, muss der Arbeitgeber mittels Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen ermitteln und nötige Maßnahmen festlegen. Dabei soll er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 23.05.2017
Dialog: 13762
werden muss.Liegt eine wesentliche Veränderung vor, ist ein erneutes Konformitätsbewertungsverfahren durch den Hersteller durchzuführen. Hersteller ist dann derjenige, unter dessen Verwantwortung die Umbaumaßnahmen durchgeführt werden; dies kann bei Maschinen auch der Betreiber selber sein.Generell gilt für Maschinen (Geräte, Produkte), die auch Arbeitsmittel darstellen, folgendes:Unter der Voraussetzung ...
Stand: 02.01.2024
Dialog: 30882
Aus Sicht der Produktsicherheit handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine wesentliche Veränderung der verketteten Maschine. Eine wesentliche veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt. Die Bestimmungen des ProdSG und der 9. ProdSV sind in Gänze anzuwenden. Hier ist anzunehmen, dass vermutlich der Softwareanbieter als Hersteller der veränderten Maschinen anzusehen ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27357
Bei der Konstruktion und dem Bau der Maschine hat der Hersteller gem. Nr.1.1.2. „Grundsätze für die Integration der Sicherheit“ des Anhangs I der Maschinenrichtlinie folgendes zu beachten: "a) Die Maschine ist so zu konstruieren und zu bauen, dass sie ihrer Funktion gerecht wird und unter den vorgesehenen Bedingungen - aber auch unter Berücksichtigung einer vernünftigerweise vorhersehbaren ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25341
und Bau von Maschinen" dieser Richtlinie hat der Hersteller nach den allgemeinen Grundsätzen dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.Die Problematik ist also im Rahmen ...
Stand: 15.06.2019
Dialog: 12243
werden. Zum Abschluss dieses Prozesses wird vom Hersteller vor dem Inverkehrbringen eine Konformitätserklärung ausgestellt, dem Produkt beigefügt und die CE- Kennzeichnung und ein Typenschild zur Identifizierung auf dem Produkt (Möbel) angebracht, sowie eine Gebrauchsanleitung beigefügt.Die Antriebe selbst erfüllen für sich genommen in der Regel keine eigene Funktion und sind daher häufig „unvollständige Maschinen ...
Stand: 19.06.2018
Dialog: 18776
Ja, das Nachrüsten eines Anschlagpunktes für Sicherheitsgeschirr ist erlaubt bzw. nach den heutigen sicherheitstechnischen Vorschriften sogar zwingend erforderlich. Die Änderung der Maschine darf auch vom Betreiber, der nicht Hersteller der Maschine ist, durchgeführt werden, wenn er über die notwendige Fachkenntnis verfügt. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer Risikobeurteilung ...
Stand: 19.01.2017
Dialog: 28296
Ihr Hydraulikzylinder (max. Betriebsdruck 250 bar, normales Hydrauliköl (Einstufung nach der Richtlinie 2014/68/EG über Druckgeräte - DGRL)) unterliegt gemäß der Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV nicht dieser Vorschrift, wenn er in eine Maschine eingebaut wird. Somit müssen auch nicht die ggf. erforderlichen Prüfungen nach DGRL durchgeführt werden.Als Hersteller einer Maschine (Presse) i. S ...
Stand: 11.03.2017
Dialog: 18114
Anforderungen aus der 9. ProdSV in Verbindung mit der Richtlinie 2006/42/EG werden bezogen auf Ihre Anfrage in den Ziffern 1.5.15 "Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko" und 1.6.1 "Wartung der Maschine" im Anhang 1definiert. Umfangreiche Erläuterungen dazu finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". Diese Erläuterungen sollten Sie im Rahmen der notwendigen ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18748
oder einem Typ gehört. Die Maschinenrichtlinie schreibt nicht vor, dass eine Maschine eine Seriennummer aufweisen muss, ist jedoch vom Hersteller eine Seriennummer vergeben worden, ist sie im Anschluss an die Baureihen- oder Typbezeichnung anzugeben.“ ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42176
Produkte, an denen erhebliche Veränderungen vorgenommen wurden, können als neue Produkte angesehen werden. Sie müssen den Bestimmungen der anwendbaren Richtlinien entsprechen, wenn sie in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Im Bereich der Maschinenrichtlinie - MRL - gilt dies auch bei der Herstellung für den Eigenbedarf. Ob eine Maschine wesentlich verändert ...
Stand: 02.10.2019
Dialog: 22085
zur Maschinenrichtlinie "Kennzeichnung der Maschinen" i. V. m. Ziffer 4.3.2. Lastaufnahmemittel. Eine Baumusterprüfung ist entsprechend Artikel 12 Abs. 3 der RL 2006/42/EG durchzuführen, wenn es sich um eine Maschine handelt, die im Anhang IV der Richtlinie aufgeführt ist. Lastaufnahmemittel zählen dazu nicht. Für das Einhalten der sich aus der Maschinenrichtlinie ergebenden Anforderungen ist der Hersteller ...
Stand: 11.03.2015
Dialog: 23305
In diesem Fall wäre zunächst zu ermitteln, ob es sich bei dem Umbau bzw. bei der Erweiterung um eine wesentliche Veränderung der Maschine (hier Standard-Hubarbeitstisch) handelt. Eine Hilfe hierzu bietet Ihnen das Interpretationspapier des BMA und der Länder zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" an.Sollte die Ermittlung eine wesentlichen Veränderung ergeben, sind Sie als Hersteller ...
Stand: 20.05.2014
Dialog: 21144
Die Maschinen-Richtlinie (Masch-RL) Anhang 1 regelt, unter welchen Voraussetzungen Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum bereitgestellt und in Betrieb genommen werden dürfen. Die MaschRL richtet sich an den Hersteller.Neben grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Maschinen (Kapitel 2.2.) regelt die MaschRL auch Anforderungen zur Stillsetzung von Maschinen im Notfall ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43793
ist vom Bundesarbeitsministerium ein "Interpretationspapier - Wesentliche Veränderung von Maschinen" veröffentlicht worden. Sollten Sie zum Ergebnis kommen, dass eine wesentliche Veränderung vorliegt, werden Sie zum Hersteller dieser (wesentlich veränderten) Maschine und müssen alle Anforderungen der Maschinenverordnung - 9.ProdSV - i. V. m. der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen.Informationen bietet auch der "Leitfaden ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
Metallarbeiter (Schlosser) kann eine solche Maschine bedienen.Es handelt sich also ausschließlich um normale Arbeitsprozesse.Bei einer Schlosserei als Hersteller wird davon ausgegangen, dass es sich nicht um Holzleitern handelt. Die technischen Rahmenbedingungen finden Sie z.B. in der Normenreihe DIN EN 131 "Leitern" bzw. DIN 4567-3:2019-06 für Bauleitern, DIN EN 61478: 2002-10 für Leitern für Arbeiten ...
Stand: 01.09.2021
Dialog: 11877
dass es für das Stillsetzen der Maschine im Notfall benutzt werden kann (vgl. § 202 des EU-Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG). Ob bei Ihrem Sammler am Fräsautomat die besonderen Bedingungen gemäß a) vorliegen, muss sich aus der vom Hersteller zu erstellenden Risikobeurteilurteilung (s. Anhang I, Allg. Grundsätze der RL 2006/42/EG, DIN EN ISO 12100) ergeben. Ansonsten ist der Sammler - abhängig ...
Stand: 07.07.2016
Dialog: 26981
Vorrichtungen zählen geeignete Spiegel und Kamera-Monitor-Systeme (KMS; engl.: CCTV).Ein Hersteller ist gemäß Maschinenrichtlinie grundsätzlich verpflichtet eine Risikobeurteilung vorzunehmen, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.Wie ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 42347
gewarnt.Ein Hersteller ist gemäß Maschinenrichtlinie grundsätzlich verpflichtet eine Risikobeurteilung vorzunehmen, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.Wie Eingangs der Antwort angesprochen, ergibt sich aus der Richtlinie selbst ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 13660
Gemäß Anhang 1, Ziff. 3.3.2 der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG darf eine selbstfahrende Maschine mit aufsitzendem Fahrer die Fahrbewegung nur ausführen können, wenn sich der Fahrer am Bedienungsstand befindet. Zudem können auch Rückhalteeinrichtungen gemäß Anhang I, Ziff. 3.2.2 RL 2006/42/EG erforderlich sein.Wie der Hersteller diese und ggf. weitere Forderungen im Einzelnen erfüllt, hat ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 14908