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Welche Vorschriften gelten für Strickleitern und nach was muss geprüft werden?

KomNet Dialog 19007

Stand: 22.07.2013

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen

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Frage:

Welche Vorschriften gelten für Strickleitern und nach was muss geprüft werden.

Antwort:

Als „Strickleiter" werden mitunter Leitern bezeichnet, deren Sprossen und Holme komplett aus Seil bestehen. Derartige Leitern werden als nicht sichere Arbeitsmittel betrachtet und dürften in der Arbeitswelt nicht bereitgestellt werden. In wenigen Einzelfällen, wenn der Einbau von Steigleitern, Steigeisengängen oder die Benutzung von festen Leitern, Gerüsten, Hubarbeitsbühnen usw. nicht möglich ist oder - kurz gesagt - kein anderes Arbeitsmittel sicherer ist, kommen sogenannte „Seilleitern“ zum Einsatz; hier sind feste Sprossen mit Holmen aus Seilen, Stahldraht oder Ketten verbunden (je nach Bauform dann ggf. „Strickleiter" oder „Kettenleiter“ genannt). Seilleitern mit runden Trittstufen (Holz oder ein anderer Werkstoff) gelten wegen der Gefahr des Abrutschens als wenig sicher und sollten im Rahmen der obligatorischen Gefährdungsbeurteilung aussortiert werden. Besser sind Seilleitern mit Stufen aus Vierkantmaterial mit profilierter Auftrittsfläche.

Bei Seilleitern handelt es sich um Arbeitsmittel, die der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - unterliegen. Die Zulässigkeit der Anwendung ist in einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. In dieser Gefährdungsbeurteilung sind ebenfalls die Prüfkriterien und die Prüffristen festzulegen.

Siehe insbesondere Nr. 5 des Anhangs 2 der BetrSichV. Weitere Informationen liefert die DGUV-Information 208-016 (bisher BGI 694) „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Im Anhang 2 der BGI 694 finden sie ein Kontrollblatt mit Prüfkriterien zur Prüfung von Leitern. Seilleitern oder Seilstufenleitern müssen auch gegen Verdrehen gesichert sein. Das wird erreicht, indem jede fünfte oder sechste Stufe zu beiden Seiten auskragt. In der Hafenarbeit nennen sich diese Leitern "Seilstufenleiter". Beim Beuth-Verlag gibt es zwei österreichische Normen, deren Inhalt hier nicht bekannt ist: OENORM Z 1509:1997-03-01 „Strickleitern – Anforderungen und Prüfbestimmungen – Normkennzeichnung“ und OENORM S 4621:2000-06-01 „Turngeräte – Klettertaue, Knotentaue, Strickleitern – Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren“.

Seilstufenleitern sind international in der Seeschifffahrt geregelt. Man findet die Vorschriften unter dem Suchwort "pilot ladder" (Lotsenleiter). Bauvorschriften finden sich z. B. hier oder hier. Die Anforderungen aus der Seeschifffahrt/aus Österreich können als Stand der Technik herangezogen werden, um die Sicherheit entsprechender Leitern zu überprüfen.