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ist vom Bundesarbeitsministerium ein "Interpretationspapier - Wesentliche Veränderung von Maschinen" veröffentlicht worden. Sollten Sie zum Ergebnis kommen, dass eine wesentliche Veränderung vorliegt, werden Sie zum Hersteller dieser (wesentlich veränderten) Maschine und müssen alle Anforderungen der Maschinenverordnung - 9.ProdSV - i. V. m. der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen.Informationen bietet auch der "Leitfaden ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
der geänderten Maschine anzusehen und haben alle Anforderungen der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - i. V. m. der Richtlinie 2006/42/EG zu erfüllen.Sollte die Ermittlung keine wesentliche Veränderung ergeben, müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverodnung - BetrSichV - sicherstellen, dass Sie Ihren Arbeitnehmern nur Arbeitsmittel bereitstellen, die den Anforderungen in § 7 ...
Stand: 20.05.2014
Dialog: 21144
Wie schon richtig bemerkt worden ist, muss für den Roboter eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG und eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes nach Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - durchgeführt werden. In diesen Analysen werden die von dem Roboter/Maschine ausgehenden Gefahren bewertet und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Dabei ist es erst einmal unerheblic ...
Stand: 19.06.2013
Dialog: 18768
Durch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden keine konkreten Anforderungen mehr beschrieben, die die Maschine erfüllen muss (wie im Anhang 1 der alten BetrSichV). Das Schutzniveau wird durch die Schutzziele der §§ 5-9 BetrSichV definiert und muss dem Stand der Technik entsprechen. Wie es erreicht wird, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 13.07.2016
Dialog: 24966
des Stillsetzens nicht verkürzt oder es nicht ermöglicht, besondere, wegen des Risikos erforderliche Maßnahmen zu ergreifen;- handgehaltene und/oder handgeführte Maschinen.Die Anforderungen an „Bauteile und Bauelemente zum Stillsetzen im Notfall“ sind im Abschnitt 6.3.5.2 der Norm DIN EN ISO 12100 enthalten. Konkrete Anforderungen sind in der Norm DIN EN ISO 13850 „Sicherheit von Maschinen - Not-Halt-Funktion ...
Stand: 20.03.2025
Dialog: 126
Altmaschinen, d.h. Maschinen, die vor 1993 letztmalig auf dem Markt bereitgestellt wurden, unterliegen nicht den Vorschriften der Maschinenrichtlinie resp. der Maschinenverordnung.Präzise Anforderungen an die Kennzeichnung sind für solche Maschinen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht enthalten. Es lässt sich allerdings aus den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 21.01.2021
Dialog: 43449
sowie Anforderungen der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) Anhang I Abschnitt 1.2.2, insbesondere der 2e und der 5e Spiegelstrich.b) Die Betätigung des Not-Halt Befehlsgerätes muss leicht und ungehindert sei, Siehe BetrSichV § 8, insbesondere Absätze (5) und (6). Eine Glasscheibe würde die Betätigung erschweren und verzögern und ist daher nicht zulässig. Siehe auch Anhang I, Abschnitt 1.2.4.3 der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 13.12.2022
Dialog: 43739
…Photovoltaik….Windkraft…u. v. a. mehr. Um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, müssen für Produkte / Errichtungen auch entsprechende / spezielle Anforderungen erfüllt werden. EU Richtlinien werden durch nationale Gesetze / Verordnungen / (harmonisierte) Normen / … umgesetzt. In den „Normen“ sind i. d. R. spezielle Anforderungen aufgeführt, die letztendlich zur Erfüllung von EU-Vorgaben notwendig ...
Stand: 01.02.2013
Dialog: 17840
, indem jede fünfte oder sechste Stufe zu beiden Seiten auskragt. In der Hafenarbeit nennen sich diese Leitern "Seilstufenleiter". Beim Beuth-Verlag gibt es zwei österreichische Normen, deren Inhalt hier nicht bekannt ist: OENORM Z 1509:1997-03-01 „Strickleitern – Anforderungen und Prüfbestimmungen – Normkennzeichnung“ und OENORM S 4621:2000-06-01 „Turngeräte – Klettertaue, Knotentaue, Strickleitern ...
Stand: 22.07.2013
Dialog: 19007
sind die Anforderungen des Anhangs I und II der alten Betriebssicherheitsverordnung übernommen worden.Ergeben sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weiterhin Gefährdungen, sind weitere, den Stand der Technik beschreibende Anforderungen der TRBS zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Auch können dann die zur Maschinenrichtlinie erlassenen Normen zur Beurteilung herangezogen werden.Mit ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 24486
Maßnahmen getroffen werden. Hierbei ist immer die bestimmungsgemäße Verwendung und vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigten.Eine grundsätzliche Anforderung, dass für Hubarbeitsbühnen Zweihandsteuerung einzusetzen wären, lässt sich aus der Maschinenrichtlinie nicht ableiten.Einen weiteren Anhaltspunkt bietet die Norm DIN EN 280 Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Berechnung – Standsicherheit – Bau ...
Stand: 25.04.2023
Dialog: 43547
); es handelt sich demnach um Arbeitsmittel. Bei dem „Einsatz im Betrieb“ handelt es sich um „Gebrauchen“, demnach um Verwendung von Arbeitsmitteln im Sinne des § 2 Abs. 2 der BetrSichV.Der § 5 der BetrSichV (Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel) enthält u.a. im Abs. 1 spezielle Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel. Danach darf der Arbeitgeber nur solche ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43610
Auffassung nach zu einem feststehenden Teil der Schutzeinrichtung geworden. Somit fällt sie unter Ziffer 1.4.2.1 der RL 2006/42/EG, wonach sich feststehende trennende Schutzeinrichtungen nur mit Werkzeugen lösen oder abnehmen lassen dürfen.Hinweis:Sehr umfangreiche und detailierte Anforderungen zu Schutzeinrichtungen enthält die NormDIN EN ISO 14120:2016-05: Sicherheit von Maschinen - Trennende ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 21027
ist automatisch ein Maschinenhersteller und muss die Anforderungen der MRL erfüllen. Das gilt auch für denjenigen der eine wesentlich veränderte Maschine zum ersten Mal in Betrieb setzt. (§ 2 Buchstabe i) der MRL) Bei einer nicht wesentlichen Veränderung einer Maschine wird daher keine „neue“ Maschine im Verkehr gebracht und daher ist keine „neue“ Konformitätserklärung erforderlich. b) Wesentliche Veränderung ...
Stand: 17.10.2017
Dialog: 30525
" explizit genannt.Die aufgeführte Ausführung einer Schutzeinrichtung aus Plexiglas ist nicht ausreichend, da sie nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht.Die Anforderungen an trennende Schutzeinrichtungen mit Schutzscheiben an Drehmaschinen, wie z. B. die Werkstoffe, sind in der harmonisierten Typ-C-Norm DIN EN ISO 23125:2015 (u. a. Punkte 5.13 und 6.2 sowie Anhänge A, B und C) enthalten.Des ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 23603
Für die von Ihnen beschriebenen Arbeitsmittel (LKW und Mobilbagger) hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicheheitsverordnung - BetrSichV- zu erstellen. Dabei sind unter anderem auch die Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitmittel (siehe § 7 BetrSichV) zu berücksichtigen. Je nach Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung der Arbeitsmittel ist entweder die 9 ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 2227
Anforderungen aus der 9. ProdSV in Verbindung mit der Richtlinie 2006/42/EG werden bezogen auf Ihre Anfrage in den Ziffern 1.5.15 "Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko" und 1.6.1 "Wartung der Maschine" im Anhang 1definiert. Umfangreiche Erläuterungen dazu finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". Diese Erläuterungen sollten Sie im Rahmen der notwendigen ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18748
ein Produkt dieser Anforderung entspricht, sind u.a. insbesondere zu berücksichtigen:die Eigenschaften des Produkts einschließlich die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer unddie Kennzeichnung des Produkts, die Warnhinweise, die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, die Angaben zu seiner Beseitigung sowie alle sonstigen produktbezogenen Angaben ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 24655
"Handsackkarren" fallen nicht unter die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen. Für diese Transportmittel findet das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - Anwendung. Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.In § 3 ProdSG "Allgemeine Anforderungen ...
Stand: 12.01.2013
Dialog: 17696
Die Anforderungen an die Kennzeichnung der Maschinen gemäß Anhang I Nummer 1.7.3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu beachten.In dem „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" findet sich unter § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ folgende Erläuterung zu Ihrer Frage:„Die Seriennummer dient zur Identifizierung einer einzelnen Maschine, die zu einer bestimmten Baureihe ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42176